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Antrag auf Herausgabe von Regelungen zur Lebensmittelüberwachung in Zeiten der Coronavirus-Pandemie

Alle Erlasse, Handreichungen, Handlungsempfehlungen oder Weisungen Ihres Hauses an die Lebensmittelüberwachungsbehörden in Ihrem Zuständigkeitsbereich, die Sie anlässlich des Ausbruchs des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 an die entsprechenden Behörden übersandt haben.

Mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Mai 2020
  • Frist
    16. Juni 2020
  • Kosten dieser Information:
    5,00 Euro
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag auf Herausgabe von Regelungen zur Lebensmittelüberwachung in Zeiten der Coronavirus-Pandemie [#186457]
Datum
12. Mai 2020 15:50
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Erlasse, Handreichungen, Handlungsempfehlungen oder Weisungen Ihres Hauses an die Lebensmittelüberwachungsbehörden in Ihrem Zuständigkeitsbereich, die Sie anlässlich des Ausbruchs des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 an die entsprechenden Behörden übersandt haben. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 186457 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186457 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Sehr <Information-entfernt> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages vom 12. Mai 2020, mit de…
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
WG: AW: WG: AW: WG: Antrag auf Herausgabe von Regelungen zur Lebensmittelüberwachung in Zeiten der Coronavirus-Pandemie [#186457]
Datum
2. Juni 2020 08:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr <Information-entfernt> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages vom 12. Mai 2020, mit dem Sie um Zusendung aller Erlasse, Handreichungen, Handlungsempfehlungen oder Weisungen unseres Hauses an die Lebensmittelüberwachungsbehörden in unserem Zuständigkeitsbereich baten, die anlässlich des Ausbruchs des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 an die entsprechenden Behörden übersandt worden sind. Für den Verwaltungsaufwand der Aktenauskunft werden voraussichtlich Gebühren in Höhe von 5,00 € erhoben. Mit freundlichen Grüßen

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Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Ihr Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz vom 12. Mai 2020" Sehr <Information-entfernt> …
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
Ihr Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz vom 12. Mai 2020"
Datum
19. Juni 2020 12:04
Status
Sehr <Information-entfernt> in obiger Angelegenheit übersende ich Ihnen meinen Bescheid vom 17.06.2020 nebst Anlage. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.