Sehr
<< Anrede >>
ich bestätige den Eingang Ihrer Mitteilung vom 15. Dezember 2022 und danke für die rasche Beantwortung.
Mit Bezug auf die Beantwortung der Einwohner/innen-Anfrage richte ich folgende Eingabe an den Ausschuss für Eingaben und Beschwerden der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin:
1 — ICH REGE AN, die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen, zwei, drei oder vier Berichterstatter/innen aus dem Kreis ihrer von Wahlvorschlagslisten gewählten Mitglieder (im Unterschied zu etwaigen Mitgliedern kraft Amtes) zu bestimmen, die mit Beauftragten und Vertreter/innen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer/innen der Wohnanlage an der Afrikanischen Straße die einvernehmliche Entwicklung der Grundstücke Afrikanische Straße 13 und 15 beraten, um eine rasche Beilegung von Streitigkeiten und die geschmeidige und denkmalfachlich verantwortbare Umsetzung von Zielen zu erreichen.
2 — ICH REGE AN, die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen, das Bezirksamt zu ersuchen, seine Aggression gegen die Wohnanlage an der Afrikanischen Straße und deren Gartenstruktur sofort einzustellen.
Insbesondere soll das Bezirksamt:
2.a — Die Errichtung von Zaunanlagen und anderen Einfriedungen im Bereich der Gartenstruktur der Wohnanlage einstellen und künftig unterlassen,
2.b — auf die Veränderung in Teilen oder im Ganzen desjenigen Bereichs der Gartenstruktur der Wohnanlage zu verzichten, der auf dem Grundstück Afrikanische Straße 13 gelegen ist und
2.c — auf eigene Kosten bereits errichtete Einfriedungsbauteile (Zaunanlagen u.ä.) in diesem Bereich zurückbauen und den vorherige Zustand wiederherstellen.
3 — ICH REGE AN, die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen, das Bezirksamt zu ersuchen, im Interesse sparsamer Mittelverwendung zu prüfen, ob und in welchem Umfang die vormalige politische Leitung der Fachverwaltung, die den Schaden verursacht hat, und heutige Bezirksbürgermeisterin zur Kostenerstattung herangezogen werden kann, da leicht erkennbar fachlich und rechtlich geboten war, den Schutz des Gesamtdenkmals zu beachten, und da eine Zustimmung der Unteren Denkmalschutzbehörde zu dem Eingriff nicht vorlag.
4 — ICH REGE AN, die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen, das Bezirksamt zu ersuchen, das Architekturbüro, das bisher für die Planung und Steuerung der Arbeiten auf dem Grundstück Afrikanische Straße 13 beauftragt ist, aus seinem Vertrag entlassen.
Im Interesse sparsamer Mittelverwendung soll das Bezirksamt prüfen, ob und in welchem Umfang das Architekturbüro regresspflichtig ist, da der Schutzstatus des Gesamtdenkmals bei einer fachgerechten planerischen Betrachtung in geeigneter Weise hätte berücksichtigt werden müssen.
5 — ICH REGE AN, die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen, das Bezirksamt zu ersuchen, den Beauftragten und Vertreter/innen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer/innen ungehinderten Zugang zu den sie betreffenden Verwaltungsakten, insbesondere zu den in Frage kommenden Beständen des Bauaktenarchivs zu erteilen, und die Anfertigung von Ablichtungen aus den Akten nicht weiter zu behindern.
6 — ICH FÜHRE BESCHWERDE hinsichtlich des Schlussberichtes des Bezirksamtes unter dem 15. Oktober 2019 zu Drs 358/IV, da der Schlussbericht grob irreführend gegenüber der Öffentlichkeit und den Bezirksverordneten ist und sich kommentarlos und beschönigend auf nationalsozialistisches Verwaltungshandeln bezieht.
7 — ICH FÜHRE BESCHWERDE hinsichtlich der Antwort unter dem 21. Februar 2022 (irrtümlich datiert auf das Jahr 2021) auf die Kleine Anfrage 5/VI, da die Antwort grob irreführend gegenüber der Öffentlichkeit, den Bezirksverordneten und den amtlichen Stellen der Denkmalpflege ist.
8 — ICH FÜHRE BESCHWERDE hinsichtlich der Beantwortung der Einwohnerfragen der Drs 503/VI in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 20. Oktober 2022, da die Beantwortung grob irreführend gegenüber der Öffentlichkeit, den Bezirksverordneten, den amtlichen Stellen der Denkmalpflege und der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer/innen der Wohnanlage an der Afrikanischen Straße ist.
9 — ICH FÜHRE BESCHWERDE hinsichtlich der Beantwortung der Einwohnerfragen der Drs 504/VI in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 20. Oktober 2022, da die Beantwortung grob irreführend gegenüber der Öffentlichkeit, den Bezirksverordneten, den amtlichen Stellen der Denkmalpflege und der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer/innen der Wohnanlage an der Afrikanischen Straße ist.
Mit freundlichen Grüßen
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Anfragenr: 265593
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