Antrag auf Erteilung von Informationszugang nach dem IFG Berlin; hier: Begehung des Gesamtdenkmals ›Wohnanlage an der Afrikanischen Straße‹

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie wissen, habe ich unter dem 17. November 2022 in schriftlicher Form Informationszugang wie folgt beantragt:

1 — Erteilung von Ablichtungen [der] Niederschrift und sonstige[n] Aufzeichnungen beim Landesdenkmalamt Berlin über die Anbahnung, den Verlauf, die Feststellungen und das Ergebnis der im Petitionsbescheid unter dem 3. November 2022 mitgeteilten Begehung vor Ort (Seite 1 unten des Petitionsbescheides).

Der Antrag ist Ihnen beweisfähig am 17. November 2022 zugegangen.

Ein Bescheid oder Zwischenbescheid liegt noch nicht vor.

Da das Landesdenkmalamt Berlin im Schriftverkehr keine Vorgangszeichen verwendet und der Schriftverkehr mit dem Landesdenkmalamt Berlin in der Vergangenheit wirr und ausweichend verlaufen ist, wird die vorliegende Nachricht über die Plattform ›Frag-den-Staat.de‹ eingereicht. Insoweit handelt es sich um eine Erinnerung an die Erledigung des Antrages.

Hierdurch soll dem Landesdenkmalamt erleichtert werden, den Antrag in geordneter, strukturierter und öffentlich dokumentierter Form zu bescheiden.

****** Bitte bescheiden Sie den Antrag ohne auszuweichen genau zu dem angefragten Gegenstand des Antrages. Bescheide zu fantasierten Anträgen, die objektiv nachprüfbar *nicht* gestellt wurden, können prinzipbedingt keine wirksame Bescheidung des vorliegenden Antrages zum Ergebnis haben. ******

Bei diesem Antrag handelt es sich um einen Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG).

Ausschlussgründe liegen nicht vor.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um Antwort in elektronischer Form (eMail) und um Eingangsbestätigung.

Besten Dank.

Mit freundlichem Gruß

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Dezember 2022
  • Frist
    17. Januar 2023
  • Kosten dieser Information:
    48,34 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, wie Sie wissen, habe ich unter dem 17. November 2022 in schriftlicher Form Informa…
An Landesdenkmalamt Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag auf Erteilung von Informationszugang nach dem IFG Berlin; hier: Begehung des Gesamtdenkmals ›Wohnanlage an der Afrikanischen Straße‹ [#265613]
Datum
14. Dezember 2022 10:12
An
Landesdenkmalamt Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, wie Sie wissen, habe ich unter dem 17. November 2022 in schriftlicher Form Informationszugang wie folgt beantragt: 1 — Erteilung von Ablichtungen [der] Niederschrift und sonstige[n] Aufzeichnungen beim Landesdenkmalamt Berlin über die Anbahnung, den Verlauf, die Feststellungen und das Ergebnis der im Petitionsbescheid unter dem 3. November 2022 mitgeteilten Begehung vor Ort (Seite 1 unten des Petitionsbescheides). Der Antrag ist Ihnen beweisfähig am 17. November 2022 zugegangen. Ein Bescheid oder Zwischenbescheid liegt noch nicht vor. Da das Landesdenkmalamt Berlin im Schriftverkehr keine Vorgangszeichen verwendet und der Schriftverkehr mit dem Landesdenkmalamt Berlin in der Vergangenheit wirr und ausweichend verlaufen ist, wird die vorliegende Nachricht über die Plattform ›Frag-den-Staat.de‹ eingereicht. Insoweit handelt es sich um eine Erinnerung an die Erledigung des Antrages. Hierdurch soll dem Landesdenkmalamt erleichtert werden, den Antrag in geordneter, strukturierter und öffentlich dokumentierter Form zu bescheiden. ****** Bitte bescheiden Sie den Antrag ohne auszuweichen genau zu dem angefragten Gegenstand des Antrages. Bescheide zu fantasierten Anträgen, die objektiv nachprüfbar *nicht* gestellt wurden, können prinzipbedingt keine wirksame Bescheidung des vorliegenden Antrages zum Ergebnis haben. ****** Bei diesem Antrag handelt es sich um einen Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ausschlussgründe liegen nicht vor. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um Antwort in elektronischer Form (eMail) und um Eingangsbestätigung. Besten Dank. Mit freundlichem Gruß
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265613 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265613/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Landesdenkmalamt Berlin
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], in der Anlage übersende ich Ihnen den Bescheid zu Ihrem IFG-Antrag vom 17.11.202…
Von
Landesdenkmalamt Berlin
Betreff
WG: Antrag auf Erteilung von Informationszugang nach dem IFG Berlin; hier: Begehung des Gesamtdenkmals ›Wohnanlage an der Afrikanischen Straße‹ [#265613]
Datum
5. Januar 2023 11:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], in der Anlage übersende ich Ihnen den Bescheid zu Ihrem IFG-Antrag vom 17.11.2022. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] Landesdenkmalamt Berlin Justitiar – LDA Jur Altes Stadthaus, Klosterstraße 47, 10179 Berlin Tel.: +49 (0)30 90259 - [geschwärzt] Fax: +49 (0)30 90259 - [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt] www.berlin.de/landesdenkmalamt www.youtube.com/landesdenkmalamtberlin

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Geschäftszeichen: Frag-den-Staat.de, Ticket #265613. Sehr geehrte Damen und Herren, in eingangs bezeichneter Sa…
An Landesdenkmalamt Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Antrag auf Erteilung von Informationszugang nach dem IFG Berlin; hier: Begehung des Gesamtdenkmals ›Wohnanlage an der Afrikanischen Straße‹ [#265613]
Datum
22. Januar 2023 18:49
An
Landesdenkmalamt Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Geschäftszeichen: Frag-den-Staat.de, Ticket #265613. Sehr geehrte Damen und Herren, in eingangs bezeichneter Sache bestätige ich dankend den Eingang Ihres Bescheides unter dem 14. Dezember 2022 am 5. Januar 2023. Meinen Antrag unter dem 17. November 2022 auf Erteilung von Informationszugang nach § 3 IFG BE betrachte ich damit nach 7 Wochen als erledigt. Die angeforderten Gebühren in Höhe von EUR 48,34 wurden zur Zahlung vorgemerkt. Die Tatsachen, dass es sich bei der behaupteten ›Begehung‹ erwartungsgemäß nicht um eine solche handelte und dass die Denkmalfachlichkeit des Vorgangs selbst einfachsten Ansprüchen nicht gerecht wird, stehen auf einem anderen Blatt und werden an anderer Stelle erörtert werden. Mit freundlichen Gruß << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>