Antrag IFG Verbrauch

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Ausgaben des Ministeriums für Druckerpapier und Toner im Jahr 2016.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Juli 2018
  • Frist
    14. August 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ausgaben des Min…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag IFG Verbrauch [#31881]
Datum
13. Juli 2018 10:12
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ausgaben des Ministeriums für Druckerpapier und Toner im Jahr 2016. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 13.07.2018 an das BMZ; GZ: Z14 O4010-0287/057 Sehr geehr…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 13.07.2018 an das BMZ; GZ: Z14 O4010-0287/057
Datum
18. Juli 2018 09:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 13.07.2018 auf Auskunft über die Höhe der Ausgaben meines Hauses für Druckerpapier und Toner im Jahre 2016. Ihr Antrag ist am 13.07.2018 im BMZ eingegangen und wurde an das in meinem Hause zuständige Fachreferat weitergeleitet. Die Bearbeitung soll gemäß § 7 Abs. 5 IFG innerhalb eines Monats erfolgen, soweit nicht schutzwürdige Interessen eine Beteiligung Dritter erforderlich machen. Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben, sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html eingesehen werden. Für IFG-Anfragen können je nach Arbeitsaufwand Gebühren bis zur Höhe von 500,00 Euro erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Die Gebühren werden daher nicht auf Grundlage der tatsächlichen Kosten sondern in Höhe der vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätze erhoben. Diese betragen: 60,00 EURO pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes 45,00 EURO pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes 30,00 EURO pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes Sollten Gebühren anfallen, werde ich Sie vor der Auskunftserteilung darüber informieren. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Bescheid - IFG-Antrag zu Druckerpapier- und Tonerkosten 2016 / GZ: Z 14 O4010-0287/057 Sehr geehrtAntragsteller/in…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Bescheid - IFG-Antrag zu Druckerpapier- und Tonerkosten 2016 / GZ: Z 14 O4010-0287/057
Datum
7. August 2018 08:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 13.07.2018 und übersende Ihnen anbei meinen Bescheid vom 07.08.2018. Mit freundlichen Grüßen