Antrag auf Informationszugang nach dem NUIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage gemäß § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG) Zugang zu folgenden Umweltinformationen: Übersicht über sämtliche im Stadtgebiet zum Spielen und Liegen ausgewiesenen Flächen in öffentlichen Anlagen im Sinne von § 6 Abs. 2 der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zum Schutz vor Lärm in der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung.
Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor.
Ich gehe davon aus, dass es sich um eine einfache Auskunft handelt und daher gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 NUIG keine Gebühren anfallen. Sollte die Auskunft Ihres Erachtens dennoch kostenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. In diesem Fall werde ich meinen Antrag ggf. ändern.
Ich verweise auf § 3 Satz 2 NUIG i.V.m. § 3 Abs. 3 UIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Abschließend bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
-
Datum1. Juli 2017
-
4. August 2017
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!