Antrag IZG/IWG Informationen ISA Portal

- Informationen des ISA Portals (https://isa.sachsen-anhalt.de/) in einem maschinenlesbaren Format inklusive der zugehörigen Metadaten.

Da die Daten bereits vorliegen, stellt der Export der Daten keinen unverhältnismäßiger Aufwand dar. Daher bitte Ich Sie, mir diese Daten in einem maschinenlesbaren Format zusammen mit den zugehörigen Metadaten zu übermitteln. Ich verweise hiermit auf die entsprechenden Paragraphen § 2a IWG in Verbindung mit § 3 IWG Abs (2). Eine grundsätzliche, übergreifenden Entscheidung des Landes zu Gunsten einer Bereitstellung öffentlicher Daten in diesem Fall nicht erforderlich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Mai 2016
  • Frist
    25. Juni 2016
  • Ein:e Follower:in
Michel Vorsprach
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: -…
An Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt Details
Von
Michel Vorsprach
Betreff
Antrag IZG/IWG Informationen ISA Portal [#16867]
Datum
24. Mai 2016 14:15
An
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Informationen des ISA Portals (https://isa.sachsen-anhalt.de/) in einem maschinenlesbaren Format inklusive der zugehörigen Metadaten. Da die Daten bereits vorliegen, stellt der Export der Daten keinen unverhältnismäßiger Aufwand dar. Daher bitte Ich Sie, mir diese Daten in einem maschinenlesbaren Format zusammen mit den zugehörigen Metadaten zu übermitteln. Ich verweise hiermit auf die entsprechenden Paragraphen § 2a IWG in Verbindung mit § 3 IWG Abs (2). Eine grundsätzliche, übergreifenden Entscheidung des Landes zu Gunsten einer Bereitstellung öffentlicher Daten in diesem Fall nicht erforderlich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG AG LSA), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IZG LSA/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michel Vorsprach <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michel Vorsprach << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michel Vorsprach
Michel Vorsprach
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Antrag IZG/IWG Informationen ISA Portal“ vom 2…
An Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt Details
Von
Michel Vorsprach
Betreff
AW: Antrag IZG/IWG Informationen ISA Portal [#16867]
Datum
25. Juni 2016 09:44
An
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Antrag IZG/IWG Informationen ISA Portal“ vom 24.05.2016 (#16867) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Michel Vorsprach Anfragenr: 16867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michel Vorsprach << Adresse entfernt >>
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
Sehr geehrter Herr Vorsprach, Ihre Anfrage befindet sich in der Bearbeitung. Dies wird noch einige Tage in Anspru…
Von
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
Betreff
AW: Antrag IZG/IWG Informationen ISA Portal [#16867]
Datum
29. Juni 2016 15:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Vorsprach, Ihre Anfrage befindet sich in der Bearbeitung. Dies wird noch einige Tage in Anspruch nehmen, wir werden Ihnen jedoch schnellstmöglich antworten. Wir bedauern, Ihnen nicht schneller Auskunft geben zu können und bitten um ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Michel Vorsprach
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Antrag IZG/IWG Informationen ISA Portal“ vom 2…
An Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt Details
Von
Michel Vorsprach
Betreff
AW: AW: Antrag IZG/IWG Informationen ISA Portal [#16867]
Datum
6. Juli 2016 15:39
An
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Antrag IZG/IWG Informationen ISA Portal“ vom 24.05.2016 (#16867) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Michel Vorsprach Anfragenr: 16867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michel Vorsprach << Adresse entfernt >>
