Antrag nach dem IFG zu Kooperationen des BMVg/der Bundeswehr mit Medienschaffenden
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir folgendes zu:
- eine Übersicht über alle geplanten, angefragten un zustande gekommenen Kooperationen oder Beratungsleistungen zwischen dem Bundesministerium für Verteidigung/der Bundeswehr und Medienschaffenden (z.B. Filmproduzenten, Filmförderfonds, Entwicklern von Videospielen o.ä.), sofern die entstandenen oder geplanten Medien für die Veröffentlichung bestimmt waren
sowie falls vorhanden:
- eine Übersicht über alle Dokumente zu Kooperationen zwischen dem Bundesministerium für Verteidigung/der Bundeswehr und Medienschaffenden (z.B. Filmproduzenten, Filmförderfonds, Entwicklern von Videospielen o.ä.), sofern die entstandenen oder geplanten Medien für die Veröffentlichung bestimmt waren
- eine Übersicht über alle Dokumente, die im Schriftverkehr zwischen dem Bundesministerium für Verteidigung/der Bundeswehr und Medienschaffenden (z.B. Filmproduzenten, Filmförderfonds, Entwicklern von Videospielen o.ä.), sofern die entstandenen oder geplanten Medien für die Veröffentlichung bestimmt waren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum4. August 2021
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7. September 2021
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