Antrag auf Erteilung von Informationszugang nach dem IFG Berlin; hier: IT-Anwendung ›DIGIT-Cumulus‹

Antrag auf Erteilung von Informationszugang nach dem IFG Berlin; hier: IT-Anwendung ›DIGIT-Cumulus‹

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie wissen, habe ich unter dem 6. Dezember 2022 in schriftlicher Form Informationszugang wie folgt beantragt:

1 — Erteilung von Einsicht in die bei Ihnen vorliegende Dokumention der IT-Anwendung ›DIGIT-Cumulus‹, soweit sie die denkmalfachliche Nutzung der Anwendung betrifft.

Um Mißverständnissen vorzubeugen, stelle ich rein vorsorglich klar, dass sich der Antrag weder auf etwaig vorliegende Quellkodes der Anwendung noch auf die Dokumentation administrativer Bedienoberflächen bezieht (beispielhalber Schnittstellen zur Verwaltung von Rechten und Nutzer/innen oder zu[r] Konfiguration der Datenhaltung), da weder das eine noch das andere Teil der denkmalfachlichen Nutzung ist.

Der Antrag ist Ihnen beweisfähig am 6. Dezember 2022 zugegangen.

Ein Bescheid oder Zwischenbescheid liegt noch nicht vor.

Da das Landesdenkmalamt Berlin im Schriftverkehr keine Vorgangszeichen verwendet und der Schriftverkehr mit dem Landesdenkmalamt Berlin in der Vergangenheit wirr und ausweichend verlaufen ist, wird die vorliegende Nachricht über die Plattform ›Frag-den-Staat.de‹ eingereicht. Insoweit handelt es sich um eine Erinnerung an die Erledigung des Antrages.

Hierdurch soll dem Landesdenkmalamt erleichtert werden, den Antrag in geordneter, strukturierter und öffentlich dokumentierter Form zu bescheiden.

Bei diesem Antrag handelt es sich um einen Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG).

Ausschlussgründe liegen nicht vor.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um Antwort in elektronischer Form (eMail) und um Eingangsbestätigung.

Besten Dank.

