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Antrag IFG Papier-und Druckerkosten 2017

"Auf welche Höhe beliefen sich die Ausgaben aller Bürgerämter der Stadt München für Drucker-/Kopierpapier und Toner im Jahr 2017?
Wenn möglich, bitte auch das Aufkommen mit angeben. Sollte die Gesamtzahl nicht vorhanden sein, übersenden Sie uns bitte die Daten der einzelnen Behörden."

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Mai 2018
  • Frist
    8. Juni 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag IFG Papier-und Druckerkosten 2017 [#29542]
Datum
7. Mai 2018 12:08
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
"Auf welche Höhe beliefen sich die Ausgaben aller Bürgerämter der Stadt München für Drucker-/Kopierpapier und Toner im Jahr 2017? Wenn möglich, bitte auch das Aufkommen mit angeben. Sollte die Gesamtzahl nicht vorhanden sein, übersenden Sie uns bitte die Daten der einzelnen Behörden."
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung München
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weite…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Antrag IFG Papier-und Druckerkosten 2017 [#29542]
Datum
7. Mai 2018 14:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Ihre Landeshauptstadt München ________________________________ Von: Antragsteller/in Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>> Gesendet: Montag, 7. Mai 2018 12:08 An: ifs.dir Betreff: Antrag IFG Papier-und Druckerkosten 2017 [#29542] Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: "Auf welche Höhe beliefen sich die Ausgaben aller Bürgerämter der Stadt München für Drucker-/Kopierpapier und Toner im Jahr 2017? Wenn möglich, bitte auch das Aufkommen mit angeben. Sollte die Gesamtzahl nicht vorhanden sein, übersenden Sie uns bitte die Daten der einzelnen Behörden." Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung München
Sehr geehrtAntragsteller/in folgende Kosten der Bürgerbüros des KVR für 2017 konnten ermittelt werden: Papier:…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Antrag IFG Papier-und Druckerkosten 2017 [#29542]
Datum
17. Mai 2018 10:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in folgende Kosten der Bürgerbüros des KVR für 2017 konnten ermittelt werden: Papier: 27.707,00 € (netto) Tinte/Toner: 106.492,43 € (netto) Eine Angabe der Mengen erfolgt nicht. Aus den Angaben der Mengen und den o. g. Preisen ist eine Errechnung der Angebotspreise unserer Vertragspartner möglich. Diese sind jedoch als Geschäftsgeheimnisse einzustufen und stehen dem Interesse der Anfrage entgegen. Der Gesamtverbrauch der Landeshauptstadt München an Papier wird jährlich im Papieratlas veröffentlicht (www.papieratlas.de). Ich hoffe, dass wir Ihnen mit diesen Angaben weiterhelfen konnten. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.