Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Antrag IFG Papierkosten 2017

"Auf welche Höhe beliefen sich die Ausgaben Ihrer Behörde für Drucker-/Kopierpapier im Jahr 2017?
Wenn möglich, bitte auch das Aufkommen mit angeben. "

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    14. Juni 2018
  • Frist
    17. Juli 2018
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag IFG Papierkosten 2017 [#30818]
Datum
14. Juni 2018 10:57
An
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
"Auf welche Höhe beliefen sich die Ausgaben Ihrer Behörde für Drucker-/Kopierpapier im Jahr 2017? Wenn möglich, bitte auch das Aufkommen mit angeben. "
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Sehr geehrtAntragsteller/in zur Beantwortung Ihre Anfrage müssen in allen Ämtern und Serviceeinheiten des Bezirks…
Von
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Betreff
AW: Antrag IFG Papierkosten 2017 [#30818]
Datum
18. Juni 2018 19:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in zur Beantwortung Ihre Anfrage müssen in allen Ämtern und Serviceeinheiten des Bezirksamtes Auskünfte eingeholt werden, da Drucker-/Kopierpapier dezentral beschafft wird. Aufgrund des damit verbundenen außergewöhnlich hohen Verwaltungsaufwandes wird die Gebühr wahrscheinlich gemäß Tarifstelle 1004 Buchstabe a) Nr. 4 des Gebührenverzeichnisses zur Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) zwischen 250 und 500 € liegen. Ich möchte Sie bitten, mir eine zustellfähige Adresse zukommen zu lassen, damit der Gebührenbescheid nach Erteilung der Auskunft an Sie übermittelt werden kann. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.