Antrag IFG Verbrauch

Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Nürnberg

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Auf welche Höhe beliefen sich die Ausgaben der Stadtverwaltung Nürnberg für Drucker-/Kopierpapier und Toner im Jahr 2017?

Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Nürnberg (Informationsfreiheitssatzung Nürnberg).

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. Juli 2018
  • Frist
    25. August 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Nürnberg Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie…
An Stadtverwaltung Nürnberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag IFG Verbrauch [#32268]
Datum
24. Juli 2018 15:31
An
Stadtverwaltung Nürnberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Nürnberg Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf welche Höhe beliefen sich die Ausgaben der Stadtverwaltung Nürnberg für Drucker-/Kopierpapier und Toner im Jahr 2017? Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Nürnberg (Informationsfreiheitssatzung Nürnberg). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
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Stadtverwaltung Nürnberg
Sehr geehrtAntragsteller/in ihrer Anfrage zu den Verbräuchen und Verbrauchskosten von Toner und Kopierpapier be…
Von
Stadtverwaltung Nürnberg
Betreff
AW: Antrag IFG Verbrauch [#32268]
Datum
7. August 2018 11:26
Status
Anfrage abgeschlossen
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3,8 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in ihrer Anfrage zu den Verbräuchen und Verbrauchskosten von Toner und Kopierpapier bei der Stadt Nürnberg können wir sowohl aus faktischen als auch aus rechtlichen Gründen nicht nachkommen. Zum einen führen wir keine zentral abrufbaren Aufzeichnungen zu den Papierverbräuchen der einzelnen Dienststellen und Eigenbetriebe der Stadt Nürnberg, da jede Dienststelle ihr Budget eigenverantwortlich verwaltet. Tonerkosten/-verbräuche können zudem ebenfalls nicht zentral ermittelt werden, da Tonerverbräuche und der Austausch verbrauchter Toner als Service-Leistungen in unserem Multifunktionskopierer-Rahmenvertrag inkludiert sind und nicht separat verrechnet bzw. ausgewiesen werden. Daher würde die Erhebung dieser Daten einen unverhältnismäßig hohen Aufwand an Zeit- und Personalressourcen darstellen, der durch das Beschaffungsmanagement nicht geleistet werden kann. Zum anderen kann ein Auskunftsanspruch aufgrund der "Satzung der Stadt Nürnberg über den Zugang zu Informationen im eigenen Wirkungskreis" (InformationsfreiheitsS – IFS) auf deren Grundlage Sie Informationen zu o.g. Kosten und Verbräuchen begehren, nur Einwohnern der Stadt Nürnberg gewährt werden (§ 1 Abs. 1 IFS). Einwohner sind im Sinne dieser Satzung somit nur Personen die auch Gemeindeeinwohner gem. Bayerischer Gemeindeordnung sind (vgl. Art. 15 GO). Danke für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen