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Antrag auf Herausgabe von Regelungen zur Lebensmittelüberwachung in Zeiten der Coronavirus-Pandemie

Alle Erlasse, Handreichungen, Handlungsempfehlungen oder Weisungen ihres Hauses an die Lebensmittelüberwachungsbehörden in ihrem Zuständigkeitsbereich, die Sie anlässlich des Ausbruchs des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 an die entsprechenden Behörden übersandt haben. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Mai 2020
  • Frist
    16. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag auf Herausgabe von Regelungen zur Lebensmittelüberwachung in Zeiten der Coronavirus-Pandemie [#186441]
Datum
12. Mai 2020 14:57
An
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Erlasse, Handreichungen, Handlungsempfehlungen oder Weisungen ihres Hauses an die Lebensmittelüberwachungsbehörden in ihrem Zuständigkeitsbereich, die Sie anlässlich des Ausbruchs des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 an die entsprechenden Behörden übersandt haben. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 186441 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186441 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Guten Morgen <Information-entfernt> hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages vom 12.05.2020. Ich we…
Von
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Antrag auf Herausgabe von Regelungen zur Lebensmittelüberwachung in Zeiten der Coronavirus-Pandemie [#186441]
Datum
13. Mai 2020 08:38
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Guten Morgen <Information-entfernt> hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages vom 12.05.2020. Ich werde innerhalb des Hauses abfragen, ob es entsprechende Erlasse, Handreichungen, Handlungsempfehlungen oder Weisungen gegeben hat und Ihnen eine Auskunft hierüber zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr <Information-entfernt> auf Ihren Antrag vom 12.05.2020 teile ich Ihnen folgendes mit: Meine Abfrage i…
Von
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Antrag auf Herausgabe von Regelungen zur Lebensmittelüberwachung in Zeiten der Coronavirus-Pandemie [#186441]
Datum
29. Mai 2020 16:16
Status
Anfrage abgeschlossen
946,7 KB
1,3 MB
Sehr <Information-entfernt> auf Ihren Antrag vom 12.05.2020 teile ich Ihnen folgendes mit: Meine Abfrage im Haus hat ergeben, dass zwei Erlasse anlässlich des Ausbruchs des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 an die Lebensmittelüberwachungsbehörden in NRW übersandt wurden. Diese Erlasse habe ich Ihnen in anonymisierter Form beigefügt. Ich möchte noch darauf hinweisen, dass das mit dem zweiten Erlass vom 23.04.2020 übersandte Maßnahmenpapier des Lebensmittelverbandes Deutschland auch unter folgender Adresse im Internet veröffentlicht worden ist: https://www.lebensmittelverband.de/de/aktuell/20200423-coronavirus-covid19-masken-mund-nasen-schutz-lebensmittelbetriebe Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.