Antrag IFG Verbrauch

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Auf welche Höhe beliefen sich die Ausgaben der Kommunalverwaltung Mönchengladbach für Drucker-/Kopierpapier und Toner im Jahr 2017?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Juli 2018
  • Frist
    25. August 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Mönchengladbach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag IFG Verbrauch [#32270]
Datum
24. Juli 2018 15:36
An
Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf welche Höhe beliefen sich die Ausgaben der Kommunalverwaltung Mönchengladbach für Drucker-/Kopierpapier und Toner im Jahr 2017? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Sehr geehrtAntragsteller/in Ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Papierkosten in der Verwaltung im Jahr 2017: …
Von
Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Betreff
AW: Antrag IFG Verbrauch [#32270]
Datum
31. Juli 2018 11:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Papierkosten in der Verwaltung im Jahr 2017: 399.244,00 € für A4 und 157.509,00 € für A3 In 2017 wurden ca. 376.602,00 € für Toner ausgegeben Sofern Sie beabsichtigen, diese Antwort auf der Plattform fragdenstaat.de zu veröffentlichen, widerspreche ich der Veröffentlichung jedweder personenbezogenen Daten. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Sehr geehrtAntragsteller/in leider hat sich bei der letzten Mail an Sie der Fehlerteufel eingeschlichen. Die Kost…
Von
Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Betreff
WG: Antrag IFG Verbrauch [#32270]
Datum
17. September 2018 14:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in leider hat sich bei der letzten Mail an Sie der Fehlerteufel eingeschlichen. Die Kosten für Papier lauten korrekt: DIN-A4-Papier: Verwaltung: 13.220.000 Blatt 57.893,03 € Schulen: 23.206.000 Blatt 101.623.71 € Hausdruckerei: 3.000.000 Blatt 13.137,60 € DIN-A3-Papier: Verwaltung: 450.000 Blatt 4.016,25 € Schulen: 467.000 Blatt 4.167,98 € Hausdruckerei: 400.000 Blatt 3.570,00 € Gesamt DIN-A4: 172.624,34 € Gesamt DIN-A3: 11.754,23 € Die Kosten für Toner waren korrekt angegeben. Ich bitte das Versehen zu entschuldigen und die Angaben im Portal zu korrigieren. Mit freundlichen Grüßen