Antrag auf Erteilung von Informationszugang nach dem IFG Berlin; hier: Schlussbericht unter dem 15. Oktober 2019 zu BVV-Drs 0358/IV
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie wissen, habe ich unter dem 23. August 2022 in schriftlicher Form Informationszugang wie folgt beantragt:
1 — Einsicht an Amststelle in die Akten und Unterlagen, die Ihrem eingangs bezeichneten Schlussbericht zugrunde liegen.
Der Antrag ist Ihnen beweisfähig am 23. August 2022 zugegangen.
Ein Bescheid oder Zwischenbescheid liegt noch nicht vor.
Eine Untätigkeitsbeschwerde wurde beim Ausschuss für Eingaben und Beschwerden der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin unter dem 27. September 2022 eingereicht.
Die vorliegende dritte Erinnerung an die Erledigung des Antrages auf Informationszugang wird über die Plattform ›Frag-den-Staat.de‹ eingereicht.
Auf den Datenbestand des Sitzungsinformationssystems der BVV Mitte zum Beratungsgang der BVV-Drucksache 0358/IV wird hingewiesen:
Bei diesem Antrag handelt es sich um einen Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG).
Ausschlussgründe liegen nicht vor.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um Antwort in elektronischer Form (eMail) und um Eingangsbestätigung.
Besten Dank.
Mit freundlichem Gruß
Anfrage eingeschlafen
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Datum13. Dezember 2022
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17. Januar 2023
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