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Antrag nach dem IFG: Informationen über die Initiative Musik gGmbH

Folgende Informationen und Dokumente von der Initiative Musik gGmbH vom Bereich Künstlerförderung für die Förderrunden 44-48:

1. Die Förderhöhe jedes bewilligten Projektes
2. Die von der Förderjury abgelehnten Projekte
3. Die Abstimmungsergebnisse der Jury für jedes Projekt
4. Wie die einzelnen Jurymitglieder pro Projekt abgestimmt haben
5. Die Protokolle und Entscheidungsbegründungen der Förderjurysitzungen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. Februar 2020
  • Frist
    26. März 2020
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Niklas Münch
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Folgende In…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
Niklas Münch
Betreff
Antrag nach dem IFG: Informationen über die Initiative Musik gGmbH [#181225]
Datum
24. Februar 2020 12:02
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Folgende Informationen und Dokumente von der Initiative Musik gGmbH vom Bereich Künstlerförderung für die Förderrunden 44-48: 1. Die Förderhöhe jedes bewilligten Projektes 2. Die von der Förderjury abgelehnten Projekte 3. Die Abstimmungsergebnisse der Jury für jedes Projekt 4. Wie die einzelnen Jurymitglieder pro Projekt abgestimmt haben 5. Die Protokolle und Entscheidungsbegründungen der Förderjurysitzungen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Niklas Münch Anfragenr: 181225 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181225 Postanschrift Niklas Münch << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Niklas Münch
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
K 11 - 13002/20#3 Sehr geehrter Herr Münch, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 24.2.2020, in der Sie auf Grundlag…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG: Informationen über die Initiative Musik gGmbH [#181225]
Datum
25. Februar 2020 09:53
Status
Warte auf Antwort
image003.jpg
4,3 KB


K 11 - 13002/20#3 Sehr geehrter Herr Münch, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 24.2.2020, in der Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) um Informationen zur „Initiative Musik GmbH“ bitten. Ihr Antrag ist am 24.2.2020 bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) eingegangen und wird von dem innerhalb der BKM für IFG-Fragen federführenden Referat K 11 unter dem Aktenzeichen K 11 - 13002/20#3 bearbeitet. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend den gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung länger dauern, insbesondere wenn Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden oder wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss. Zu Ihrer Information möchte ich Sie darauf hinweisen, dass für die Bearbeitung eines IFG-Antrags grundsätzlich Gebühren erhoben werden können. Einfache schriftliche Auskünfte, deren Bearbeitung weniger als eine halbe Stunde in Anspruch nimmt und die Herausgabe weniger Abschriften erfordert, werden jedoch gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, die eine längere Bearbeitungszeit erfordern, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- und 500,- € erhoben werden. Einzelheiten regelt die entsprechende Gebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de/ifggebv/ einsehen können. Sollte sich abzeichnen, dass in Ihrem Fall mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand und einem damit einhergehenden Anfall von Gebühren zu rechnen ist, werden wir Sie gesondert darüber in Kenntnis setzen. Für Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags stehe ich Ihnen gerne auch telefonisch oder auf dem elektronischen Wege zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Ihr IFG-Antrag bei der BKM vom 24.2.2020 K 11-13002/20#3 Sehr geehrter Herr Münch, bezugnehmend auf Ihren IFG-…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
Ihr IFG-Antrag bei der BKM vom 24.2.2020
Datum
6. März 2020 17:52
Status
Anfrage abgeschlossen
K 11-13002/20#3 Sehr geehrter Herr Münch, bezugnehmend auf Ihren IFG-Antrag vom 24.2.2020 bitte ich Sie um Kenntnisnahme des anliegenden Schreibens. Mit freundlichen Grüßen
Niklas Münch
AW: Ihr IFG-Antrag bei der BKM vom 24.2.2020 [#181225] Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
Niklas Münch
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag bei der BKM vom 24.2.2020 [#181225]
Datum
31. März 2020 20:35
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich eine Fristverlängerung meines Antrages um zwei Wochen. Mit freundlichen Grüßen Niklas Münch Anfragenr: 181225 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181225

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Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
AW: [BMI-Spam][BMI-Verdaechtige Nachricht] [BMI-Spam]AW: Ihr IFG-Antrag bei der BKM vom 24.2.2020 [#181225] K 11-1…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
AW: [BMI-Spam][BMI-Verdaechtige Nachricht] [BMI-Spam]AW: Ihr IFG-Antrag bei der BKM vom 24.2.2020 [#181225]
Datum
1. April 2020 10:28
Status
K 11-13002/20#3 Sehr geehrter Herr Münch, Ihrem Antrag entsprechend wird Fristverlängerung zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 14.4.2020 gewährt. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.