Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz, Abiturprüfung im Fach Deutsch 2017

Die Aufgaben, Erwartungshorizonte und Lösungen für die Abitur-Prüfung im Fach Deutsch aus dem Jahr 2017 in Berlin und Brandenburg.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. Februar 2019
  • Frist
    14. März 2019
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Georg Sassnitz
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg Details
Von
Georg Sassnitz
Betreff
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz, Abiturprüfung im Fach Deutsch 2017 [#57289]
Datum
12. Februar 2019 07:24
An
Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Aufgaben, Erwartungshorizonte und Lösungen für die Abitur-Prüfung im Fach Deutsch aus dem Jahr 2017 in Berlin und Brandenburg.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Georg Sassnitz <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Georg Sassnitz

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Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg
Guten Tag, mit Ihrer Mail vom 12.02.2019 an die Poststelle des Landesinstituts für Schule und Medien (LISUM) bitte…
Von
Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg
Betreff
AW: Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz, Abiturprüfung im Fach Deutsch 2017 [#57289]
Datum
12. Februar 2019 11:15
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, mit Ihrer Mail vom 12.02.2019 an die Poststelle des Landesinstituts für Schule und Medien (LISUM) bitten Sie um Zusendung der Aufgaben, Erwartungshorizonte und Lösungen für die Abitur-Prüfung im Fach Deutsch aus dem Jahr 2017 in Berlin und Brandenburg. Ihrem Antrag gemäß dem Akteneinsichts- und Informationsgesetz (AIG) kann nicht entsprochen werden. Gemäß § 2 Absatz 2 Satz 2 AIG besteht Akteneinsichtsrecht gegenüber Schulen und Prüfungseinrichtungen nur, soweit diese nicht im Bereich von Wissenschaft, Forschung, Lehre, Unterricht und Prüfung tätig werden. Zu den Hauptaufgaben des LISUM gehört die Unterrichtsentwicklung in den Fächern, Lernbereichen und Bildungsgängen einschließlich der Rahmenlehrpläne und der zentralen Prüfungen. In Bezug auf diese Aufgaben stellt es somit eine Prüfungseinrichtung dar. Soweit das LISUM Aufgaben und Erwartungshorizonte von Prüfungen konzipiert, unterliegt es nicht dem Anwendungsbereich des AIG. Aus diesem Grund kann ich Ihnen die erbetenen Informationen nicht zusenden. Mit freundlichen Grüßen