Antrag auf Herausgabe des Sondergutachtens der Fa. Bansbach im Fall Eventus eGhttps://fragdenstaat.de/anfrage/antrag-auf-herausgabe-des-sondergutachtens-der-fa-bansbach-im-fall-eventus-eg/feed/2019-06-08T11:46:03.759212+00:00Guten Tag << Antragsteller:in >>
Herr Dr. Hauser,
das Sondergutachten zur Prüfung im Fall Eventus ist seit Ende
Oktober fertig und am 11.03.2019 im Prozess gegen Marco
Terracciano sind folgende Dinge gekannt geworden:
- Komplettversagen des Prüfverbandes vbw
- Die Zulassung der Eventus als Genossenschaft hätte nie durch den vbw stattfinden dürfen.
Aufgrund dieser Tatsache und folgender Begründung fordere ich Sie auf, mir das Gutachten bis zum 17.04.2019 zukommen zu lassen. Etwaige Kosten für Kopien bezahle ich bis
zu einem Betrag von 0,00 Euro. Sollten die Kosten höher sein
bitte ich um kurzfristige Information der Kostenhöhe und eine detonierte
Begründung warum die Kosten den Betrag von 0,00 Euro
übersteigen.
Ich begründe wie folgt:
1.) Die IG Eventus ist ein Zusammenschuss von 240 Geschädigte der Eventus eG. Das Gutachten ist der Schlüssel damit ich meine Schadenersatzansprüche geltend machen kann. Ich bin Mitglied der IG Eventus. Sollten Sie das Gutachten verweigern gehen ich davon aus das sie mein Recht mit Füßen treten und mich in der Durchsetzung unserer Schadenersatzansprüche behindern wollen.
2.) Das LIFG (Landes-Informationsfreiheits-Gesetz) gewährt jeder antragstellenden Person das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen außerhalb eines laufenden Verwaltungsverfahrens, ohne dass es der Darlegung eines Informationsinteresses bedarf (§ 1 Abs. 1 LIFG).
Laut LIFG nicht geschützt sind Informationen aus Beweiserhebungen, Gutachten und Stellungsnahmen Dritter, denn es handelt sich um abgrenzbare Erkenntnisse, die die Verfahrensherrschaft im Regelfall nicht beeinträchtigen.
Das öffentliche Interesse an dem Sondergutachten überwiegt,
da es
1. beim vbw innerhalb von 3 Jahren 3 große Insolvenzen
von geprüften Genossenschaften und Wohnungsgesellschaften
gab
2. die Kernaussagen des Gutachtens am 11.03.2019 bekannt wurden.
Der Schaden dieser Insolvenzen liegt über 50 Millionen.
Außerdem hat das Wirtschaftsministerium BW die Aufsichts- und Kontrollpflicht über die genossenschaftlichen Prüfverbände laut Genossenschaftsgesetz. Das Gutachten ist erstellt
worden, um zu prüfen wie der vbw seine Pflichten rechtmäßig erfüllt hat.
Sollte das Gutachten weiterhin verweigert werden, gehe ich davon aus, dass Sie Tatsachen verheimlichen und vertuschen wollen.
4.) Das Gutachten ist am 13.02.2019 vom Landgericht Stuttgart und der Staatsanwaltschaft Stuttgart freigegeben worden, somit besteht keine Verweigerungsrecht mehr Ihrerseits wegen der
Gefährdung von Ermittlungen.
5.) Außerdem ist mehrmals höchstrichterlich festgestellt worden, dass ein Recht nach dem Informationsfreiheitsgesetz besteht, selbst wenn Ermittlungsverfahren und sonstige gerichtliche Auseinandersetzungen anhängig sind.
Vorsorglich verweise ich auf folgende Urteile:
ECLI:EU:C:2018: und BVerwG 7 C 18.12
Sollten Sie das Gutachten verweigern sehe ich das als Rechtsbeugung und werde mir vorbehalten, Strafantrag zu stellen.
6.) Auch die Gesetze im Bereich des Datenschutzes rechtfertigen keine Verweigerung des Rechts nach dem Informationsfreiheitsgesetz, das das Recht der Bürger nachdem Informationsfreiheitsgesetz höher wiegt.
Mit der Schwärzung der Namen der Prüfer der Firma Bansbach bin ich einverstanden. Ich habe nichts zu vertuschen und zu verheimlichen wie andere, deshalb bin ich damit einverstanden
das meinen Namen an die betreffenden Parteien in dem Gutachten weitergeleitet werden dürfen. Außerdem ist uns bekannt, dass der jetzige Vorstand der des vbw quasi durch das Wirtschaftsministerium eingesetzt worden ist. Des Weiteren müssen wir davonausgehen das Wirtschaftsministerium BW mit dem vbw gemeinsame Sache macht, um zu verhindern, dass das Gutachten herausgegeben wird.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!Kosten in Höhe von 29.0 EUR wurden angegeben.2019-06-08T11:46:03.759212+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/antrag-auf-herausgabe-des-sondergutachtens-der-fa-bansbach-im-fall-eventus-eg/#ereignis-496205Kosten in Höhe von 29.0 EUR wurden angegeben.Nachricht wurde an Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg gesendet.2019-05-28T17:04:27.711012+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/antrag-auf-herausgabe-des-sondergutachtens-der-fa-bansbach-im-fall-eventus-eg/#ereignis-486665Nachricht wurde an Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg gesendet.Nachricht von Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg erhalten.2019-05-27T12:28:02.133182+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/antrag-auf-herausgabe-des-sondergutachtens-der-fa-bansbach-im-fall-eventus-eg/#ereignis-484808Nachricht von Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg erhalten.Die Frist für diese Anfrage ist abgelaufen2019-04-17T00:00:00.569348+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/antrag-auf-herausgabe-des-sondergutachtens-der-fa-bansbach-im-fall-eventus-eg/#ereignis-331870Die Frist für diese Anfrage ist abgelaufenNachricht wurde an Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg gesendet.2019-03-17T19:15:40.768614+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/antrag-auf-herausgabe-des-sondergutachtens-der-fa-bansbach-im-fall-eventus-eg/#ereignis-260559Nachricht wurde an Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg gesendet.