Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG)

Anfrage an: Landkreis Havelland

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf der Überfahrt von der der B188 zur B102 befindet sich an der T-Kreuzung Grünauer Weg, an welcher sich auch das Busdepot befindet eine Lichtsignalanlage. Diese ist seit einigen Jahren dort und nicht in Betrieb, auch dieser Zustand hält bereits einige Jahre an. Hierzu bezieht sich mein Anliegen und nachfolgende Fragen:

1.) Zu welchem Zweck wurde die Anlage dort errichtet?

2.) War diese Anlage jemals in Betrieb?
wenn ja, warum wurde diese Anlage außer Betrieb genommen?
ODER
wenn nein, warum wurde die Anlage nicht in Betrieb genommen?

3.) Ist geplant diese Anlage wieder in Betrieb zu nehmen?
wenn ja, wann?
ODER
wenn nein, wieso nicht? Ist eine Demontage geplant?

4.) Erfolgen gegenwärtig Warungsmaßnahmen? Wenn ja, in welchem Interval?

5.) Bitte nennen Sie die die Errichtungskosten der Anlage. Eine Aufschlüsselung ist nicht erforderlich.

Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG).

Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.

Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.

Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. Mai 2019
  • Frist
    19. Juni 2019
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Sehr geehrteAntragsteller/in auf der Überfahrt von der der B188 zur B102 befindet sich an der T-Kreuzung Grünauer…
An Landkreis Havelland Details
Von
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Betreff
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) [#143096]
Datum
17. Mai 2019 00:19
An
Landkreis Havelland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in auf der Überfahrt von der der B188 zur B102 befindet sich an der T-Kreuzung Grünauer Weg, an welcher sich auch das Busdepot befindet eine Lichtsignalanlage. Diese ist seit einigen Jahren dort und nicht in Betrieb, auch dieser Zustand hält bereits einige Jahre an. Hierzu bezieht sich mein Anliegen und nachfolgende Fragen: 1.) Zu welchem Zweck wurde die Anlage dort errichtet? 2.) War diese Anlage jemals in Betrieb? wenn ja, warum wurde diese Anlage außer Betrieb genommen? ODER wenn nein, warum wurde die Anlage nicht in Betrieb genommen? 3.) Ist geplant diese Anlage wieder in Betrieb zu nehmen? wenn ja, wann? ODER wenn nein, wieso nicht? Ist eine Demontage geplant? 4.) Erfolgen gegenwärtig Warungsmaßnahmen? Wenn ja, in welchem Interval? 5.) Bitte nennen Sie die die Errichtungskosten der Anlage. Eine Aufschlüsselung ist nicht erforderlich. Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Landkreis Havelland
Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Ihnen wie folgt antworten: Die Zuständigkeit liegt nicht bei unserer Beh…
Von
Landkreis Havelland
Betreff
AW: Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) [#143096]
Datum
17. Mai 2019 08:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Ihnen wie folgt antworten: Die Zuständigkeit liegt nicht bei unserer Behörde. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Dienststelle Potsdam Steinstraße 104 14480 Potsdam Ansprechpartner: Herr Zühlke Tel.-Nr. 03342 - 249 1444 Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen

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Betreff
AW: Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) [#143096]
Datum
17. Mai 2019 09:58
An
Landkreis Havelland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke für die schnelle Rückmeldung und die Mitteilung eines korrekten Ansprechpartners. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 143096 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>