Antrag nach dem IFG
Anfrage an:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sind Leistungen nach SGB-II "gesetzliche soziale Leistungen" oder handelt es sich bei ALG-II um "freiwillige Leistungen" (die nur aufgrund eines Vertrages gezahlt werden - also wie bei einem (privatwirtschaftlichen) Arbeits- oder sonstigen Vertrag)?
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum21. Februar 2017
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21. September 2018
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http://gerichtsverfahrenundklageprozess…
ich hatte zuerst staatliche Bedienstete auf unteren Rängen nach dem Wesen von SGB-II befragt, dann das BMAS in eigenen Mails, nach über einem Jahr mit Aktivierung und technischen Hürden kam dann über fragdenstaat die Antwort datiert auf den 30.08.2018 per Post.
Zitat:
"Es handelt sich um eine nachrangige staatliche Fürsorgeleistung zur Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums. Sie ist antragsabhängig. Bei Vorliegen und Nachweis aller Anspruchsvoraussetzungen besteht eine Rechtsanspruch auf diese Leistung."