Antrag auf Verlegung der Europastraße E251 im Bereich der B96 Neubrandenburg bis Oranienburg

aus 16798 Fürstenberg / Havel erreichte Sie am 06.07.2017 eine Anfrage, die Verlegung der E251 im Bereich der B96 zwischen Neubrandenburg und Oranienburg auf die A20/A11 bei der UNECE in Genf zu beantragen.
Dies lehnten Sie mit Antwort vom 31.07.2017 mit folgender Begründung ab:
"Hauptgrund ist die nach wie vor bestehende Verkehrsbedeutung der B96 in diesem Bereich."
Hier möchte ich folgende Fragen stellen:
1. es gibt eine Alternativroute zur B96, nämlich die A20/A11 ab Oranienburg. Inwiefern steht die Bedeutung der B96 dem entgegen, die Europastraße auf die Autobahn zu verlegen, anstatt Sie mitten durch eine Vielzahl kleiner Ortschaften laufen zu lassen?
2. worin besteht für Sie der Unterschied zwischen den Streckenabschnitten Oranienburg - Neubrandenburg und Neubrandenburg - Stralsund?
Im Abschnitt Neubrandenburg - Stralsund wurde durch Ihr Haus vor Jahren die Velegung der E251 erfolgreich beantragt.
Wieso soll das für den Abschnitt Oranienburg - Neubrandenburg nun nicht möglich sein, obwohl es sich von Oranienburg bis Stralsund immer um die gleiche B96 handelt?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. März 2018
  • Frist
    7. April 2018
  • 0 Follower:innen
Philipp Berg
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: aus 16798 Fürste…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Philipp Berg
Betreff
Antrag auf Verlegung der Europastraße E251 im Bereich der B96 Neubrandenburg bis Oranienburg [#26900]
Datum
6. März 2018 14:36
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
aus 16798 Fürstenberg / Havel erreichte Sie am 06.07.2017 eine Anfrage, die Verlegung der E251 im Bereich der B96 zwischen Neubrandenburg und Oranienburg auf die A20/A11 bei der UNECE in Genf zu beantragen. Dies lehnten Sie mit Antwort vom 31.07.2017 mit folgender Begründung ab: "Hauptgrund ist die nach wie vor bestehende Verkehrsbedeutung der B96 in diesem Bereich." Hier möchte ich folgende Fragen stellen: 1. es gibt eine Alternativroute zur B96, nämlich die A20/A11 ab Oranienburg. Inwiefern steht die Bedeutung der B96 dem entgegen, die Europastraße auf die Autobahn zu verlegen, anstatt Sie mitten durch eine Vielzahl kleiner Ortschaften laufen zu lassen? 2. worin besteht für Sie der Unterschied zwischen den Streckenabschnitten Oranienburg - Neubrandenburg und Neubrandenburg - Stralsund? Im Abschnitt Neubrandenburg - Stralsund wurde durch Ihr Haus vor Jahren die Velegung der E251 erfolgreich beantragt. Wieso soll das für den Abschnitt Oranienburg - Neubrandenburg nun nicht möglich sein, obwohl es sich von Oranienburg bis Stralsund immer um die gleiche B96 handelt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Philipp Berg <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Philipp Berg << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Philipp Berg

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!