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Antrag IFG Papier-und Druckerkosten 2017

"Auf welche Höhe beliefen sich die Ausgaben Ihrer Behörde für Drucker-/Kopierpapier und Toner im Jahr 2017?
Wenn möglich, bitte auch das Aufkommen mit angeben. "

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Mai 2018
  • Frist
    8. Juni 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag IFG Papier-und Druckerkosten 2017 [#29521]
Datum
7. Mai 2018 10:32
An
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
"Auf welche Höhe beliefen sich die Ausgaben Ihrer Behörde für Drucker-/Kopierpapier und Toner im Jahr 2017? Wenn möglich, bitte auch das Aufkommen mit angeben. "
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren, ich befinde mich vom 30.04.18 bis einschließlich 13.05.18.18 nicht am Arbeitsplatz…
Von
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Betreff
Antw: Antrag IFG Papier-und Druckerkosten 2017 [#29521] (Abwesenheit vom 30.04.18 bis= 20einschließlich 13.05.18)
Datum
7. Mai 2018 10:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, ich befinde mich vom 30.04.18 bis einschließlich 13.05.18.18 nicht am Arbeitsplatz. Bitte wenden Sie sich in dringenden Fällen an meine Kollegin Frau Baude, die Ihre E-Mail auch lesen wird. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Ihre Anfrage der Zuständigkeit halber an Bezirksstadträtin Maren Schellenberg…
Von
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Betreff
Antw: Antrag IFG Papier-und Druckerkosten 2017 [#29521]
Datum
8. Mai 2018 08:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Ihre Anfrage der Zuständigkeit halber an Bezirksstadträtin Maren Schellenberg weitergeleitet, die sich mit Ihnen in Verbindung setzen wird und die Sie unter der Telefonnummer 90299-7001 erreichen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Antrag IFG Papier-und Druckerkosten 2017“ vom …
An Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Antrag IFG Papier-und Druckerkosten 2017 [#29521]
Datum
12. Juni 2018 12:07
An
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Antrag IFG Papier-und Druckerkosten 2017“ vom 07.05.2018 (#29521) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29521 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Guten Tag, Guten Tag, ich bin vom 24. Mai bis 17. Juni 2018 nicht im Büro. Ihre E-Mail wird an meine Kollegin Frau…
Guten Tag, ich bin vom 24. Mai bis 17. Juni 2018 nicht im Büro. Ihre E-Mail wird an meine Kollegin Frau Baude weitergeleitet Sie erreichen sie auch unter der Tel.-Nr. (030) 90299-3204. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Sehr geehrtAntragsteller/in wie ich Ihnen bereits am 08.05.2018 mitgeteilt habe, wurde Ihre Anfrage an das Büro de…
Von
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Betreff
AW: Antw: Antrag IFG Papier-und Druckerkosten 2017 [#29521]
Datum
12. Juni 2018 12:12
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in wie ich Ihnen bereits am 08.05.2018 mitgeteilt habe, wurde Ihre Anfrage an das Büro der Bezirksstadträtin Schellenberg weitergeleitet, an die ich auch Ihre Nachfrage soeben gesendet habe. Mit freundlichen Grüßen

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Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die Zeitüberschreitung, aber das Thema musste erst in allen Ab…
Von
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Betreff
AW: Antw: Antrag IFG Papier-und Druckerkosten 2017 [#29521]
Datum
12. Juni 2018 14:38
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die Zeitüberschreitung, aber das Thema musste erst in allen Abteilungen recherchiert werden - mit folgendem Ergebnis: Der Aufwand der Serviceeinheit Facility Management für Toner beläuft sich auf rd. 7.413,- €. Bzgl. der Papierbeschaffung kann für das Jahr 2017 einen aufgewandten Betrag in Höhe von rd. 42.342,- € für 8,5 Milionen Blatt Papier angeben (hierin nicht enthalten ist ein Betrag i.H.v. rd. 2.376,- € für 220.000 ( tel:220000) Blatt buntes Papier). Da das Sozialamt und das Schulamt selber bestellen, hier deren Angaben: - für das Amt für Soziales in 2017 insgesamt 3.317.46 ( tel:331746) € für 600.000 ( tel:600000) Blatt Druckerpapier DIN A 4 ausgegeben zzgl. 248,-- € für DIN A 3-Papier. Die Kosten für Toner beliefen sich für diesen Bereich auf insgesamt 3.983,52 €. - die Schulen bestellen das von ihnen benötigte Papier über das Schulamt ( in der Regel über das ITDZ im Rahmen des Sammelbestellverfahrens) aus den ihnen zugewiesenen Schuletats. Eine Auswertung der Gesamtkosten wäre nur mit erheblichem Verwaltungsaufwand möglich, da jede Schule separat betrachtet werden müsste. Toner für Kopierer werden nicht bestellt. Für die Schulen wurden Poolverträge mit entsprechenden Dienstleistern abgeschlossen. Damit sind eine festgelegte Menge an Kopien abgegolten; die Wartung der Kopierer und der rechtzeitige Wechsel von Tonern obliegt den Dienstleistern. Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft weiter geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.