Antrag IFG Ausgaben Briefversand

Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Auf welche Höhe beliefen sich die Ausgaben des Landespolizeipräsidiums Baden-Württemberg für den Versand von Briefen im Jahr 2017.
Wenn möglich, die Kosten für den Gelben Brief bitte separat nennen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. Juli 2018
  • Frist
    12. August 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf welche Höh…
An Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag IFG Ausgaben Briefversand [#31884]
Datum
13. Juli 2018 11:04
An
Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf welche Höhe beliefen sich die Ausgaben des Landespolizeipräsidiums Baden-Württemberg für den Versand von Briefen im Jahr 2017. Wenn möglich, die Kosten für den Gelben Brief bitte separat nennen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre LIFG-Anfrage vom 13.07.2018 haben wir erhalten und hausintern an die zuständige …
Von
Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg
Betreff
WG: Antrag IFG Ausgaben Briefversand [#31884]
Datum
13. Juli 2018 13:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre LIFG-Anfrage vom 13.07.2018 haben wir erhalten und hausintern an die zuständige Stelle zur Beantwortung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg
Sehr geehrtAntragsteller/in die Kosten für den Versand von Briefen werden für das Landespolizeipräsidium nicht se…
Von
Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg
Betreff
AW: Antrag IFG Ausgaben Briefversand [#31884]
Datum
25. Juli 2018 09:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die Kosten für den Versand von Briefen werden für das Landespolizeipräsidium nicht separat erfasst. Daher können wir Ihnen hierzu keine Aussage geben. Mit freundlichen Grüßen