Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

bzgl. des folgenden Anliegen wurde ich vom Landkreis Havelland an Sie verwiesen.

Auf der Überfahrt von der der B188 zur B102 (in Rathenow) befindet sich an der "T-Kreuzung" Grünauer Weg, an welcher sich auch das Busdepot der HVG befindet eine Lichtsignalanlage.

Diese ist seit einigen Jahren dort und nicht in Betrieb, auch dieser Zustand hält bereits einige Jahre an. Hierzu bezieht sich mein Anliegen und nachfolgende Fragen:

1.) Zu welchem Zweck wurde die Anlage dort errichtet?

2.) War diese Anlage jemals in Betrieb?
wenn ja, warum wurde diese Anlage außer Betrieb genommen?
ODER
wenn nein, warum wurde die Anlage nicht in Betrieb genommen?

3.) Ist geplant diese Anlage (wieder) in Betrieb zu nehmen?
wenn ja, wann?
ODER
wenn nein, wieso nicht? Ist eine Demontage geplant?

4.) Erfolgen gegenwärtig Warungsmaßnahmen? Wenn ja, in welchem Interval?

5.) Bitte nennen Sie die die Errichtungskosten der Anlage. Eine Aufschlüsselung ist nicht erforderlich.

Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.

Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine Antwort binnen eines Monats bitte.
Sollten Sie für diesen Antrag doch nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.

Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten, desweiteren möchte ich Sie um eine Eingangsbestätigung bitten.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Mai 2019
  • Frist
    23. Juli 2019
  • Kosten dieser Information:
    96,42 Euro
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in bzgl. des folgenden Anliegen wurde ich vom Landkreis Havelland an Sie verwiesen. Au…
An Landesbetrieb Straßenwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) [#143166]
Datum
17. Mai 2019 09:57
An
Landesbetrieb Straßenwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bzgl. des folgenden Anliegen wurde ich vom Landkreis Havelland an Sie verwiesen. Auf der Überfahrt von der der B188 zur B102 (in Rathenow) befindet sich an der "T-Kreuzung" Grünauer Weg, an welcher sich auch das Busdepot der HVG befindet eine Lichtsignalanlage. Diese ist seit einigen Jahren dort und nicht in Betrieb, auch dieser Zustand hält bereits einige Jahre an. Hierzu bezieht sich mein Anliegen und nachfolgende Fragen: 1.) Zu welchem Zweck wurde die Anlage dort errichtet? 2.) War diese Anlage jemals in Betrieb? wenn ja, warum wurde diese Anlage außer Betrieb genommen? ODER wenn nein, warum wurde die Anlage nicht in Betrieb genommen? 3.) Ist geplant diese Anlage (wieder) in Betrieb zu nehmen? wenn ja, wann? ODER wenn nein, wieso nicht? Ist eine Demontage geplant? 4.) Erfolgen gegenwärtig Warungsmaßnahmen? Wenn ja, in welchem Interval? 5.) Bitte nennen Sie die die Errichtungskosten der Anlage. Eine Aufschlüsselung ist nicht erforderlich. Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine Antwort binnen eines Monats bitte. Sollten Sie für diesen Antrag doch nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten, desweiteren möchte ich Sie um eine Eingangsbestätigung bitten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Landesbetrieb Straßenwesen
Eingangsbestätigung für Antrag nach dem AIG vom 17.05.2019, Nr: 143166, Ampelanlage Sehr geehrteAntragsteller/in
Von
Landesbetrieb Straßenwesen
Betreff
Eingangsbestätigung für Antrag nach dem AIG vom 17.05.2019, Nr: 143166, Ampelanlage
Datum
17. Mai 2019 12:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in in vorbezeichneter Angelegenheit teile ich Ihnen mit, dass mir Ihre Anfrage nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz vom 17.05.2019 zur Bearbeitung übergeben wurde. Ihre Fragen werden unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nach Beteiligung der zuständigen Bereiche beantwortet werden. Freundliche Grüße
Landesbetrieb Straßenwesen
Ihr Antrag nach dem AIG vom 17.05.2019, speziell Frage nach möglichen Kosten Sehr geehrteAntragsteller/in ich neh…
Von
Landesbetrieb Straßenwesen
Betreff
Ihr Antrag nach dem AIG vom 17.05.2019, speziell Frage nach möglichen Kosten
Datum
29. Mai 2019 16:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem Akteneinsichts-und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG) vom 17.05.2019 mit dem Sie die Beantwortung mehrerer Fragen zu einer Lichtsignalanlage in Rathenow (Überfahrt von der B 188 zur B 102) begehren. Es handelt sich hierbei um einen Antrag nach § 7 Abs. 3 i.V.m . § 1 AIG, da es um die Erteilung von Informationen geht. Bezugnehmend auf Ihre Anfrage hinsichtlich möglicher Kosten teile ich Ihnen mit, dass gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 AIG für Amtshandlungen die auf Grund dieses Gesetzes vorgenommen werden, Kosten zu erheben sind. Grundlage hierfür ist die Verwaltungsgebührenordnung für Amtshandlungen beim Vollzug des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes (AIGGebO). Entgegen Ihrer Ansicht, handelt es sich bei den von Ihnen gestellten Fragen nicht um einen einfachen Fall, da zur Beantwortung Ihrer Fragen Recherchen und Rücksprachen mit dem zuständigen Straßenmeister erforderlich sind. Zudem müssen Unterlagen herausgesucht werden. Die Erteilung der von Ihnen gewünschten Informationen ist daher mit einem umfangreichen Verwaltungsaufwand verbunden. Der zuständige Sachbearbeiter veranschlagt zur Beantwortung Ihrer Fragen (inklusive Recherchen und Rücksprachen) einen Zeitaufwand von ca. 2 Stunden. Ausgehend von einem anzusetzenden Stundensatz in Höhe von 48,21 EUR, fallen für die Beantwortung aller Fragen daher voraussichtlich Kosten in Höhe von 96,42 EUR an. Diese Kosten sind gemäß § 10 AIG i.V.m. § 1 AIGGebO, Tarif 1.1. Ihnen gegenüber als Gebühr geltend gemacht werden. Gemäß dem Gebührentarif 1.1. der AIGGebO können Gebühren bis zu einem Betrag in Höhe 100,00 EUR geltend gemacht werden. Angesichts dessen bitte ich bis zum 04.06.2019 um Mitteilung, ob trotz der voraussichtlich anfallenden Gebühren in Höhe von 96,42 EUR die Beantwortung der mit E-Mail vom 17.05.2019 gestellten Fragen weiterhin begehrt wird oder der Antrag auf Beantwortung dieser Fragen zurückgenommen wird. Sofern ich bis zum 04.06.2019 keine entsprechende Nachricht von Ihnen erhalte, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag vom 17.05.2019 aufrecht erhalten und die mit der Beantwortung der Fragen verbundenen Gebühren zahlen werden. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem AIG vom 17.05.2019, speziell Frage nach möglichen Kosten [#143166] Sehr geehrteAntragstell…
An Landesbetrieb Straßenwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem AIG vom 17.05.2019, speziell Frage nach möglichen Kosten [#143166]
Datum
29. Mai 2019 22:47
An
