Antrag im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Afa Darmstadt hat ein Dokument mit dem Inhalt "Weiterführende Hinweise
Gründungszuschuss" im Rahmen einer Informationsfreiheitsanfrage veröffentlicht.
Dort ist nur der Punkt "II. Ermessen" enthalten. Der Text hat weder Seitenzähler noch Deckblatt und ist daher offensichtlich kein vollständiges Dokument sonder ein Auszug aus einem Dokument.
Bitte stellen Sie mir das vollständige Dokument zur Verfügung, aus dem das von Ihnen im Rahmen der Informationsfreiheitsanfrage vom 17. November 2019 (siehe https://fragdenstaat.de/a/170536) veröffentlichte Auszug (siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/antrag-im-rahmen-des-informationsfreiheitsgesetzes-ifg/438180/anhang/191127_WeiterfhrendeHinweise.pdf) stammt.
Sollten zu dem Dokument Anlagen existieren, erstreckt sich die Informationsfreiheitsanfrage auch darauf.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum30. November 2019
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4. Januar 2020
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Aber so lange anonym angefordert wird, und das ist nach dem BfDI ausdrücktlich erlaubt, droht der Arbeitsagentur kein Widerspruch und sie kann sich verhalten, wie sie sich verhält. Zumindest steht fest, dass es ermessenslenkende Weisungen zum Gründungszuschuss gibt.