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Antrag IFG Papier-und Druckerkosten 2017

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

"Auf welche Höhe beliefen sich die Ausgaben aller Bezirksämter/ Bürgerämter der Stadt xxx für Drucker-/Kopierpapier und Toner im Jahr 2017?
Wenn möglich, bitte auch das Aufkommen mit angeben. Sollte die Gesamtzahl nicht vorhanden sein, übersenden Sie uns bitte die Daten der einzelnen Behörden."

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. Mai 2018
  • Frist
    8. Juni 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag IFG Papier-und Druckerkosten 2017 [#29536]
Datum
7. Mai 2018 11:50
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: "Auf welche Höhe beliefen sich die Ausgaben aller Bezirksämter/ Bürgerämter der Stadt xxx für Drucker-/Kopierpapier und Toner im Jahr 2017? Wenn möglich, bitte auch das Aufkommen mit angeben. Sollte die Gesamtzahl nicht vorhanden sein, übersenden Sie uns bitte die Daten der einzelnen Behörden." Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Antrag IFG Papier-und Druckerkosten 2017“ vom …
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag IFG Papier-und Druckerkosten 2017 [#29536]
Datum
6. Juli 2018 09:34
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Antrag IFG Papier-und Druckerkosten 2017“ vom 07.05.2018 (#29536) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 29 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29536 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Essen
Hallo Frau Goldmann, uns liegt Ihre Anfrage zum Thema " Antrag IFG Papier-und Druckerkosten 2017 [#29536]&…
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
WG: Antrag IFG Papier-und Druckerkosten 2017 [#29536]
Datum
6. Juli 2018 10:06
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
2,2 KB


Hallo Frau Goldmann, uns liegt Ihre Anfrage zum Thema " Antrag IFG Papier-und Druckerkosten 2017 [#29536]" nicht vor. Bitte senden Sie mir Ihre Fragen erneut zu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Antrag IFG Papier-und Druckerkosten 2017 [#29536]
Datum
12. Juli 2018 11:07
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: "Auf welche Höhe beliefen sich die Ausgaben aller Bezirksämter/ Bürgerämter der Stadt xxx für Drucker-/Kopierpapier und Toner im Jahr 2017? Wenn möglich, bitte auch das Aufkommen mit angeben. Sollte die Gesamtzahl nicht vorhanden sein, übersenden Sie uns bitte die Daten der einzelnen Behörden." Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29536 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Essen
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, ich bin vom 12. bis 13. Mai nicht im Dienst. Ihre E-Mail wird nicht automa…
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
Automatische Antwort: WG: Antrag IFG Papier-und Druckerkosten 2017 [#29536]
Datum
12. Juli 2018 11:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, ich bin vom 12. bis 13. Mai nicht im Dienst. Ihre E-Mail wird nicht automatisch weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag Frau Trilling, ich würde gerne erfahren, auf welche Höhe sich die Ausgaben der Kommunalverwaltung für…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: WG: Antrag IFG Papier-und Druckerkosten 2017 [#29536]
Datum
12. Juli 2018 12:08
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag Frau Trilling, ich würde gerne erfahren, auf welche Höhe sich die Ausgaben der Kommunalverwaltung für Drucker-/Kopierpapier und Toner im Jahr 2017 beliefen. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29536 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Kommunalverwaltung Essen
Ihre Frag den Staat-Anfrage vom 12.7. Sehr geehrtAntragsteller/in im Jahre 2017 wurden in den Essener Bürgerämter…
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
Ihre Frag den Staat-Anfrage vom 12.7.
Datum
17. Juli 2018 09:28
Status
image001.jpg
2,2 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in im Jahre 2017 wurden in den Essener Bürgerämtern ca. 400.000 Blatt Kopierpapier verbraucht. Die Kosten hierfür beliefen sich auf etwa 2.572,00 Euro. Da in den Bürgerämtern u. a. auch hoheitliche Dokumente ausgestellt werden muss hier stets ein von der Bundesdruckerei zertifizierter Tintenstrahldrucker-Typ eingesetzt werden. Laserdrucker sind für die Erstellung hoheitlicher Dokumente nicht geeignet. Aus diesem Grund gibt es in den Bürgerämtern keinen Verbrauch an Tonern sondern nur an Tintenpatronen. Aufgrund von rechtlichen Vorgaben (UV-beständige Tinte) dürfen nur Original-Tintenpatronen des Druckerherstellers verwendet werden. Die Kosten für diese Druckerverbrauchsmaterialien lagen im Jahr 2017 bei 32.830,00 Euro. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.