Landesbetrieb Straßenwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die von Ihnen übermittelten Informationen. Mit denen von Ihnen genannten Kosten bin ich einverstanden und werde diese übernehmen. Der Vorgang kann entsprechend bearbeitet werden. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 143166 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbetrieb Straßenwesen
Ihr Antrag nach dem AIG vom 17.05.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf ihre Mail vom 29.05.2019 u…
Von
Landesbetrieb Straßenwesen
Betreff
Ihr Antrag nach dem AIG vom 17.05.2019
Datum
4. Juni 2019 14:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf ihre Mail vom 29.05.2019 und bitte um Mitteilung einer zustellfähigen Anschrift. Gemäß § 6 AIG ist ein Antrag nach dem AIG innerhalb einer Monatsfrist zu bescheiden. Der Antrag nach dem AIG kann zwar in Textform gestellt werden, aber hinsichtlich der Entscheidung über Ihren Antrag und den damit verbundenen Kosten besteht eine Bindung an das Schriftformerfordernis. Daher wird eine zustellfähige Anschrift von Ihnen benötigt. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem AIG vom 17.05.2019 [#143166] Sehr geehrteAntragsteller/in die Anschrift sende ich Ihnen g…
An Landesbetrieb Straßenwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem AIG vom 17.05.2019 [#143166]
Datum
4. Juni 2019 14:36
An
Landesbetrieb Straßenwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in die Anschrift sende ich Ihnen gerne zu. Aus technischen Gründen befindet sich diese in der Signatur/Fußzeile dieser E-Mail. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 143166 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landesbetrieb Straßenwesen
Ihr Antrag nach dem AIG vom 17.05.2019, Lichtsignalanlage B188 zur B102 Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Be…
Von
Landesbetrieb Straßenwesen
Betreff
Ihr Antrag nach dem AIG vom 17.05.2019, Lichtsignalanlage B188 zur B102
Datum
13. Juni 2019 15:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage nach dem AIG vom 17.05.2019. Leider ist es mir nicht möglich, Ihre Fragen betreffend die Lichtsignalanlage an der T-Kreuzung Grünauer Weg (B 188 zur B 102) wegen einer Erkrankung des zuständigen Sachgebietsleiters, der die Angelegenheit persönlich bearbeitet hat, innerhalb der Frist des § 6 Abs. 1 AIG bis zum 17.06.2019 zu beantworten. Eine Nachfrage hat ergeben, dass andere Kollegen zu den von Ihnen gestellten Fragen gerade nicht aussagekräftig sind. Ihre Fragen sollen jedoch bis Ende Juni 2019 beantwortet werden. Ich bitte um Verständnis. Freundliche Grüße
Landesbetrieb Straßenwesen
Bewilligungs- und Kostenbescheid betreffend den Antrag nach AIG vom 17.05.2019
Von
Landesbetrieb Straßenwesen
Via
Briefpost
Betreff
Bewilligungs- und Kostenbescheid betreffend den Antrag nach AIG vom 17.05.2019
Datum
26. Juni 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,3 MB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bewilligungs- und Kostenbescheid betreffend den Antrag nach AIG vom 17.05.2019 [#143166] Sehr geehrteAntragste…
An Landesbetrieb Straßenwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bewilligungs- und Kostenbescheid betreffend den Antrag nach AIG vom 17.05.2019 [#143166]
Datum
1. Juli 2019 16:21
An
Landesbetrieb Straßenwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in der Bescheid wurde mir heute zugestellt. Abschließend möchte ich mich für die ausführliche Beantwortung meiner Anfrage bedanken. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 143166 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbetrieb Straßenwesen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landesbetrieb Straßenwesen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
1. Juli 2019 16:22
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Landesbetrieb Straßenwesen
AW: Bewilligungs- und Kostenbescheid betreffend den Antrag nach AIG vom 17.05.2019 [#143166] Sehr geehrteAntragste…
Von
Landesbetrieb Straßenwesen
Betreff
AW: Bewilligungs- und Kostenbescheid betreffend den Antrag nach AIG vom 17.05.2019 [#143166]
Datum
27. Dezember 2019 12:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
AWIhrAntragnachdemAIGvom17.05.2019s.eml
2,9 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf die Ihnen erteilte Auskunft bezüglich Ihrer Anfrage vom 17.05.2019. Mit E-Mail vom 29.05.2019 wurden Sie auf die voraussichtlich anfallenden Kosten für die Beantwortung Ihrer Fragen hingewiesen. Diese Mail füge ich Ihnen zu Ihrer Kenntnisnahme nochmals bei. Mit Mail vom 29.05.2019 erklärten Sie sich mit diesen Kosten einverstanden und baten um Bearbeitung des Vorgangs. Mit Bescheid vom 26.06.2019 wurden Die von Ihnen gestellten Fragen beantwortet und eine Gebühr in Höhe von 96,42 EUR geltend gemacht. Ein Widerspruch gegen diesen Bescheid, insbesondere die geltend gemachte Gebühr in Höhe von 96,42 EUR wurde nicht eingelegt, so dass der Bescheid nunmehr rechtskräftig ist. Eine Zahlung der Gebühr konnte trotz Mahnung nicht verzeichnet werden. Ich fordere Sie daher hiermit letztmalig auf die geltend gemachte Gebühr in Höhe von 96,42 EUR zuzüglich der Ihnen gegenüber geltend gemachten Mahngebühren in Höhe von 5,00 EUR bis zum 10.01.2020 zu zahlen. Sofern keine Zahlung erfolgt, wird zur Geltendmachung der Forderung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet. Ich weise darauf hin, dass dies mit weiteren Kosten für Sie verbunden ist. Freundliche Grüße