ANTRAG AUF ZUGANG ZU AMTLICHEN INFORMATIONEN UNTER DEM INFORMATIONSFREIHEITSGESETZ BETREFFEND DIE BEARBEITUNGSZEITEN VON BESTIMMTEN STRAFRECHTLICHEN VERFAHREN
Im Auftrag des Future of Free Speech Project (unter der Schirmherrschaft der rechtlichen Zukunftswerkstatt Justitia, der Columbia University und der Aarhus University) wende ich mich mit einer Anfrage an die Bundespolizei, das Bundesministerium des Innern und an das Bundesministerium der Justiz.
Konkret beantragen wir die Mitteilung der Bearbeitungszeiten aller strafrechtlichen Verfahren, die zwischen dem 1. Januar 2016 und dem 1. Juli 2020 wegen des Verdachts der Begehung einer Straftat gemäß den §§ 86, 86a, 130, 130a dStGB 1998 eingeleitet wurden und Abschnitt 3 und Abschnitt 4 des Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Klarstellend halten wir fest, dass wir unter der Bearbeitungszeit eines Verfahrens jenen Zeitraum verstehen, welcher – beginnend mit der Einreichung einer Sachverhaltsdarstellung/Strafanzeige – die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, die gesamte Dauer des Ermittlungs- und Hauptverfahrens sowie den endgültigen Abschluss des Verfahrens (entweder durch Einstellung, Verurteilung, Freispruch oder sonstige Erledigung) umfasst.
Information nicht vorhanden
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Datum6. Juli 2020
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8. August 2020
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