Mit freundlichem Gruß

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. Dezember 2022
  • Frist
    17. Januar 2023
  • Kosten dieser Information:
    32,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag auf Erteilung von Informationszugang nach dem IFG Berlin; hier: IT-Anwendung ›DIGIT-Cumulus‹ Sehr geehrte…
An Landesdenkmalamt Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag auf Erteilung von Informationszugang nach dem IFG Berlin; hier: IT-Anwendung ›DIGIT-Cumulus‹ [#265590]
Datum
13. Dezember 2022 23:01
An
Landesdenkmalamt Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag auf Erteilung von Informationszugang nach dem IFG Berlin; hier: IT-Anwendung ›DIGIT-Cumulus‹ Sehr geehrte Damen und Herren, wie Sie wissen, habe ich unter dem 6. Dezember 2022 in schriftlicher Form Informationszugang wie folgt beantragt: 1 — Erteilung von Einsicht in die bei Ihnen vorliegende Dokumention der IT-Anwendung ›DIGIT-Cumulus‹, soweit sie die denkmalfachliche Nutzung der Anwendung betrifft. Um Mißverständnissen vorzubeugen, stelle ich rein vorsorglich klar, dass sich der Antrag weder auf etwaig vorliegende Quellkodes der Anwendung noch auf die Dokumentation administrativer Bedienoberflächen bezieht (beispielhalber Schnittstellen zur Verwaltung von Rechten und Nutzer/innen oder zu[r] Konfiguration der Datenhaltung), da weder das eine noch das andere Teil der denkmalfachlichen Nutzung ist. Der Antrag ist Ihnen beweisfähig am 6. Dezember 2022 zugegangen. Ein Bescheid oder Zwischenbescheid liegt noch nicht vor. Da das Landesdenkmalamt Berlin im Schriftverkehr keine Vorgangszeichen verwendet und der Schriftverkehr mit dem Landesdenkmalamt Berlin in der Vergangenheit wirr und ausweichend verlaufen ist, wird die vorliegende Nachricht über die Plattform ›Frag-den-Staat.de‹ eingereicht. Insoweit handelt es sich um eine Erinnerung an die Erledigung des Antrages. Hierdurch soll dem Landesdenkmalamt erleichtert werden, den Antrag in geordneter, strukturierter und öffentlich dokumentierter Form zu bescheiden. Bei diesem Antrag handelt es sich um einen Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ausschlussgründe liegen nicht vor. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um Antwort in elektronischer Form (eMail) und um Eingangsbestätigung. Besten Dank. Mit freundlichem Gruß
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265590 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265590/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Landesdenkmalamt Berlin
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], in der Anlage übersende ich Ihnen den Bescheid zu Ihrem IFG-Antrag vom 06.12.202…
Von
Landesdenkmalamt Berlin
Betreff
WG: Antrag auf Erteilung von Informationszugang nach dem IFG Berlin; hier: IT-Anwendung ›DIGIT-Cumulus‹ [#265590]
Datum
5. Januar 2023 13:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], in der Anlage übersende ich Ihnen den Bescheid zu Ihrem IFG-Antrag vom 06.12.2022. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] Landesdenkmalamt Berlin Justitiar – LDA Jur Altes Stadthaus, Klosterstraße 47, 10179 Berlin Tel.: +49 (0)30 90259 - [geschwärzt] Fax: +49 (0)30 90259 - [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt] www.berlin.de/landesdenkmalamt www.youtube.com/landesdenkmalamtberlin
<< Anfragesteller:in >>
Geschäftszeichen: Frag-den-Staat.de, Ticket #265590. Sehr geehrte Damen und Herren, in eingangs bezeichneter Sa…
An Landesdenkmalamt Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Antrag auf Erteilung von Informationszugang nach dem IFG Berlin; hier: IT-Anwendung ›DIGIT-Cumulus‹ [#265590]
Datum
27. Januar 2023 22:06
An
Landesdenkmalamt Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Geschäftszeichen: Frag-den-Staat.de, Ticket #265590. Sehr geehrte Damen und Herren, in eingangs bezeichneter Sache bestätigt der Antragsteller den Eingang Ihres Bescheides unter dem 14. Dezember 2022 am 5. Januar 2023. Gegen diesen Bescheid führt der Antragsteller hierdurch *WIDERSPRUCH*. ------ *BEGRÜNDUNG* ------ Mit seinem Antrag unter dem 6. Dezember 2022, der der Antragsgegnerin beweisfähig am gleichen Tag zugegangen ist, begehrte der Antragsteller Informationszugang nach dem IFG Berlin wie folgt: ›1 — Erteilung von Einsicht in die bei Ihnen vorliegende Dokumention der IT-Anwendung ›DIGIT-Cumulus‹, soweit sie die denkmalfachliche Nutzung der Anwendung betrifft. Um Mißverständnissen vorzubeugen, stelle ich rein vorsorglich klar, dass sich der Antrag weder auf etwaig vorliegende Quellkodes der Anwendung noch auf die Dokumentation administrativer Bedienoberflächen bezieht (beispielhalber Schnittstellen zur Verwaltung von Rechten und Nutzer/innen oder zu[r] Konfiguration der Datenhaltung), da weder das eine noch das andere Teil der denkmalfachlichen Nutzung ist.‹ Hierauf erteilte die Antragsgegnerin Ihren eingangs bezeichneten Bescheid. Statt dem Antrag so zu folgen, wie er vom Antragsteller gestellt wurde, deutet die Antragsgegnerin den Gegenstand des Antrages um: ›[1] Ich lege Ihren Antrag so aus, dass er sich auf ggf. zu Afrikanischen Viertel hinterlegte Bilddateien bezieht, so wie sich Ihre übrigen IFG-Anträge ebenfalls nur auf die Wohnanlage an der Afrikanischen Straße beziehen. [2] Wie sie klarstellend schreibe, bezieht sich Ihr Antrag auch nicht eine Einsichtnahme in die Anwendung als solche, sondern auf die dort vermuteten Bilddateien zur Wohnanlage.‹ Die Umdeutung des Antragsgegenstandes geht vollständig fehl. Zu Satz [1] der Umdeutung ist klarzustellen, dass sich nur ein Teil der Informationsfreiheits-Anträge des Antragsteller auf ein konkretes Baudenkmal beziehen. So leuchtet beispielhalber nicht ein, was der Informationsfreiheits-Antrag, der zur Zugänglichmachung des Geschäftsverteilungsplans der Antragsgegnerin führte, mit einem konkreten Baudenkmal zu tun haben soll? Im Fall des Geschäftsverteilungsplans ist die Antragsgegnerin ohne Umdeutung des Antragsgegenstandes ausgekommen. Warum das vorliegend anders sein soll, erschließt sich nicht. Zu Satz [2] der Umdeutung ist klarzustellen, dass der Antragsteller mit keinem Wort behauptet hat, der vorliegend gegenständliche Informationsfreiheitsantrag beziehe sich in irgend einer Form auf Bilddateien. Diese Behauptung entspringt vollständig der Fantasie der Antragsgegnerin. Wie der Antragsteller in seinem ursprünglichen Antragsschreiben dargetan hat, geht es vorliegend vielmehr ausschließlich um die Dokumentation, also die ›Bedienungsanleitung‹, zur IT-Anwendung ›DIGIT-Cumulus‹, die in der Verwaltung der Antragsgegnerin eingesetzt wird. Der Informationsfreiheits-Antrag stellt jedoch nicht auf schlechthin alle Teile der Dokumentation ab, sondern nur auf die Dokumentation derjenigen Teile der IT-Anwendung, die nicht deren Administration dienen. IT-fachlich gesprochen, geht es vorliegend um die Dokumentation derjenigen Teile der IT-Anwendung, mit denen ein/e Fachanwender/in umgeht, hier also beispielhalber die Sachbearbeiter/innen der Denkmal-Inventarisierung. Im Unterschied dazu ist die Dokumentation der administrativen Teile der IT-Anwendung vom vorliegenden Auskunftsersuchen ausgenommen. Hierzu zählt beispielhalber die Rechteverwaltung, mit der einzelnen Nutzergruppen Lese- und Schreibrechte zugeteilt werden, oder auch die Anlage und Sperrung der Zugänge für Fachanwender/innen. Mit freundlichem Gruß << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265590 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265590/

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Landesdenkmalamt Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen einen Widerspruchsbescheid zu Ihrem unt…
Von
Landesdenkmalamt Berlin
Betreff
AW: WG: Antrag auf Erteilung von Informationszugang nach dem IFG Berlin; hier: IT-Anwendung ›DIGIT-Cumulus‹ [#265590]
Datum
3. April 2023 14:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen einen Widerspruchsbescheid zu Ihrem unten stehenden Widerspruch vom 27.01.2023. Mit freundlichen Grüßen