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Antrag auf Herausgabe von Regelungen zur Lebensmittelüberwachung in Zeiten der Coronavirus-Pandemie

Alle Erlasse, Handreichungen, Handlungsempfehlungen oder Weisungen Ihres Hauses an die Lebensmittelüberwachungsbehörden in Ihrem Zuständigkeitsbereich, die Sie anlässlich des Ausbruchs des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 an die entsprechenden Behörden übersandt haben.

Mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Mai 2020
  • Frist
    11. Juni 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Erla…
An Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag auf Herausgabe von Regelungen zur Lebensmittelüberwachung in Zeiten der Coronavirus-Pandemie [#186453]
Datum
12. Mai 2020 15:41
An
Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Erlasse, Handreichungen, Handlungsempfehlungen oder Weisungen Ihres Hauses an die Lebensmittelüberwachungsbehörden in Ihrem Zuständigkeitsbereich, die Sie anlässlich des Ausbruchs des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 an die entsprechenden Behörden übersandt haben. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 186453 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186453 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Sehr <Information-entfernt> anbei erhalten Sie alle Erlasse, Handreichungen, Handlungsempfehlungen oder We…
Von
Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Betreff
WG: Antrag auf Herausgabe von Regelungen zur Lebensmittelüberwachung in Zeiten der Coronavirus-Pandemie [#186453]
Datum
26. Mai 2020 17:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr <Information-entfernt> anbei erhalten Sie alle Erlasse, Handreichungen, Handlungsempfehlungen oder Weisungen, die vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz für den Bereich der amtlichen Lebensmittelüberwachung anlässlich des Ausbruchs des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 erstellt und versandt wurden. Sie erhalten folgende Dokumente, bei denen Namen von Bearbeitern und Unterzeichnern zuvor geschwärzt wurden: - Erlass zu Ergreifung der Corona-Maßnahmen vom 16.03.2020 mit einer Anlage - Erlass zur Gewährung von Unterstützungsleistungen für die Untersuchungsämter vom 19.03.2020 - Hinweis zur Verwendung von Nasen-Mund-Schutz - Erster Erlass zur Lockerung der Corona-Maßnahmen vom 22.04.2020 mit zwei Anlagen Hinweis: Eine Anlage, das Schreiben des BMEL vom 08.04.2020, kann derzeit nicht übermittelt werden, da das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hierzu noch keine Autorisierung des BMEL erhalten hat. - Zweiter Erlass zur Lockerung der Corona-Maßnahmen vom 15.05.2020 Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Guten Morgen <Information-entfernt> beiliegend das noch fehlende Schreiben des BMEL zur Kenntnis. Mit freu…
Von
Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Betreff
AW: Antrag auf Herausgabe von Regelungen zur Lebensmittelüberwachung in Zeiten der Coronavirus-Pandemie [#186453]
Datum
27. Mai 2020 10:04
Status
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Guten Morgen <Information-entfernt> beiliegend das noch fehlende Schreiben des BMEL zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

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