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Antrag IFG Papier-und Druckerkosten 2017

"Auf welche Höhe beliefen sich die Ausgaben Ihrer Behörde für Drucker-/Kopierpapier und Toner im Jahr 2017?
Wenn möglich, bitte auch das Aufkommen mit angeben. "

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    7. Mai 2018
  • Frist
    8. Juni 2018
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag IFG Papier-und Druckerkosten 2017 [#29523]
Datum
7. Mai 2018 10:41
An
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
"Auf welche Höhe beliefen sich die Ausgaben Ihrer Behörde für Drucker-/Kopierpapier und Toner im Jahr 2017? Wenn möglich, bitte auch das Aufkommen mit angeben. "
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist im Bezirksamt Treptow-Köpenick eingegangen. Ihr Anliegen wurde zur w…
Von
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Betreff
AW: Antrag IFG Papier-und Druckerkosten 2017 [#29523]
Datum
7. Mai 2018 10:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist im Bezirksamt Treptow-Köpenick eingegangen. Ihr Anliegen wurde zur weiteren Prüfung und Bearbeitung an die Ansprechpartnerin für Informationsfreiheit sowie an die Finanzabteilung im Bezirksamt weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Sehr geehrtAntragsteller/in aufgrund der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung sind für die gewünschte Ak…
Von
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Betreff
AW: Antrag IFG Papier-und Druckerkosten 2017 [#29523]
Datum
23. Mai 2018 15:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in aufgrund der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung sind für die gewünschte Aktenauskunft Recherchen in allen Ämtern und Serviceeinheiten des Bezirksamtes erforderlich. Aufgrund des außergewöhnlich hohen Verwaltungsaufwandes wird die Gebühr gemäß Tarifstelle 1004 Buchstabe a) Nr. 4 des Gebührenverzeichnisses zur Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) zwischen 250 und 500 € liegen (http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=VwGebO+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true). Ich möchte Sie bitten, mir für die Zusendung der Aktenauskunft sowie des Gebührenbescheides eine zustellfähige Adresse zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.