Antrag IFG

Die Ausgaben für Druckerpapier und Toner im Jahr 2017.
Sollten Die Ausgaben für Toner unter Wartungskosten der Drucker fallen, teilen Sie mir bitte diese mit.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Mai 2018
  • Frist
    15. Juni 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Ausgaben für…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag IFG [#29744]
Datum
14. Mai 2018 14:38
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Ausgaben für Druckerpapier und Toner im Jahr 2017. Sollten Die Ausgaben für Toner unter Wartungskosten der Drucker fallen, teilen Sie mir bitte diese mit.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: Z16-18501/34 (2018) Bonn, den 22.05…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
WG: Antrag IFG [#29744]
Datum
22. Mai 2018 13:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: Z16-18501/34 (2018) Bonn, den 22.05.2018 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 14.05.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zu den Kosten für Druckerpapier und Toner vom 14.05.2018. Ihre Fragen beantworte ich wie folgt: Die Kosten für Papier für Drucker und Kopierer beliefen sich für das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Jahr 2017 auf 39.646 €. Da keine separate Erfassung nach Verwendungsart erfolgt, kann auch keine Aussage darüber getroffen werden, wie viel hiervon auf Drucker entfallen. Für Toner und Tinte wurden im gleichen Zeitraum 82.053 € verausgabt. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Im Auftrag Dieter Lenzen ________________________________ Referat Z16 - Innerer Dienst Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2, 53175 Bonn Tel.: 0228 99 57-3137 Fax : 0228 99 57-83137 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Internet: www.bmbf.de<http://www.bmbf.de/>