ANTRAG AUF ZUGANG ZU AMTLICHEN INFORMATIONEN UNTER DEM INFORMATIONSFREIHEITSGESETZ BETREFFEND DIE BEARBEITUNGSZEITEN VON BESTIMMTEN VERFAHREN UNTER DEM NETZWERKDURCHSETZUNGSGESETZ (NETZDG)
Im Auftrag des Future of Free Speech Project (unter der Schirmherrschaft der rechtlichen Zukunftswerkstatt Justitia, der Columbia University und der Aarhus University) wende ich mich mit einer Bundesamt für Justiz.
Konkret beantragen wir die Mitteilung der Bearbeitungszeiten aller Verfahren, die zwischen dem 1. Oktober 2017 und dem 1. Juli 2020 wegen des Verdachts der Begehung einer Verstoß gemäß den wurden Artikel 1, Abschnitt 3 (Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte) und Artikel 1 Abschnitt 4(1)(3) - Artikel 1 Abschnitt 4(1)(5) (Bestimmungen zu Geldbußen) des Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Klarstellend halten wir fest, dass wir unter der Bearbeitungszeit eines Verfahrens jenen Zeitraum verstehen, welcher – beginnend mit der Einreichung einer Sachverhaltsdarstellung/ Beschwerde– die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, die gesamte Dauer des Ermittlungs- und Hauptverfahrens sowie den endgültigen Abschluss des Verfahrens umfasst.
Information nicht vorhanden
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Datum6. Juli 2020
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8. August 2020
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