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Antrag nach dem IFG NRW zu Weisungen des Jobcenters RE

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Übersendung aller derzeit für das Jobcenter Kreis Recklinghausen, Bezirksstelle Stadt Recklinghausen, geltenden Weisungen zu den folgenden Themen:

- Eingliederungsvereinbarung und Eingliederungsverwaltungsakt
- Förderung aus dem Vermittlungsbudget
- Fahrtkostenerstattung für Fahrten zum Jobcenter
- Erteilung von Eingangsbestätigungen (bezogen sowohl auf postalisch, per Telefax oder per E-Mail übermittelte Schriftstücke als auch auf die Einreichung von Schriftstücken im Rahmen von persönlichen Vorsprachen)

Bitte teilen Sie mir auch den jeweiligen Gültigkeitszeitraum (gültig vom … bis zum …) und den konkreten räumlichen Geltungsbereich (zum Beispiel Kreis Recklinghausen oder Stadt Recklinghausen) der von mir gewünschten Weisungen mit, sofern diese Informationen nicht aus den Weisungen selbst ersichtlich sind.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Nach § 5 Abs. 1 IFG NRW beantrage ich eine Antwort in elektronischer Form, die Weisungen selbst erbitte ich als durchsuchbare PDF-Dateien. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte anzufragen.

Gemäß § 5 Abs. 2 IFG NRW sollen die Informationen unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung zugänglich gemacht werden.

Aus Gründen der Billigkeit und aufgrund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die gewünschte Auskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich darum, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die konkrete Höhe der anfallenden Kosten anzugeben.

Ich bitte um eine Eingangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    2. Mai 2014
  • Frist
    3. Juni 2014
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Sehr geehrte<Information-entfernt> hiermit beantrage ich die Übersendung aller derzeit für das Jobcenter Kr…
An Vestische Arbeit Jobcenter Kreis Recklinghausen Details
Von
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Betreff
Antrag nach dem IFG NRW zu Weisungen des Jobcenters RE [#6353]
Datum
2. Mai 2014 21:08
An
Vestische Arbeit Jobcenter Kreis Recklinghausen
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> hiermit beantrage ich die Übersendung aller derzeit für das Jobcenter Kreis Recklinghausen, Bezirksstelle Stadt Recklinghausen, geltenden Weisungen zu den folgenden Themen: - Eingliederungsvereinbarung und Eingliederungsverwaltungsakt - Förderung aus dem Vermittlungsbudget - Fahrtkostenerstattung für Fahrten zum Jobcenter - Erteilung von Eingangsbestätigungen (bezogen sowohl auf postalisch, per Telefax oder per E-Mail übermittelte Schriftstücke als auch auf die Einreichung von Schriftstücken im Rahmen von persönlichen Vorsprachen) Bitte teilen Sie mir auch den jeweiligen Gültigkeitszeitraum (gültig vom … bis zum …) und den konkreten räumlichen Geltungsbereich (zum Beispiel Kreis Recklinghausen oder Stadt Recklinghausen) der von mir gewünschten Weisungen mit, sofern diese Informationen nicht aus den Weisungen selbst ersichtlich sind. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Nach § 5 Abs. 1 IFG NRW beantrage ich eine Antwort in elektronischer Form, die Weisungen selbst erbitte ich als durchsuchbare PDF-Dateien. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte anzufragen. Gemäß § 5 Abs. 2 IFG NRW sollen die Informationen unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung zugänglich gemacht werden. Aus Gründen der Billigkeit und aufgrund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die gewünschte Auskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich darum, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die konkrete Höhe der anfallenden Kosten anzugeben. Ich bitte um eine Eingangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Konkretisierung meines Antrags nach dem IFG NRW [#6353] Sehr geehrte<Information-entfernt> meinen am 2. Mai…
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Von
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Betreff
Konkretisierung meines Antrags nach dem IFG NRW [#6353]
Datum
9. Mai 2014 16:27
An
Vestische Arbeit Jobcenter Kreis Recklinghausen
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> meinen am 2. Mai 2014 gestellten Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) möchte ich noch folgendermaßen konkretisieren: Die Weisungen zur Erteilung von Eingangsbestätigungen sollen auch die Fälle abdecken, a) wenn ein Leistungsberechtigter in der Eingangszone des Jobcenters der Stadt Recklinghausen ein Schriftstück abgeben und dafür eine Eingangsbestätigung erhalten möchte, b) wenn nach der Übermittlung eines Widerspruchs oder Antrags nach dem IFG NRW eine Eingangsbestätigung gewünscht wird. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6353 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Antrag nach dem IFG NRW [#6353] Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage "…
An Vestische Arbeit Jobcenter Kreis Recklinghausen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag nach dem IFG NRW [#6353]
Datum
3. Juni 2014 10:32
An
Vestische Arbeit Jobcenter Kreis Recklinghausen
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage "Antrag nach dem IFG NRW zu Weisungen des Jobcenters RE" vom 02.05.2014 (#6353) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Bearbeitungsstand. Ich erwarte Ihre Antwort innerhalb dieser Woche. Andernfalls werde ich den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit um Unterstützung ersuchen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6353 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Vestische Arbeit Jobcenter Kreis Recklinghausen
WG: Antrag nach dem IFG NRW [#6353] Sehr geehrte<Information-entfernt> wir haben leider keine Anfrage von I…
Von
Vestische Arbeit Jobcenter Kreis Recklinghausen
Betreff
WG: Antrag nach dem IFG NRW [#6353]
Datum
6. Juni 2014 11:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> wir haben leider keine Anfrage von Ihnen erhalten. Diese Erinnerungsemail ist die erste Information über eine Anfrage nach dem IFG, die wir von Ihnen erhalten. Wir bitten hiermit um eine Übersendung Ihrer Anfrage, wir werden diese dann prüfen und eine Antwort erstellen. Mit freundlichen Grüßen

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AW: WG: Antrag nach dem IFG NRW [#6353] Sehr geehrt<< Anrede >> für Ihre Mail vom heutigen Tag danke …
An Vestische Arbeit Jobcenter Kreis Recklinghausen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Antrag nach dem IFG NRW [#6353]
Datum
6. Juni 2014 15:45
An
Vestische Arbeit Jobcenter Kreis Recklinghausen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> für Ihre Mail vom heutigen Tag danke ich Ihnen. Daß Sie meinen am 2. Mai 2014 gemäß § 5 Abs. 1 IFG NRW in elektronischer Form gestellten Antrag auf Informationszugang nicht erhalten haben, nehme ich zur Kenntnis. Hiermit ziehe ich meinen vorgenannten Antrag wieder zurück. In Kürze werde ich erneut einen Antrag nach dem IFG NRW stellen, der möglicherweise etwas umfangreicher ausfällt und bei dem die bisher gewonnenen Erfahrungen berücksichtigt werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6353 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.