Antrag auf Erteilung von Informationszugang nach dem IFG Berlin; hier: Compliance

Antrag auf Erteilung von Informationszugang nach dem IFG Berlin; hier: Compliance

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie wissen, habe ich unter dem 5. Dezember 2022 in schriftlicher Form Informationszugang wie folgt beantragt:

1 — Auskunft, ob und ggf. welche Compliance-Richtlinie für das Landesdenkmalamt Berlin gilt, sowie Erteilung einer Ablichtung oder eines Abdruckes der aktuell geltenden Compliance-Richtlinie.

2 — Auskunft, ob ein/e und ggf. wer als externer Compliance-Beauftragte/r bestellt wurde, und wie die/der Beauftragte zu erreichen ist.

3 — Auskunft, ob und ggf. wo die Erreichbarkeit der/des Compliance-Beauftragten durch das Landesdenkmalamt Berlin veröffentlicht wurde.

Der Antrag ist Ihnen beweisfähig am 5. Dezember 2022 zugegangen.

Ein Bescheid oder Zwischenbescheid liegt noch nicht vor.

Da das Landesdenkmalamt Berlin im Schriftverkehr keine Vorgangszeichen verwendet und der Schriftverkehr mit dem Landesdenkmalamt Berlin in der Vergangenheit wirr und ausweichend verlaufen ist, wird die vorliegende Nachricht über die Plattform ›Frag-den-Staat.de‹ eingereicht. Insoweit handelt es sich um eine Erinnerung an die Erledigung des Antrages.

Hierdurch soll dem Landesdenkmalamt erleichtert werden, den Antrag in geordneter, strukturierter und öffentlich dokumentierter Form zu bescheiden.

Bei diesem Antrag handelt es sich um einen Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG).

Ausschlussgründe liegen nicht vor.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um Antwort in elektronischer Form (eMail) und um Eingangsbestätigung.

Besten Dank.

Mit freundlichem Gruß

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Dezember 2022
  • Frist
    17. Januar 2023
  • Kosten dieser Information:
    32,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag auf Erteilung von Informationszugang nach dem IFG Berlin; hier: Compliance Sehr geehrte Damen und Herren,…
An Landesdenkmalamt Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag auf Erteilung von Informationszugang nach dem IFG Berlin; hier: Compliance [#265575]
Datum
13. Dezember 2022 21:08
An
Landesdenkmalamt Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag auf Erteilung von Informationszugang nach dem IFG Berlin; hier: Compliance Sehr geehrte Damen und Herren, wie Sie wissen, habe ich unter dem 5. Dezember 2022 in schriftlicher Form Informationszugang wie folgt beantragt: 1 — Auskunft, ob und ggf. welche Compliance-Richtlinie für das Landesdenkmalamt Berlin gilt, sowie Erteilung einer Ablichtung oder eines Abdruckes der aktuell geltenden Compliance-Richtlinie. 2 — Auskunft, ob ein/e und ggf. wer als externer Compliance-Beauftragte/r bestellt wurde, und wie die/der Beauftragte zu erreichen ist. 3 — Auskunft, ob und ggf. wo die Erreichbarkeit der/des Compliance-Beauftragten durch das Landesdenkmalamt Berlin veröffentlicht wurde. Der Antrag ist Ihnen beweisfähig am 5. Dezember 2022 zugegangen. Ein Bescheid oder Zwischenbescheid liegt noch nicht vor. Da das Landesdenkmalamt Berlin im Schriftverkehr keine Vorgangszeichen verwendet und der Schriftverkehr mit dem Landesdenkmalamt Berlin in der Vergangenheit wirr und ausweichend verlaufen ist, wird die vorliegende Nachricht über die Plattform ›Frag-den-Staat.de‹ eingereicht. Insoweit handelt es sich um eine Erinnerung an die Erledigung des Antrages. Hierdurch soll dem Landesdenkmalamt erleichtert werden, den Antrag in geordneter, strukturierter und öffentlich dokumentierter Form zu bescheiden. Bei diesem Antrag handelt es sich um einen Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ausschlussgründe liegen nicht vor. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um Antwort in elektronischer Form (eMail) und um Eingangsbestätigung. Besten Dank. Mit freundlichem Gruß
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265575 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265575/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Landesdenkmalamt Berlin
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], in der Anlage übersende ich Ihnen den Bescheid zu Ihrem IFG-Antrag vom 05.12.20…
Von
Landesdenkmalamt Berlin
Betreff
WG: Antrag auf Erteilung von Informationszugang nach dem IFG Berlin; hier: Compliance [#265575]
Datum
5. Januar 2023 11:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], in der Anlage übersende ich Ihnen den Bescheid zu Ihrem IFG-Antrag vom 05.12.2022. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] Landesdenkmalamt Berlin Justitiar – LDA Jur Altes Stadthaus, Klosterstraße 47, 10179 Berlin Tel.: +49 (0)30 90259 - [geschwärzt] Fax: +49 (0)30 90259 - [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt] www.berlin.de/landesdenkmalamt www.youtube.com/landesdenkmalamtberlin Auch das Landesdenkmalamt Berlin muss auf die Eindämmungsverordnung zum Schutz vor der Covid-19-Pandemie reagieren. Dadurch kann es zu Einschränkungen bei der telefonischen Erreichbarkeit kommen.

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<< Anfragesteller:in >>
Geschäftszeichen: Frag-den-Staat.de, Ticket #265575. Sehr geehrte Damen und Herren, in eingangs bezeichneter Sa…
An Landesdenkmalamt Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Antrag auf Erteilung von Informationszugang nach dem IFG Berlin; hier: Compliance [#265575]
Datum
27. Januar 2023 13:42
An
Landesdenkmalamt Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Geschäftszeichen: Frag-den-Staat.de, Ticket #265575. Sehr geehrte Damen und Herren, in eingangs bezeichneter Sache bestätige ich dankend den Eingang Ihres Bescheides unter dem 14. Dezember 2022 am 5. Januar 2023. Meinen Antrag unter dem 5. Dezember 2022 auf Erteilung von Informationszugang nach § 3 IFG BE betrachte ich damit nach rund 4 Wochen als erledigt. Die angeforderten Gebühren in Höhe von EUR 32,00 wurden zur Zahlung vorgemerkt. Mit freundlichen Gruß << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265575 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265575/