Antrag auf Informationszugang nach IFG NRW – System KIVI

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage hiermit gemäß § 4 IFG NRW Zugang zu Informationen und Dokumenten, die im Zusammenhang mit der Software "KIVI" stehen, die von der Medienaufsicht genutzt wird. Konkret interessieren mich:

1. Technische Spezifikationen oder Beschreibungen der Software KIVI,
2. Datenschutzkonzepte oder -bewertungen im Zusammenhang mit der Nutzung von KIVI,
3. Protokolle oder Berichte zur Evaluierung der Software,
4. Verträge oder Vereinbarungen mit externen Dienstleistern im Zusammenhang mit KIVI.

Um den Aufwand für Ihre Behörde zu limitieren, bitte ich im ersten Schritt um eine Auflistung aller vorhandenen Dokumente mit deren genauen Bezeichnungen und einer kurzen Inhaltsangabe, sofern sich der Inhalt nicht bereits aus der Bezeichnung ergibt.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    17. Januar 2025
  • Frist
    19. Februar 2025
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage hierm…
An Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag auf Informationszugang nach IFG NRW – System KIVI [#325883]
Datum
17. Januar 2025 17:13
An
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage hiermit gemäß § 4 IFG NRW Zugang zu Informationen und Dokumenten, die im Zusammenhang mit der Software "KIVI" stehen, die von der Medienaufsicht genutzt wird. Konkret interessieren mich: 1. Technische Spezifikationen oder Beschreibungen der Software KIVI, 2. Datenschutzkonzepte oder -bewertungen im Zusammenhang mit der Nutzung von KIVI, 3. Protokolle oder Berichte zur Evaluierung der Software, 4. Verträge oder Vereinbarungen mit externen Dienstleistern im Zusammenhang mit KIVI. Um den Aufwand für Ihre Behörde zu limitieren, bitte ich im ersten Schritt um eine Auflistung aller vorhandenen Dokumente mit deren genauen Bezeichnungen und einer kurzen Inhaltsangabe, sofern sich der Inhalt nicht bereits aus der Bezeichnung ergibt. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 325883 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/325883/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres IFG-Antrags vom 17.01.2025 zum S…
Von
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang nach IFG NRW – System KIVI [#325883]
Datum
20. Januar 2025 16:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres IFG-Antrags vom 17.01.2025 zum System KIVI, der zur weiteren Befassung intern weitergeleitet wurde. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, am 17.01.2025 habe ich einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ges…
An Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag auf Informationszugang nach IFG NRW – System KIVI - Fristüberschreitung [#325883]
Datum
24. Februar 2025 13:18
An
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, am 17.01.2025 habe ich einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt, dessen Eingang mir am 20.01.2025 bestätigt wurde. In meinem Antrag habe ich ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um ein mehrstufiges Verfahren handelt und dass ich zunächst Zugang zu einem Verzeichnis aller bei Ihrer Behörde vorhandenen Dokumente zur Software „KIVI“ beantragt habe. Ein solches Verzeichnis muss in Ihrer Behörde in irgendeiner Form existieren und sollte keine schützenswerten personenbezogenen Daten enthalten. Falls dennoch sensible Informationen vorliegen, könnten diese problemlos geschwärzt werden. Die gesetzliche Bearbeitungsfrist ist inzwischen um eine Woche überschritten, ohne dass mir ein Bescheid zugegangen ist. Ich fordere Sie daher auf, meiner Anfrage unverzüglich nachzukommen und mir das angeforderte Verzeichnis umgehend zuzusenden. Sollte ich bis zum 03.03.2025 keine Antwort erhalten, sehe ich mich gezwungen, weitere rechtliche Schritte in Betracht zu ziehen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 325883 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/325883/

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Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Mail vom 24.02.2025, die an die …
Von
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang nach IFG NRW – System KIVI - Fristüberschreitung [#325883]
Datum
26. Februar 2025 16:25
Status
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Mail vom 24.02.2025, die an die zuständige Fachabteilung zur weiteren Befassung weitergeleitet wurde. Mit freundlichen Grüßen