Antrag im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ermessenslenkenden Weisungen zum Vermittlungsbudget und zum Gründungszuschuss
der Agentur für Arbeit Darmstadt zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum17. November 2019
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20. Dezember 2019
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-ARBEITSHILFE VERMITTLUNGSBUDGET
-SCHNITTSTELLENKOPEZT OPERATIVER SERVICE (OS)
IN DEN ERHALTENEN INFORMATIONEN ZUM GRÜNDUNGSZUSCHUSS STEHT „II. ERMESSEN“. DAS GENÜGT MIR.
DIE ERHALTENE INFFORMATION BESAGT ABER AUCH, DASS ES EINEN PUNKT I. UND GGF. WEITERE PUNKTE IM SCHREIBEN GEBEN MUSS; DAS VERMUTLICH DEN TITLE „GRÜNDUNGSZUSCHUSS“ TRÄGT. DAS ZUGESCHICKTE SCHREIBEN ENDET AUCH MITTEN IN DER SEITE OHNE EINEN SEITENZÄHLER.
WEITERE INFORMATIONEN ZUM THEMA „VERMITTLUNGSBUDET“ DÜRFTEN IN DEN ANLAGEN ZU FINDEN SEIN. WEITERE INFORMATIONEN ZUM THEMA „GRÜNDUNGSZUSCHUSS“ DÜRFTEN ZU FINDEN SEIN, WENN DAS „GESAMTE DOKUMENTE – IN DEM AUCH DAS ERMESSEN ZUM GRÜNDUNGSZUSCHUSS ENTHALTEN IST“ ANGEFORDERT WIRD.