Antrag auf Erteilung von Informationszugang nach dem IFG Berlin; hier: Entwurfs- und Planungsunterlagen zum städtischen Grundstück Afrikanische Straße 13
Antrag auf Erteilung von Informationszugang nach dem IFG Berlin; hier: Entwurfs- und Planungsunterlagen zum städtischen Grundstück Afrikanische Straße 13
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie wissen, habe ich unter dem 1. September 2022 in schriftlicher Form Informationszugang wie folgt beantragt:
Erteilung von Zugang zu ›Entwurfs- und Planungsunterlagen von Architekt/innen oder Ingenieur/innen und deren jeweiligen Büros, die dem Bezirksamt zum Grundstück Afrikanische Straße 13 (Flurstück 98/1) vorliegen — insbesondere, aber nicht nur der 'OKI.Architekten Gesellschaft mbH (Büro Alexander Obst und Kolleg/innen) —, einschließlich von Karten, Plänen, Erläuterungs- und Sachstandsberichten.
Die Namen von Eigentümer/innen benachbarter Grundstücke mögen unkenntlich gemacht werden; sie sind nicht Gegenstand des Auskunftsinteresses.
Von dem beantragten Informationszugang sind die Bestände des Bauaktenarchivs ausgenommen.‹
Der Antrag ist Ihnen beweisfähig am 4. September 2022 zugegangen.
Ein Bescheid oder Zwischenbescheid liegt noch nicht vor.
Eine Untätigkeitsbeschwerde wurde beim Ausschuss für Eingaben und Beschwerden der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin unter dem 24. November 2022 eingereicht.
Die vorliegende dritte Erinnerung an die Erledigung des Antrages auf Informationszugang wird über die Plattform ›Frag-den-Staat.de‹ eingereicht.
Auf den Datenbestand des Sitzungsinformationssystems der BVV Mitte zum Beratungsgang der BVV-Drucksache 0358/IV wird hingewiesen:
Zur Frage ausgeschriebener und beauftragter Bauleistungen für das zum Landeseigentum zählende Grundstück Afrikanische Straße 13 wurde von Bezirksstadträtin Almut Neumann in Vertretung für die damalige Bezirksstadträtin Stephanie Remlinger in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte am 20. Oktober 2022 eine Antwort des Bezirksamtes Berlin-Mitte auf die Einwohner-Anfrage laut BVV-Drucksache 0504/VI vorgetragen, durch die die Öffentlichkeit und die Bezirksverordneten in grober Weise in die Irre geführt werden.
Auf den Datenbestand des Sitzungsinformationssystems der BVV Mitte zum Beratungsgang der Einwohneranfrage wird hingewiesen:
Bei diesem Antrag handelt es sich um einen Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG).
Ausschlussgründe liegen nicht vor.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um Antwort in elektronischer Form (eMail) und um Eingangsbestätigung.
Besten Dank.
Mit freundlichem Gruß
Anfrage erfolgreich
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Datum14. Dezember 2022
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17. Januar 2023
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