Antrag nach dem IFG

Sind Leistungen nach SGB-II "gesetzliche soziale Leistungen" oder handelt es sich bei ALG-II um "freiwillige Leistungen" (die nur aufgrund eines Vertrages gezahlt werden - also wie bei einem (privatwirtschaftlichen) Arbeits- oder sonstigen Vertrag)?

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Februar 2017
  • Frist
    21. September 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sind Leistungen …
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag nach dem IFG [#20436]
Datum
21. Februar 2017 18:01
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sind Leistungen nach SGB-II "gesetzliche soziale Leistungen" oder handelt es sich bei ALG-II um "freiwillige Leistungen" (die nur aufgrund eines Vertrages gezahlt werden - also wie bei einem (privatwirtschaftlichen) Arbeits- oder sonstigen Vertrag)? Mit freundlichen Grüßen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, FriGGa Antragsteller/in Wendt <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrte Absenderin, sehr geehrter Absender, vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir gerne an die zuständige …
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: SRI Antrag nach dem IFG [#20436]
Datum
20. August 2018 12:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Absenderin, sehr geehrter Absender, vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir gerne an die zuständige Fachabteilung weiterleiten möchten. Um Ihnen baldmöglichst die gewünschte Antwort zukommen lassen zu können, benötigen wir jedoch Ihre postalische Anschrift. Bitte ergänzen Sie daher den Vorgang mit Ihren Absenderangaben und senden ihn erneut komplett ab. Mit freundlichem Gruß

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Antwort erhalten, die ausgeschwärzt war über das Portal fragdenstaat…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: SRI Antrag nach dem IFG [#20436]
Datum
25. August 2018 13:25
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Antwort erhalten, die ausgeschwärzt war über das Portal fragdenstaat.de und hiermit teile ich Ihnen meine Postadresse mit: FriGGa Antragsteller/in Prenzlauer Allee 105 10409 Berlin Mit freundlichen Grüßen FriGGa Antragsteller/in Wendt Anfragenr: 20436 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift FriGGa Antragsteller/in Wendt