Antrag auf Erteilung von Informationszugang nach dem IFG Berlin; hier: IT-Anwendung ›DIGIT-Cumulus‹
Antrag auf Erteilung von Informationszugang nach dem IFG Berlin; hier: IT-Anwendung ›DIGIT-Cumulus‹
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie wissen, habe ich unter dem 6. Dezember 2022 in schriftlicher Form Informationszugang wie folgt beantragt:
1 — Erteilung von Einsicht in die bei Ihnen vorliegende Dokumention der IT-Anwendung ›DIGIT-Cumulus‹, soweit sie die denkmalfachliche Nutzung der Anwendung betrifft.
Um Mißverständnissen vorzubeugen, stelle ich rein vorsorglich klar, dass sich der Antrag weder auf etwaig vorliegende Quellkodes der Anwendung noch auf die Dokumentation administrativer Bedienoberflächen bezieht (beispielhalber Schnittstellen zur Verwaltung von Rechten und Nutzer/innen oder zu[r] Konfiguration der Datenhaltung), da weder das eine noch das andere Teil der denkmalfachlichen Nutzung ist.
Der Antrag ist Ihnen beweisfähig am 6. Dezember 2022 zugegangen.
Ein Bescheid oder Zwischenbescheid liegt noch nicht vor.
Da das Landesdenkmalamt Berlin im Schriftverkehr keine Vorgangszeichen verwendet und der Schriftverkehr mit dem Landesdenkmalamt Berlin in der Vergangenheit wirr und ausweichend verlaufen ist, wird die vorliegende Nachricht über die Plattform ›Frag-den-Staat.de‹ eingereicht. Insoweit handelt es sich um eine Erinnerung an die Erledigung des Antrages.
Hierdurch soll dem Landesdenkmalamt erleichtert werden, den Antrag in geordneter, strukturierter und öffentlich dokumentierter Form zu bescheiden.
Bei diesem Antrag handelt es sich um einen Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG).
Ausschlussgründe liegen nicht vor.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um Antwort in elektronischer Form (eMail) und um Eingangsbestätigung.
Besten Dank.
Mit freundlichem Gruß
Anfrage eingeschlafen
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Datum13. Dezember 2022
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17. Januar 2023
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Kosten dieser Information:32,00 Euro
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