Antrag auf Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärung aufgrund besonderer Lebenslagen

Anfrage an: Finanzamt Bremen

bitte senden Sie mir die Verwaltungsvorschrift(en) bzw. den Kriterienkatalog zu nach denen Ihre Behörde über entsprechende Anträge entscheidet bzw. diese annimmt oder ablehnt. Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich schon hier.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. Februar 2019
  • Frist
    27. März 2019
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Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: bitte…
An Finanzamt Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag auf Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärung aufgrund besonderer Lebenslagen [#59069]
Datum
23. Februar 2019 13:28
An
Finanzamt Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitte senden Sie mir die Verwaltungsvorschrift(en) bzw. den Kriterienkatalog zu nach denen Ihre Behörde über entsprechende Anträge entscheidet bzw. diese annimmt oder ablehnt. Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich schon hier.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Finanzamt Bremen
Antrag auf Fristverlängerung Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Ihre Email vom 23.02.2019 zur Bearbeitung übern…
Von
Finanzamt Bremen
Betreff
Antrag auf Fristverlängerung
Datum
11. März 2019 08:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Ihre Email vom 23.02.2019 zur Bearbeitung übernommen. Sie bitten um Übersendung der Verwaltungsvorschriften bzw. den Kriterienkatalog, die als Grundlage einer Entscheidung unserer Behörde über entsprechende Anträge (auf Fristverlängerung) dienen. Hinsichtlich der Fristen ist das Finanzamt an die gesetzlichen Vorgaben der §§ 108, 109 Abgabenordnung gebunden. Gemäß § 109 AO können Fristen zur Einreichung von Steuererklärungen verlängert werden, gerade dann, wenn der Steuerpflichtige ohne Verschulden verhindert war, die Steuererklärungsfristen einzuhalten. Hierbei handelt es sich um eine Ermessensentscheidung des Finanzamtes, für die kein Kriterienkatalog existiert, sondern - so auch bei Ihnen - wo die vorgetragenen Umstände des Einzelfalls Berücksichtigung finden müssen und finden. Ich hoffe, Ihnen damit in ausreichender Form, Auskunft erteilt zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen