Antrag nach dem IFG zu Kooperationen des BMVg/der Bundeswehr mit Medienschaffenden

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir folgendes zu:

- eine Übersicht über alle geplanten, angefragten un zustande gekommenen Kooperationen oder Beratungsleistungen zwischen dem Bundesministerium für Verteidigung/der Bundeswehr und Medienschaffenden (z.B. Filmproduzenten, Filmförderfonds, Entwicklern von Videospielen o.ä.), sofern die entstandenen oder geplanten Medien für die Veröffentlichung bestimmt waren

sowie falls vorhanden:

- eine Übersicht über alle Dokumente zu Kooperationen zwischen dem Bundesministerium für Verteidigung/der Bundeswehr und Medienschaffenden (z.B. Filmproduzenten, Filmförderfonds, Entwicklern von Videospielen o.ä.), sofern die entstandenen oder geplanten Medien für die Veröffentlichung bestimmt waren
- eine Übersicht über alle Dokumente, die im Schriftverkehr zwischen dem Bundesministerium für Verteidigung/der Bundeswehr und Medienschaffenden (z.B. Filmproduzenten, Filmförderfonds, Entwicklern von Videospielen o.ä.), sofern die entstandenen oder geplanten Medien für die Veröffentlichung bestimmt waren.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. August 2021
  • Frist
    7. September 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir folgendes zu: - eine Übersicht über alle geplant…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag nach dem IFG zu Kooperationen des BMVg/der Bundeswehr mit Medienschaffenden [#226200]
Datum
4. August 2021 19:56
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir folgendes zu: - eine Übersicht über alle geplanten, angefragten un zustande gekommenen Kooperationen oder Beratungsleistungen zwischen dem Bundesministerium für Verteidigung/der Bundeswehr und Medienschaffenden (z.B. Filmproduzenten, Filmförderfonds, Entwicklern von Videospielen o.ä.), sofern die entstandenen oder geplanten Medien für die Veröffentlichung bestimmt waren sowie falls vorhanden: - eine Übersicht über alle Dokumente zu Kooperationen zwischen dem Bundesministerium für Verteidigung/der Bundeswehr und Medienschaffenden (z.B. Filmproduzenten, Filmförderfonds, Entwicklern von Videospielen o.ä.), sofern die entstandenen oder geplanten Medien für die Veröffentlichung bestimmt waren - eine Übersicht über alle Dokumente, die im Schriftverkehr zwischen dem Bundesministerium für Verteidigung/der Bundeswehr und Medienschaffenden (z.B. Filmproduzenten, Filmförderfonds, Entwicklern von Videospielen o.ä.), sofern die entstandenen oder geplanten Medien für die Veröffentlichung bestimmt waren. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226200 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226200/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1648 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antrag nach dem IFG zu Kooperationen des BMVg/der Bundeswehr mit Medienschaffenden [#226200]
Datum
6. August 2021 10:00
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1648 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 4. August 2021 (s.u.) Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 4. August 2021 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1648 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1648 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr IFG-Antrag vom 4. August 20…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antrag nach dem IFG zu Kooperationen des BMVg/der Bundeswehr mit Medienschaffenden [#226200]
Datum
27. August 2021 15:43
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1648 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr IFG-Antrag vom 4. August 2021 Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf Ihren Antrag vom 4. August 2021 (Bezug 1.) teile ich Ihnen mit, dass im Bundesministerium der Verteidigung keine antragsgegenständlichen amtlichen Informationen vorliegen. Daher können Ihnen die gewünschten Informationen leider nicht zur Verfügung gestellt werden. Mit freundlichen Grüßen