Antrag nach § 1 IFG zu Anlagen der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung II (LuFV II).
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) begehre ich Zugang zu mehreren Anlagen der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV II), die das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Jahr 2014 mit der Deutschen Bahn AG schloss. Eine unvollständige Fassung des Dokuments ist auf der Website des Eisenbahn-Bundesamtes abrufbar (http://www.eba.bund.de/SharedDocs/Publi…).
Im einzelnen bezieht sich der vorliegende Antrag auf den Zugang zu folgenden Informationen:
1. die Anlage 12.2 "Infrastrukturkataster Zeitpunkt Vertragsschluss", Stand 30. November 2014 (vgl. § 12 der LuFV II)
2. die "Streckenmerkmalsliste (SML) / Streckengeschwindigkeitsliste (SGL) aus dem ISK [Infrastrukturkataster]"
3. Laut § 16, Abs. 1 der LuFV II kann der Bund Messfahrten auf dem Schienennetz durchführen. Sind solche Messfahren erfolgt? Falls ja, bitte ich sowohl um die Zusendung der Rohmessdaten als auch um die Zusendung der Daten/Ergebnisse/Darstellungen, die durch Aufbereitung und Analyse der Rohmessdaten entstanden sind.
4. Außerdem bitte ich sie um Zusendung oder Online-Bereitstellung eines durchsuchbaren PDF der LuFV II wie es für die LuFV I auf der oben genannten Webseite des Eisenbahn-Bundesamtes veröffentlicht wurde. Das PDF ist leider nicht durchsuchbar. Die Erschließung des 322-seitigen Dokuments wird damit wesentlich erschwert.
Ausschlussgründe, wie sie auf den PDF-Seiten 315 und 316 des oben genannten Dokuments bereits angedeutet werden, sind für mich nicht nachvollziehbar. Es ist für mich insbesondere nicht erkennbar, inwieweit Betriebs- und/oder Geschäftsgeheimnisse nach § 6 IFG betroffen sein könnten. So verfügt die Deutsche Bahn im Eisenbahn-Infrastrukturbereich über ein natürliches Monopol, der einen wesentlichen Wettbewerb nicht erwarten lässt. Es ist auch nicht nachvollziehbar, inwiefern beispielsweise die zulässige Geschwindigkeit oder die Ausstattung einer Strecke schutzwürdige Informationen darstellen sollen, zumal sich diese teilweise durch bloße Beobachtung ermitteln lassen, den über 400 Eisenbahnverkehrsunternehmen in Deutschland zur Verfügung stehen oder durch die Deutsche Bahn selbst kommuniziert werden.
Angesichts der allein im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung mehr als drei Milliarden Euro an öffentlichen Mittel, die dem Unternehmen Jahr für Jahr zur Verfügung gestellt werden, ist es für mich umso weniger nachvollziehbar, warum ohnehin vorliegende, konkrete und objektive Informationen zum Zustand des deutschen Schienennetzes zurückgehalten werden sollen. Ich möchte mir selbst ein objektives Bild vom Zustand des Schiennetzes der Deutschen Bahn machen, für das auch mein Steuergeld verwendet wird. Im Übrigen sind belastbare Informationen zur Ausstattung und der Leistungsfähigkeit des Schienennetzes unabdingbare Grundvoraussetzungen, um die Notwendigkeit neuer Infrastrukturvorhaben objektiv beurteilen zu können. Das BMVI hat hierzu im "Handbuch für eine gute Bürgerbeteiligung" umfassende Leitlinien für Transparenz aufgestellt und sich darin für eine möglichst weitreichende Information der Öffentlichkeit ausgesprochen.
Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.
Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
-
Datum18. Mai 2015
-
19. Juni 2015
-
Kosten dieser Information:500,00 Euro
-
6 Follower:innen

Ihre Spende für die Plattform
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Ihre Spende macht es uns möglich, die Plattform am Laufen zu halten und weiterzuentwickeln.