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
Antrag nach §1 Abs 1 IZG Antrag nach 5 1 Abs. 1 Informationszugangsgesetz (IZG) Sehr geehrter Herr Vorsprach, Ihr…
Von
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach §1 Abs 1 IZG
Datum
18. Juli 2016
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach 5 1 Abs. 1 Informationszugangsgesetz (IZG) Sehr geehrter Herr Vorsprach, Ihr Antrag auf Informationszugang nach § 1 Abs. 1 IZG vom 24.05.2016 wird abgelehnt. Begründung: Mit Schreiben vom 24.05.2016 stellten Sie gegenüber dem Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen- Anhalt einen Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach 5 1 Abs. 1 IZG und zwar begehren Sie die Übergabe der Informationen des ISA Portals (https://isa.sachsen-anhalt.del) in einem maschinenlesbaren Format inklusive der zugehörigen Metadaten. Dabei gehen Sie davon aus, dass die elektronische Übermittlung der Daten in einem offenen und maschinenlesbaren Format zusammen mit den zugehörigen Metadaten mit keinem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist und verweisen hierzu auf 5 3 Abs. 2 IWG. Ihr Antrag ist zulässig, jedoch nicht begründet. Gem. 5 7 Abs. 1 S. 1 IZG ist das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt zuständig, da es zur Verfügung über die begehrten Informationen berechtigt ist. lhr Antrag auf Informationszugang ist nicht begründet, da die von Ihnen b gehrten Informationen allgemein zugänglich sind und Sie diese bereits kennen (5 9 Abs. 2 IZG). Die Daten des Landeshaushaltes und des Personalkörpers der Landesverwaltung stehen im ISA- Portal im WordWideWeb (www.isa.sachsen-anhalt.de) zur Verfügung und sind der Öffentlichkeit bereits frei zugänglich gemacht. Im Übrigen ist die Übergabe der Informationen des ISA wie Sie es begehren - gemessen z. B. an der Möglichkeit einer Verlinkung auf des ISA über Ihr Portal (www.offenerhaushalt.de) - mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Im ISA werden permanent aktuelle Monatsdaten eingestellt und die im Data Warehouse vorhandenen Grunddaten für eine valide Auswertung überprüft. Zudem können die Grunddaten Personaldaten enthalten, die dem Datenschutz unterliegen. Neben der monatlichen Aufbereitung der Rohdaten für das ISA wäre eine weitere Datenlieferung zur Veröffentlichung in Ihrem Portal erforderlich. Der Informationsgehalt würde durch eine solche Übermittlung nicht erhöht, die Datenquaiität könnte nicht gesichert werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt, Editharing 40, 39108 Magdeburg erhoben werden Mit freundlichen Grüßen
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
Reaktion auf Ihre E-Mail - Abruf der ISA-Daten in einem maschinenlesbaren Format Sehr geehrter Herr Vorsprach, …
Von
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
Betreff
Reaktion auf Ihre E-Mail - Abruf der ISA-Daten in einem maschinenlesbaren Format
Datum
19. Juli 2016 11:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Vorsprach, herzlichen Dank für Ihr Interesse an den Haushalts- und Personaldaten der Landesverwaltung des Informationssystem Sachsen-Anhalt (ISA), die im Internet interaktiv veröffentlicht sind. Damit beabsichtigt die Landesverwaltung die interessierte Öffentlichkeit über ihr Handeln transparent, übersichtlich und leicht verständlich zu informieren. Mit dieser Email informieren wir Sie kurz - vor Ergehen eines förmlichen Bescheides - über die zu treffende Entscheidung. Leider vermag unser Haus Ihrem Begehren, die Daten des ISA in einem maschinenlesbaren Format verfügbar zu machen, nicht zu entsprechen. Ihren Antrag auf Auskunft nach § 1 Abs. 1 des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt (IZG LSA) lehnen wir ab, da Sie über die begehrten Informationen bereits über das ISA-Portal verfügen und sich über diese allgemein zugängliche Quelle über die Haushalts- und Personaldaten der Landesverwaltung informieren können (§ 9 Abs. 2 IZG). Mit der Veröffentlichung der Haushalts- und Personaldaten des Landes Sachsen-Anhalt über das ISA-Portal verantwortet das Ministerium für Finanzen die Richtigkeit und Validität der Daten. Somit gewährleistet es eine klare, kontextgerechte und valide Transparenz der Landesdaten. Kosten sind mit der Ablehnung nach § 9 Abs. 2 i.V.m. § 10 IZG nicht verbunden Für Rückfragen steht Ihnen Frau Zähle gern - auch telefonisch unter 0391 567-1454 - zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Michel Vorsprach
AW: Reaktion auf Ihre E-Mail - Abruf der ISA-Daten in einem maschinenlesbaren Format [#16867] Sehr geehrte Damen u…
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Von
Michel Vorsprach
Betreff
AW: Reaktion auf Ihre E-Mail - Abruf der ISA-Daten in einem maschinenlesbaren Format [#16867]
Datum
19. Juli 2016 15:22
An
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, In Ihrer Antwort zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Antrag IZG/IWG Informationen ISA Portal“ vom 24.05.2016 (#16867) wurde mir mitgeteilt, dass Sie diese Anfrage nach dem IZG LSA ablehnen. Ich möchte Sie bitten meinen Antrag nach dem IWG zu prüfen (§ 2a IWG in Verbindung mit § 3 IWG Abs (2). Auf diese Paragrafen wurde bereits im Antrag hingewiesen. Anbei übersende Ich Ihnen einen Link Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. April 2016, aus dem sich ergibt, dass ein Anspruch besteht. Ich bitte Sie vor Erteilung des Bescheides die Argumentation vom Bundesverwaltungsgericht entsprechend zu prüfen und in die Entscheidung mit einzubeziehen. Leitsatz: Ein Zugangsrecht im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 IWG besteht auch an Informationen, die eine öffentliche Stelle von sich aus veröffentlicht hat. BVerwG 7 C 12.14 http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=140416U7C12.14.0 bzw. Aktenzeichen IF 141-2-256 Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Michel Vorsprach Anfragenr: 16867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michel Vorsprach << Adresse entfernt >>
Michel Vorsprach
Widerspruch IZG/IWG Antrag vom 24.05.2016 Sehr geehrte Frau XXX, In Ihrer Antwort zu meiner IZG/IWG Antrage zum IS…
An Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt Details
Von
Behörde
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch IZG/IWG Antrag vom 24.05.2016
Datum
21. Juli 2016
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
268,8 KB
Sehr geehrte Frau XXX, In Ihrer Antwort zu meiner IZG/IWG Antrage zum ISA Portal vom 24.05.2016 wurde mir am 18. Juli schriftlich mitgeteilt, dass Sie diese Anfrage nach dem IZG LSA ablehnen. Hiermit möchte Ich gegen diese Entscheidung Widerspruch einlegen. Der Bescheid wurde aus meiner Sicht unzureichend geprüft, da meine Begründung (§ 2a IWG in Verbindung § 3 IWG Abs (2) laut dem Bescheid nicht geprüft wurden ist. Die maßgebliche Anspruchsnorm wurde somit zu keinen Zeitpunkt geprüft. Das Zugangsrecht auf diese Informationen besteht laut § 1 IWG. Weiterhin muss die Behörde diese Informationen in allen verfügbaren Formaten zu Verfügung stellen. Hierbei möchte Ich auf das das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. April 2016 verweisen. (u.A. Randnummer 23, siehe Anlage) § 2a IWG – Grundsatz der Weiterverwendung: "Informationen, die in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes fallen, dürfen weiterverwendet werden. Für Informationen, an denen Bibliotheken, einschließlich Hochschulbibliotheken, Museen oder Archiven, Urheber- oder verwandte Schutzrechte oder gewerbliche Schutzrechte zustehen, gilt dies nur, soweit deren Nutzung nach den für diese Schutzrechte geltenden Vorschriften zulässig ist oder die Einrichtung die Nutzung zugelassen hat; die Bedingungen der Nutzung müssen den Vorschriften dieses Gesetzes entsprechen." § 3 IWG Abs (2): "Informationen sind in allen angefragten Formaten und Sprachen, in denen sie bei der öffentlichen Stelle vorliegen, zur Weiterverwendung zur Verfügung zu stellen; soweit möglich und wenn damit für die öffentliche Stelle kein unverhältnismäßiger Aufwand verbunden ist, sind sie vollständig oder in Auszügen elektronisch sowie in einem offenen und maschinenlesbaren Format zusammen mit den zugehörigen Metadaten zu übermitteln. Sowohl die Formate als auch die Metadaten sollten so weit wie möglich anerkannten, offenen Standards entsprechen." Urteil 7 C 12.14 des BVerwG http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=140416U7C12.14.0 Leitsatz des Urteils: "Ein Zugangsrecht im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 IWG besteht auch an Informationen, die eine öffentliche Stelle von sich aus veröffentlicht hat." Randnummer 23: "{d) Die Beklagte ist verpflichtet, der Klägerin die Informationen nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 Satz 1 IWG unverzüglich nach Veröffentlichung im vorgesehenen Publikationsorgan zur Verfügung zu stellen. Das ergibt sich aus der bereits erwähnten Zielsetzung des Informationsweiterverwendungsgesetzes, dass Daten zur Weiterverwendung durch Dritte zur Verfügung stehen, um Wirtschaftswachstum und Transparenz zu fördern (BT-Drs. 18/4614 S. 9). Die Verwirklichung dieses Ziels setzt voraus, dass die Informationen in einer Weise verwendet werden können, die es ermöglicht, die von dem jeweiligen Dritten verfolgten wirtschaftlichen Zwecke zu erreichen. Das in der Nutzung der Ausschreibungs- unterlagen liegende wirtschaftliche Potential kann die Klägerin - was auf der Hand liegt - für sich nur dann fruchtbar machen, wenn ihr die Informationen unverzüglich nach der Veröffentlichung in einem Publikationsorgan übermittelt werden. Die Beklagte muss daher den jeweiligen Zeitpunkt der Veröffentlichung so verlässlich ermitteln, dass die Informationen der Klägerin im Anschluss an diese Veröffentlichung unverzüglich zur Verfügung gestellt werden können." Wie Sie im Urteil an der Randnummer 23 entnehmen können, ist die Behörde verpflichtet die Daten in allen verfügbaren Daten zur Verfügung zu stellen. Sofern eine Präzisierung notwendig sein sollte, möchte Ich in Bezug auf unser Telefonat vom 18.7.2016 meine wie folgt Anfrage präzisieren: Ich bin damit einverstanden, dass Sie mir folgende Daten vom Stand vom 31.12.2015 in einem maschinenlesbaren Format zusammen mit den zugehörigen Metadaten übersenden: * Die im Bürger ISA Portal verfügbaren Haushaltsdaten (Ausgaben & Einnahmen, Investitionen, Schulden & Zinsen, Landeseinahmen) * Die im Bürger ISA Portal verfügbaren Informationen zum Personal (Personalbestand, Altersstruktur, Neueinstellungen) Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen
Michel Vorsprach
AW: Widerspruch IZG/IWG Antrag vom 24.05.2016 [#16867] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheits…
An Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt Details
Von
Michel Vorsprach
Betreff
AW: Widerspruch IZG/IWG Antrag vom 24.05.2016 [#16867]
Datum
17. August 2016 11:50
An
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Antrag IZG/IWG Informationen ISA Portal“ vom 24.05.2016 (#16867) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 54 Tage überschritten. Seit meinen Widerspruch auf Ihren Bescheid sind außerdem bereits 27 Tage vergangen. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Michel Vorsprach Anfragenr: 16867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michel Vorsprach << Adresse entfernt >>
Michel Vorsprach
AW: Widerspruch IZG/IWG Antrag vom 24.05.2016 [#16867] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheits…
An Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt Details
Von
Michel Vorsprach
Betreff
AW: Widerspruch IZG/IWG Antrag vom 24.05.2016 [#16867]
Datum
25. August 2016 07:27
An
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Antrag IZG/IWG Informationen ISA Portal“ vom 24.05.2016 (#16867) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Seit meinen Widerspruch auf Ihren Bescheid sind außerdem bereits 35 Tage vergangen. (Sie haben die Frist mittlerweile um 62 Tage überschritten. Ich möchte Sie bitten mich umgehend über den Stand meiner Anfrage zu informieren. vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Michel Vorsprach Anfragenr: 16867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michel Vorsprach << Adresse entfernt >>
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
AW: Widerspruch IZG/IWG Antrag vom 24.05.2016 [#16867] Sehr geehrter Herr Vorsprach, die Beantwortung Ihrer Anfr…
Von
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
Betreff
AW: Widerspruch IZG/IWG Antrag vom 24.05.2016 [#16867]
Datum
25. August 2016 15:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Vorsprach, die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgte mit Bescheid vom 18. Juli 2016. Ihr zwischenzeitlich eingelegter Widerspruch wird derzeit im MF geprüft, dies dauert jedoch aufgrund der notwendigen Einbindung verschiedener Stellen im Haus noch an. Über das Ergebnis werden wir Sie dann entsprechend informieren. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
Ihr Antrag auf Informationszugang und lnformationsweiterver‐ wendung vom 24. Mai 2016 Ihr Widerspruch vom 21. Juli…
Von
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang und lnformationsweiterver‐ wendung vom 24. Mai 2016 Ihr Widerspruch vom 21. Juli 2016 gegen meinen Bescheid vom 18. Juli 2016
Datum
14. September 2016
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Vorsprach, auf Ihren Antrag vom 24. Mai 2016 in Gestalt Ihres Schreibens vom 21. Juli2016 übermittele ich Ihnen gemäß 5 2a des lnformationsweitervewendungsgesetzes (IWG) als Anlage in Gestalt einer CD die gemäß Ihrer Bedarfsspezifizierung extrahierten Informationen des ISA-Portals (isa.sachsen-anhalt.de) - Haushaltsdaten (Stand: 31.12.2015) sowie - Personaldaten (Stand: 31.07.2016) in dem maschinenlesbaren Format „csv“ zu Ihrer Weiterverwendung. Die Übersendung erfolgt gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: _ _ Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg erhoben werden II. Auf Ihren form- und fristgerechten Widerspruch vom 21. Juli 2016 gegen meinen Bescheid vom 18. Juli 2016 erlasse ich als hierfür zuständige Behörde folgenden Widerspruchsbescheid 1. Meinen Bescheid vom 18. Juli 2016 hebe ich auf. 2. Mit der v. g. Sendung zu I erhalten Sie gleichzeitig ‐ über die Abrufmöglichkeit von dem ISA-Portalhinaus ‐ die gewünschten Daten in Form einer Auskunft. 3. Die Kosten des Widerspruchsverfahrens trägt das Land Sachsen-Anhalt. 4. Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Widerspruchsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg erhoben werden. Begründung/Erläuterung: Zu I.: Nach Ihrem Antrag vom 24. Mai 2016 gehe ich davon aus, dass Sie die - über das ISA-Portal ohnehin bereits zugänglichen‐ Daten in einem für Ihre eigene Weiterverwendung verwertbaren, maschinenlesbaren Format erhalten wollen. Mit Ihrem Schreiben vom 21. Juli 2016 haben Sie Ihren Weiterverwendungsantrag vom 24. Mai 2016 hinsichtlich des Bedarfes an Daten aus dem ISA-Informationssystem modifiziert und präzisiert. Ein solcher Weiterverwendungsanspruch bemisst sich nach 5 3 Abs. 2 N m . 5 1 Abs. 1 und 5 2a informationsweiterverwendungsgesetz (IWG), wonach Sie die angefragten Informationen, soweit diese hier vorhandenen sind, in einem hier vorliegenden Format elektronisch in maschinenlesbarer Form erhalten können. Über diesen Anspruch habe ich mit meinem Bescheid vom 18. Juli 2016 noch nicht entschieden. Haushaltsdaten liegen im ISA-Portal mit dem gewünschten Datenstand 31.12.2015 vor. Personaldaten sind lediglich mit dem aktuell im lSA-Bürgerinformationssystem vorgehaltenen Stand 31.07.2016 verfügbar. Diese Daten habe ich Ihnen im csv-Datenformat übermittelt. Da die von Ihnen nachgefragten Daten dem Anwendungsbereich des IWG unterfallen, dürfen Sie diese kraft Gesetzes (5 2a IWG) weiterverwenden. Einer Erlaubnisregelung hierzu bedarf es daher in diesem Bescheid nicht (vgl. amtl. Begründung zum IWG, BT-Drs. 18/4614, letzter Absatz, Satz 5) Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass gegenwärtig im Ministerium der Finanzen an einer Aktualisierung des lSA-Bürgerlnformationssystems gearbeitet wird. Dabei wird auch geprüft, inwieweit künftig ein Datenexport direkt aus der Anwendung angeboten werden kann. Zu II.: Ganz offensichtlich war Ihr wirkliches Anliegen, die in Rede stehenden Daten in einem maschinenlesbaren Format für Ihre Weiterverwendung zu erhalten. Dem bin ich mit der (Erst-) Entscheidung zu |. nachgekommen. Nach dem reinen Wortlaut Ihres Antrages vom 24. Mai 2016 bestand Ihr Anliegen allerdings darin, über den durch den allgemeinen elektronischen Zugang zum Informationsportal ISA bereits bewirkten Informationszugang gem. 5 1 Abs. 2 Satz 1, 3. Alternative des lnformationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt (IZG LSA) hinaus noch eine Aktenauskunft zu denselben Daten zu erhalten. Damit der zu Nr. I anliegenden CD nebenbei auch dieser Auskunftsanspruch in der von Ihnen gewünschten Art erfüllt wird, konnte ausnahmsweise das Widerspruchsverfahren durch vollumfängliche Stattgabe Ihres Widerspruchs vom 21. Juli 2016 erledigt werden. Mit freundlichen Grüßen
Michel Vorsprach
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang und lnformationsweiterver‐ wendung vom 24. Mai 2016 Ihr Widerspruch vom 21. …
An Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt Details
Von
Michel Vorsprach
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang und lnformationsweiterver‐ wendung vom 24. Mai 2016 Ihr Widerspruch vom 21. Juli 2016 gegen meinen Bescheid vom 18. Juli 2016 [#16867]
Datum
26. September 2016 08:25
An
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Beantwortung meiner Informationsfreiheitsanfrage „Antrag IZG/IWG Informationen ISA Portal“ vom 24.05.2016 (#16867) am 14. September. Ich möchte Sie bitten, mir zusätzlich zu den übermittelten Daten der Titel & Kapitelebene - mir außerdem die Daten der Kostenstellen (5-stelligen) zu übersenden, da ich gerne auch diese Daten verwenden möchte. Diese weitere Untergliederung der ist ebenfalls im ISA Portal verfügbar. vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Michel Vorsprach Anfragenr: 16867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michel Vorsprach << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrter Herr Vorsprach‚ Bezug nehmend auf Ihre E-Mail vom 26.09.2016 erhalten Sie beigefügt eine CD mit lst…
Von
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
4. Oktober 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Vorsprach‚ Bezug nehmend auf Ihre E-Mail vom 26.09.2016 erhalten Sie beigefügt eine CD mit lstdaten 2015 (Haushalt). Die Abbildung der Daten erfolgt bis auf die Titelebene. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag