ANTRAG AUF ZUGANG ZU AMTLICHEN INFORMATIONEN UNTER DEM INFORMATIONSFREIHEITSGESETZ BETREFFEND DIE BEARBEITUNGSZEITEN VON BESTIMMTEN STRAFRECHTLICHEN VERFAHREN

Im Auftrag des Future of Free Speech Project (unter der Schirmherrschaft der rechtlichen Zukunftswerkstatt Justitia, der Columbia University und der Aarhus University) wende ich mich mit einer Anfrage an die Bundespolizei, das Bundesministerium des Innern und an das Bundesministerium der Justiz.
Konkret beantragen wir die Mitteilung der Bearbeitungszeiten aller strafrechtlichen Verfahren, die zwischen dem 1. Januar 2016 und dem 1. Juli 2020 wegen des Verdachts der Begehung einer Straftat gemäß den §§ 86, 86a, 130, 130a dStGB 1998 eingeleitet wurden und Abschnitt 3 und Abschnitt 4 des Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Klarstellend halten wir fest, dass wir unter der Bearbeitungszeit eines Verfahrens jenen Zeitraum verstehen, welcher – beginnend mit der Einreichung einer Sachverhaltsdarstellung/Strafanzeige – die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, die gesamte Dauer des Ermittlungs- und Hauptverfahrens sowie den endgültigen Abschluss des Verfahrens (entweder durch Einstellung, Verurteilung, Freispruch oder sonstige Erledigung) umfasst.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. Juli 2020
  • Frist
    8. August 2020
  • Ein:e Follower:in
Natalie Alkiviadou
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Auftrag …
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Natalie Alkiviadou
Betreff
ANTRAG AUF ZUGANG ZU AMTLICHEN INFORMATIONEN UNTER DEM INFORMATIONSFREIHEITSGESETZ BETREFFEND DIE BEARBEITUNGSZEITEN VON BESTIMMTEN STRAFRECHTLICHEN VERFAHREN [#192106]
Datum
6. Juli 2020 08:22
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Auftrag des Future of Free Speech Project (unter der Schirmherrschaft der rechtlichen Zukunftswerkstatt Justitia, der Columbia University und der Aarhus University) wende ich mich mit einer Anfrage an die Bundespolizei, das Bundesministerium des Innern und an das Bundesministerium der Justiz. Konkret beantragen wir die Mitteilung der Bearbeitungszeiten aller strafrechtlichen Verfahren, die zwischen dem 1. Januar 2016 und dem 1. Juli 2020 wegen des Verdachts der Begehung einer Straftat gemäß den §§ 86, 86a, 130, 130a dStGB 1998 eingeleitet wurden und Abschnitt 3 und Abschnitt 4 des Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Klarstellend halten wir fest, dass wir unter der Bearbeitungszeit eines Verfahrens jenen Zeitraum verstehen, welcher – beginnend mit der Einreichung einer Sachverhaltsdarstellung/Strafanzeige – die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, die gesamte Dauer des Ermittlungs- und Hauptverfahrens sowie den endgültigen Abschluss des Verfahrens (entweder durch Einstellung, Verurteilung, Freispruch oder sonstige Erledigung) umfasst.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Natalie Alkiviadou Anfragenr: 192106 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192106/
Mit freundlichen Grüßen Natalie Alkiviadou
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6 II 411/2020 Sehr geehrte Frau Alkivia…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
IFG - ANTRAG AUF ZUGANG ZU AMTLICHEN INFORMATIONEN UNTER DEM INFORMATIONSFREIHEITSGESETZ BETREFFEND DIE BEARBEITUNGSZEITEN VON BESTIMMTEN STRAFRECHTLICHEN VERFAHREN [#192106]
Datum
6. Juli 2020 12:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6 II 411/2020 Sehr geehrte Frau Alkiviadou, Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom heutigen Tage wurde unter dem oben angegebenen Aktenzeichen registriert. Ihr Anliegen kann in der vorliegenden Form nicht bearbeitet werden. Eine Konkretisierung ist erforderlich. Insbesondere bitte ich um Überprüfung, ob sowohl die von Ihnen aufgeführten strafrechtlichen Vorschriften als auch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz Gegenstand Ihres Antrags sein sollen. Falls sich Ihre Anfrage tatsächlich auch auf das Netzwerkdurchsetzungsgesetz beziehen sollte, bitte ich um Überprüfung Ihres Anliegens, da das Netzwerkdurchsetzungsgesetz nicht aus Abschnitten besteht. Die von Ihnen in Bezug genommen Abschnitte 3 und 4 des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes gibt es nicht. Mit freundlichen Grüßen
Natalie Alkiviadou
Sehr geehrte<< Anrede >> Danke für Ihre Antwort. Wir stellen klar, dass wir in dieser Anfrage nur Inf…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Natalie Alkiviadou
Betreff
AW: IFG - ANTRAG AUF ZUGANG ZU AMTLICHEN INFORMATIONEN UNTER DEM INFORMATIONSFREIHEITSGESETZ BETREFFEND DIE BEARBEITUNGSZEITEN VON BESTIMMTEN STRAFRECHTLICHEN VERFAHREN [#192106]
Datum
6. Juli 2020 16:58
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Danke für Ihre Antwort. Wir stellen klar, dass wir in dieser Anfrage nur Informationen nach dem Strafgesetzbuch anfordern Mit freundlichen Grüßen Natalie Alkiviadou Anfragenr: 192106 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192106/

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6 II - Z3 411/2020 Sehr geehrte Frau Alk…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
AW: IFG - ANTRAG AUF ZUGANG ZU AMTLICHEN INFORMATIONEN UNTER DEM INFORMATIONSFREIHEITSGESETZ BETREFFEND DIE BEARBEITUNGSZEITEN VON BESTIMMTEN STRAFRECHTLICHEN VERFAHREN [#192106]
Datum
10. Juli 2020 13:21
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
ANTRAGAUFZUGANGZUAMTLICHENINFORMATIONEN.eml
6,6 KB
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6 II - Z3 411/2020 Sehr geehrte Frau Alkiviadou, zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 6. Juli 2020 liegen im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) keine amtlichen Informationen vor. Mit freundlichen Grüßen