Antrag auf Informationen zur Haltung von 16-18-Jährigen zum Thema Wahlrecht ab 16

Ich bitte um eine Zusendung von Daten, Statistiken oder Umfragen die dem Statistischem Bundesamt vorliegen, die die Haltung und Meinung von 16-Jährigen bis 18-Jährigen zum aktiven und passivem Wahlrecht auf Kommunal-, Landes- oder Bundesebene behandelt.
Ich bitte Sie die Daten in der für das Statistische Bundesamt üblichen aufbereiteten Textform zur Verfügung zu stellen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. Mai 2019
  • Frist
    29. Juni 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte u…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag auf Informationen zur Haltung von 16-18-Jährigen zum Thema Wahlrecht ab 16 [#146141]
Datum
25. Mai 2019 11:30
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um eine Zusendung von Daten, Statistiken oder Umfragen die dem Statistischem Bundesamt vorliegen, die die Haltung und Meinung von 16-Jährigen bis 18-Jährigen zum aktiven und passivem Wahlrecht auf Kommunal-, Landes- oder Bundesebene behandelt. Ich bitte Sie die Daten in der für das Statistische Bundesamt üblichen aufbereiteten Textform zur Verfügung zu stellen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Statistisches Bundesamt
Eingangsbestätigung IFG-Antrag 276: Informationen zur Haltung von 16-18-Jährigen zum Thema Wahlrecht ab 16 (A-IR/1…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung IFG-Antrag 276: Informationen zur Haltung von 16-18-Jährigen zum Thema Wahlrecht ab 16 (A-IR/11100100-IF30276)
Datum
28. Mai 2019 09:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schubert, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 25. Mai 2019. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A-IR/11100100-IF30276 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
IFG-Bescheid: Informationen zur Haltung von 16-18-Jährigen zum Thema Wahlrecht ab 16 (Az.: Az.: A-IR/11100100-IF30…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Informationen zur Haltung von 16-18-Jährigen zum Thema Wahlrecht ab 16 (Az.: Az.: A-IR/11100100-IF30276)
Datum
4. Juni 2019 11:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schubert, Sie haben mit E-Mail vom 25. Mai 2019 (unser Az.: A-IR/11100100-IF30276) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung folgender Informationen: Daten, Statistiken oder Umfragen, die dem Statistischem Bundesamt vorliegen, die die Haltung und Meinung von 16-Jährigen bis 18-Jährigen zum aktiven und passivem Wahlrecht auf Kommunal-, Landes- oder Bundesebene behandeln. Sie bitten darum, diese Informationen in der für das Statistische Bundesamt üblichen aufbereiteten Textform zur Verfügung zu stellen. Nach Rücksprache mit den zuständigen Fachabteilungen unseres Hauses wie auch dem Bereich des Bundeswahlleiters teilen wir Ihnen mit, dass das Statistische Bundesamt die von Ihnen gewünschten Informationen leider nicht besitzt. Meinungsforschung ist keine Aufgabe des Statistischen Bundesamtes. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Anfrage an das Bundesministerium des Inneren zu richten. Möglicherweise hat es mal im Bundestag Diskussionen oder kleine Anfragen zu diesem Thema gegeben, dann müssten auch entsprechende Protokolle oder gar Drucksachen abrufbar sein. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedauern, die angefragten Informationen nicht liefern zu können, hoffen aber, Ihnen mit unserer Antwort dennoch weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen