Antrag IFG Verbrauch

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Ausgaben des Ministeriums für Druckerpapier und Toner im Jahr 2016.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Juli 2018
  • Frist
    14. August 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ausgaben des Min…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag IFG Verbrauch [#31877]
Datum
13. Juli 2018 10:08
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ausgaben des Ministeriums für Druckerpapier und Toner im Jahr 2016. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 7 - zu: 1451/6 II - Z3 626/2018 Z B 7 - zu: 1451/6 II -…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
AW: Antrag IFG Verbrauch [#31877]
Datum
23. Juli 2018 11:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 7 - zu: 1451/6 II - Z3 626/2018 Z B 7 - zu: 1451/6 II - Z3 420/2018 Sehr geehrtAntragsteller/in 2016 sind im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) folgende Kosten für Druckerpapier und Toner angefallen: - Druckpapier: 29.842,82 € - Toner für Kopierer, Faxgeräte und Druckerei: 2.450,02 € - Toner für Arbeitsplatzdrucker: 33.881,00 € In diesem Zusammenhang ergänze ich meine E-Mail vom 7. Mai 2018 zu Ihrem diesbezüglichen Antrag vom 3. Mai 2018, bezogen auf das Jahr 2017. Meine Auskunft in jener E-Mail lautete wie folgt: 2017 sind im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz folgende Kosten für Druckerpapier und Druckertinte angefallen: - Druckpapier: 32.590,20 € - Druckertinte: 501,96 € Der Wert für "Druckertinte" beinhaltete lediglich die entsprechenden Ausgaben für Kopierer, Faxgeräte und die Druckerei. Daher ist für 2017 der Wert der Toner-Ausgaben für die Arbeitsplatzdrucker zu ergänzen: - Toner für Arbeitsplatzdrucker (2017): 71.506 € Ich bitte das Versehen zu entschuldigen. Eine Gebühr wird nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen