Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG - Planfeststellungsverfahren Hublandlinie

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

als einer der zunkünftigen Nutzer der Hublandlinie in Würzburg würde mich interessieren, warum das Planfeststellungsverfahren noch nicht abgeschlossen wurde. Stehen hier noch Prüfungen aus? Werden noch Unterlagen aus Würzburg verlangt? Wenn ja, wurde die WSB/WVV schriftlich aufgefordert, diese nachzureichen? Wenn ja, können Sie mir die Schreiben ihrerseits und die Antworten der WSB/WVV zusenden?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 36 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Juli 2017
  • Frist
    11. August 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in als einer der zunkünftigen Nutzer der Hublandlinie in…
An Regierung von Unterfranken Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG - Planfeststellungsverfahren Hublandlinie [#23891]
Datum
12. Juli 2017 21:02
An
Regierung von Unterfranken
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in als einer der zunkünftigen Nutzer der Hublandlinie in Würzburg würde mich interessieren, warum das Planfeststellungsverfahren noch nicht abgeschlossen wurde. Stehen hier noch Prüfungen aus? Werden noch Unterlagen aus Würzburg verlangt? Wenn ja, wurde die WSB/WVV schriftlich aufgefordert, diese nachzureichen? Wenn ja, können Sie mir die Schreiben ihrerseits und die Antworten der WSB/WVV zusenden? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 36 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Rückertstraße 7, 97072 Würzburg

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Regierung von Unterfranken
Kein Nachrichtentext
Von
Regierung von Unterfranken
Via
Briefpost
Betreff
Datum
17. Juli 2017
Status
Anfrage abgeschlossen