Antrag nach dem IFG NRW, VIG

Eine Auflistung aller angemeldeten, noch nicht abgeschlossenen politisch rechter Demonstrationen/Versammlungen in der Dortmunder Nordstadt (Innenstadt Nord) bis zum Ende des Jahres 2019. Sowie die angemeldete bzw. zugewiesene Route die für die jeweilige Demonstration vorgesehen ist.
Oder alternativ eine Adresse, wo ich eine solche Liste einsehen kann, da ich natürlich nicht immer diese Anfrage aktualisieren will. Vielleicht gibt es ja eine Pressestelle für einen solchen "Veranstaltungskalender".

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. Oktober 2019
  • Frist
    5. November 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Polizeipräsidium Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag nach dem IFG NRW, VIG [#167634]
Datum
1. Oktober 2019 10:05
An
Polizeipräsidium Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung aller angemeldeten, noch nicht abgeschlossenen politisch rechter Demonstrationen/Versammlungen in der Dortmunder Nordstadt (Innenstadt Nord) bis zum Ende des Jahres 2019. Sowie die angemeldete bzw. zugewiesene Route die für die jeweilige Demonstration vorgesehen ist. Oder alternativ eine Adresse, wo ich eine solche Liste einsehen kann, da ich natürlich nicht immer diese Anfrage aktualisieren will. Vielleicht gibt es ja eine Pressestelle für einen solchen "Veranstaltungskalender".
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Dortmund
Ihr Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nord-rhein-Westfalen (IFG NRW) Ihre E-Mail vom 01.10.20…
Von
Polizeipräsidium Dortmund
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG NRW, VIG [#167634]
Datum
2. Oktober 2019 14:02
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Ihr Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nord-rhein-Westfalen (IFG NRW) Ihre E-Mail vom 01.10.2019 an das Polizeipräsidium Dortmund. Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 01.10.2019 nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Die Prüfung Ihres Antrages habe ich hier im Hause eingeleitet. Das Ergebnis der Prüfung werde ich Ihnen mitteilen, sobald mir die benötigten Informationen vorliegen. Mit freundlichen Grüßen

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Polizeipräsidium Dortmund
Kein Nachrichtentext
Von
Polizeipräsidium Dortmund
Via
Briefpost
Betreff
Datum
28. Oktober 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
522,8 KB