Antrag nach dem IFG - Einsatzfähigkeit und Alarmierbarkeit der medizinischen Task Force

Informationen über den aktuellen Stand der Einsatzfähigkeit und Alarmierbarkeit der 61 MTF Einheiten in Deutschland im Falle eines NATO-Spannungsfalls.
Im Detail: Das Bundesministerium des Inneren hat für Zwecke des Zivil- und Katastrophenschutz in Deutschland 61 MTF (Medizinische Task Force) Einheiten (Verbände) mit Fahrzeugen und Material ausgestattet, insgesamt sollten dafür ca. 1586 Fahrzeuge beschafft worden sein. Diese sollen laut BBK (https://www.bbk.bund.de/DE/Themen/Gesundheitlicher-Bevoelkerungsschutz/Sanitaetsdienst/MTF/mtf_node.html) in der Versorgungsstufe 4 (Spannungs- und Verteidigungsfall) bei einem MANV und insbesondere bei dynamischen Flächenlagen eingesetzt werden.
Ein Spannungs- oder Verteidigungsfall ist in naher Zukunft nicht ausgeschlossen.
Daher frage ich:
Welche Informationen liegen dem BMI über die Einsatzfähigkeit der MTF vor?
Welche Informationen liegen dem BMI über den Stand der Ausbildung der Mitglieder der MTF vor? (Siehe Rahmenkonzept MTF)
In welcher Form ist vorgesehen die Einheiten über einen geplanten oder aktiven Einsatz der MTF zu informieren (Wie erfolgt die Alarmierung der Einheiten durch das BMI)?
Welche Konzepte liegen dem BMI vor zum Einsatz der MTF-Einheiten bei einem Nato-Verteidigungsfall außerhalb Deutschlands?
Ist es richtig, dass in einem Spannungsfall- und Verteidigungsfall das BMI für den Einsatz der MTF zuständig ist, oder gibt es Dokumente, die eine Delegation der Zuständigkeit vorsehen?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. März 2022
  • Frist
    5. April 2022
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Fabian Sievers
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen übe…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Fabian Sievers
Betreff
Antrag nach dem IFG - Einsatzfähigkeit und Alarmierbarkeit der medizinischen Task Force [#242190]
Datum
1. März 2022 13:34
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über den aktuellen Stand der Einsatzfähigkeit und Alarmierbarkeit der 61 MTF Einheiten in Deutschland im Falle eines NATO-Spannungsfalls. Im Detail: Das Bundesministerium des Inneren hat für Zwecke des Zivil- und Katastrophenschutz in Deutschland 61 MTF (Medizinische Task Force) Einheiten (Verbände) mit Fahrzeugen und Material ausgestattet, insgesamt sollten dafür ca. 1586 Fahrzeuge beschafft worden sein. Diese sollen laut BBK (https://www.bbk.bund.de/DE/Themen/Gesundheitlicher-Bevoelkerungsschutz/Sanitaetsdienst/MTF/mtf_node.html) in der Versorgungsstufe 4 (Spannungs- und Verteidigungsfall) bei einem MANV und insbesondere bei dynamischen Flächenlagen eingesetzt werden. Ein Spannungs- oder Verteidigungsfall ist in naher Zukunft nicht ausgeschlossen. Daher frage ich: Welche Informationen liegen dem BMI über die Einsatzfähigkeit der MTF vor? Welche Informationen liegen dem BMI über den Stand der Ausbildung der Mitglieder der MTF vor? (Siehe Rahmenkonzept MTF) In welcher Form ist vorgesehen die Einheiten über einen geplanten oder aktiven Einsatz der MTF zu informieren (Wie erfolgt die Alarmierung der Einheiten durch das BMI)? Welche Konzepte liegen dem BMI vor zum Einsatz der MTF-Einheiten bei einem Nato-Verteidigungsfall außerhalb Deutschlands? Ist es richtig, dass in einem Spannungsfall- und Verteidigungsfall das BMI für den Einsatz der MTF zuständig ist, oder gibt es Dokumente, die eine Delegation der Zuständigkeit vorsehen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Fabian Sievers Anfragenr: 242190 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242190/ Postanschrift Fabian Sievers << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Fabian Sievers

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