Antrag gemäß Informationsfreiheitsgesetz Gesellschaftsvertrag sowie des Geschäftsbesorgungsvertrag der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des Bundes
Sehr geehrter Herr Bundesminister Scheuer,
in seinem Bericht vom 26.08.2020 nach § 88 Abs. 2 BHO zur Gründung einer bundeseigenen Mobilfunkinfrastruktur-gesellschaft (MIG) stellt der Bundesrechnungshof fest, dass der erste Entwurf des Gesellschaftsvertrages der MIG hinsichtlich der Geltungsdauer, des Sitzes der Gesellschaft und der Prüfungsrechte des Bundesrechnungshofes Fragen offen ließ. Diese scheinen in einer weiteren Fassung des Gesellschaftsvertrages geklärt worden zu sein. Gleichwohl hat es die Bundesregierung bisher trotz meiner mehrfachen Bitte versäumt, den Mitgliedern des Deutschen Bundestages und der Öffentlichkeit die finale Version des Gesellschaftsvertrages zugänglich zu machen.
Darüber hinaus hat der Rechnungshof in seinem Bericht darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bisher keine klaren Aufgaben und Ziele für die MIG definiert habe und es daher nicht möglich sei den Erfolg und die Leistungserbringung der MIG valide zu messen. Das BMVI beabsichtige, entsprechend dem Prüfbericht des Bundesrechnungshofes, jedoch im Geschäftsbesorgungsvertrag mit der MIG insbesondere die Ziele zu konkretisieren.
Das BMVI habe dem Bundesrechnungshof den angesprochenen Geschäftsbesorgungsvertrag im Zuge seiner Prüfungen aber nicht vorgelegt. Weder dem Deutschen Bundestag als parlamentarischem Kontrollorgan der Bundesregierung noch der deutschen Öffentlichkeit wurde dieses Dokument bislang zugänglich gemacht.
Warum die Bundesregierung die Gründung der MIG trotz grundsätzlicher Kritik des Bundesrechnungshofes am Vorgehen und an der Wirtschaftlichkeit der neuen Behörde weiter vorantreibt, erschließt sich nicht. Vielmehr verstößt die Bundesregierung mit ihrem Vorgehen gegen die Bundeshaushaltsordnung, denn sie konnte bisher nicht nachweisen, dass die Gründung der MIG für den Bund wirtschaftlich ist. Dennoch gründete der Bund die Gesellschaft und verausgabt weiter Haushaltsmittel für ihren Aufbau.
Die eingeschränkte Informationspolitik der Bundesregierung zur MIG verstärken die schon jetzt erheblichen Zweifel an Sinn und Zweck der neuen Behörde. Die Bundesregierung sollte den Deutschen Bundestag sowie die Öffentlichkeit proaktiv über ihre weiteren Schritte informieren und über alle wesentlichen Vorlagen volle Transparenz herstellen.
Daher beantrage ich hiermit Zugang zu allen Versionen des Gesellschaftsvertrages der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft sowie allen Versionen des Geschäftsbesorgungsvertrages der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft, die die Bundesregierung und/oder ihr nachgeordnete Behörden zwischen dem 01.01.2020 und dem 21.10.2020 angefertigt haben bzw. anfertigen ließen.
Bitte senden Sie alle Dokumente vollständig und ungeschwärzt zu. Mit Teilschwärzungen bin ich nur insoweit einverstanden, wenn dadurch die Persönlichkeitsrechte von beteiligten Personen gewahrt werden. Da die MIG ihre Tätigkeit noch nicht aufgenommen hat und da die Ziele und Aufgaben der MIG noch nicht hinreichend präzise dargestellt wurden stehen meinem Auskunftsersuchen keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gegenüber, die der Bund in seinem Interesse schützen müsste.
Rechtsgrundlage für den Antrag ist § 1 IFG sowie § 3 UIG. Ich bitte um Übersendung der Informationen [in elektronischer Form], § 1 Abs. 2 IFG, § 3 Abs. 2 UIG.
Da es sich um einfache Auskünfte handelt, gehe ich davon aus, dass die Zurverfügungstellung kostenfrei erfolgt, §§ 10 Abs. 1 S. 2 IFG, 12 Abs. 1 S. 2 UIG. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich möchte Sie um eine schriftliche Empfangsbestätigung per Post bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Anfrage eingeschlafen
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Datum21. Oktober 2020
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24. November 2020
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