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Antrag auf Herausgabe von Regelungen zur Lebensmittelüberwachung in Zeiten der Coronavirus-Pandemie

Alle Erlasse, Handreichungen, Handlungsempfehlungen oder Weisungen Ihres Hauses an die Lebensmittelüberwachungsbehörden in Ihrem Zuständigkeitsbereich, die Sie anlässlich des Ausbruchs des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 an die entsprechenden Behörden übersandt haben.

Mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Mai 2020
  • Frist
    11. Juni 2020
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Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Erlasse, …
An Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag auf Herausgabe von Regelungen zur Lebensmittelüberwachung in Zeiten der Coronavirus-Pandemie [#186456]
Datum
12. Mai 2020 15:48
An
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Erlasse, Handreichungen, Handlungsempfehlungen oder Weisungen Ihres Hauses an die Lebensmittelüberwachungsbehörden in Ihrem Zuständigkeitsbereich, die Sie anlässlich des Ausbruchs des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 an die entsprechenden Behörden übersandt haben. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 186456 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186456 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Sehr <Information-entfernt> hiermit teile ich mit, dass der erbetene Erlass im Internet zum Download zur Ve…
Von
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Antrag auf Herausgabe von Regelungen zur Lebensmittelüberwachung in Zeiten der Coronavirus-Pandemie [#186456]
Datum
15. Mai 2020 10:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr <Information-entfernt> hiermit teile ich mit, dass der erbetene Erlass im Internet zum Download zur Verfügung steht. Er ist unter folgendem Link zu finden: Erlass des Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Durchführung von Kontrollen während des Corona-Geschehens vom 17.03.2020 - Download. Zur Erläuterung teile ich mit, dass Kontrolltätigkeiten weiter durchgeführt werden. Der Erlass gibt lediglich vor, dass "nicht zwingend notwendige Kontrollen nicht vorgenommen werden sollten". Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.