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Antrag IFG Papier-und Druckerkosten 2017

"Auf welche Höhe beliefen sich die Ausgaben aller Bürgerämter der Stadt Bonn für Drucker-/Kopierpapier und Toner im Jahr 2017?
Wenn möglich, bitte auch das Aufkommen mit angeben. Sollte die Gesamtzahl nicht vorhanden sein, übersenden Sie uns bitte die Daten der einzelnen Behörden."

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Mai 2018
  • Frist
    8. Juni 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag IFG Papier-und Druckerkosten 2017 [#29535]
Datum
7. Mai 2018 11:47
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
"Auf welche Höhe beliefen sich die Ausgaben aller Bürgerämter der Stadt Bonn für Drucker-/Kopierpapier und Toner im Jahr 2017? Wenn möglich, bitte auch das Aufkommen mit angeben. Sollte die Gesamtzahl nicht vorhanden sein, übersenden Sie uns bitte die Daten der einzelnen Behörden."
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Bonn
Informationsersuchen v. 07.05.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrem o. a. Informationsersuchen fragen Sie na…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
Informationsersuchen v. 07.05.2018
Datum
15. Mai 2018 11:08
Status
Warte auf Antwort
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5,8 KB
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4,6 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrem o. a. Informationsersuchen fragen Sie nach der Höhe der Ausgaben in den Bürgerämtern für Drucker-/Kopierpapier und Toner im Jahr 2017. Aufgrund der Rückmeldung der innerhalb der Stadtverwaltung zuständigen Abteilung kann ich Ihnen mitteilen, dass die Jahreskosten für Papier bei 3.659,53 EUR und für Toner bei 9.999,69 EUR liegen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsersuchen v. 07.05.2018 [#29535] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsersuchen v. 07.05.2018 [#29535]
Datum
12. Juni 2018 12:07
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Antrag IFG Papier-und Druckerkosten 2017“ vom 07.05.2018 (#29535) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29535 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Kommunalverwaltung Bonn
AW: Informationsersuchen v. 07.05.2018 [#29535] Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Informationsersuchen habe ich ber…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
AW: Informationsersuchen v. 07.05.2018 [#29535]
Datum
12. Juni 2018 12:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
Informationsersuchenv.07.05.2018.eml
16,4 KB
5,8 KB
image003.jpg
4,6 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Informationsersuchen habe ich bereits am 15.05.2018 beantwortet. Die entsprechende Email sende ich Ihnen vorsorglich nun nochmals in der Anlage. Ich gehe davon aus, dass sich Ihr u. a. heutiges Schreiben damit erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.