Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Anfrage an: Landgericht Itzehoe

Informationen wieviele der Urteile der Landgerichtes Itzehoe in der Berufungsinstanz aufgehoben wurden.

Informationen wie hoch die finanziellen Aufwendungen pro Gerichtsverfahren am Landgerichtes Itzehoe im Schnitt ausfallen.

Wieviele Verfahren am Landgerichtes Itzehoe pro Jahr und Richter bearbeitet werden.

Wie hoch ist die duchschnittliche Bearbeitungszeit der Gerichtsverfahren? Wie hat sich die Bearbeitungszeit über die Jahre verändert? Was sind Gründe für veränderungen?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. August 2020
  • Frist
    16. September 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen wievie…
An Landgericht Itzehoe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG [#195418]
Datum
17. August 2020 13:18
An
Landgericht Itzehoe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen wieviele der Urteile der Landgerichtes Itzehoe in der Berufungsinstanz aufgehoben wurden. Informationen wie hoch die finanziellen Aufwendungen pro Gerichtsverfahren am Landgerichtes Itzehoe im Schnitt ausfallen. Wieviele Verfahren am Landgerichtes Itzehoe pro Jahr und Richter bearbeitet werden. Wie hoch ist die duchschnittliche Bearbeitungszeit der Gerichtsverfahren? Wie hat sich die Bearbeitungszeit über die Jahre verändert? Was sind Gründe für veränderungen?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195418 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195418/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Antrag nach dem IFG/UIG/VIG“ vom 17.08.2020 (#1…
An Landgericht Itzehoe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG [#195418]
Datum
28. Mai 2021 13:38
An
Landgericht Itzehoe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Antrag nach dem IFG/UIG/VIG“ vom 17.08.2020 (#195418) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 255 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195418 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195418/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landgericht Itzehoe
Präsident des Landgerichts Itzehoe 140 E – 1305 Ihre Anfrage vom 28.05.2021/17.08.2020 Sehr Antragsteller/in…
Von
Landgericht Itzehoe
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG [#195418]
Datum
9. Juli 2021 12:10
Status
Anfrage abgeschlossen
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6,4 KB


Präsident des Landgerichts Itzehoe 140 E – 1305 Ihre Anfrage vom 28.05.2021/17.08.2020 Sehr Antragsteller/in leider komme ich erst jetzt dazu, Ihre Anfrage vom 17.08.2020 zu beantworten. Sie machen einen Informationsanspruch nach § 3 IZG-SH geltend. Nach § 2 Abs. 4 Nr. 3 IZG-SH gehören Gerichte, soweit sie als Organe der Rechtspflege tätig sind oder waren, nicht zu den informationspflichtigen Stellen im Sinne des IZG-SH. Die von Ihnen aufgeworfenen Fragestellungen betreffen die Tätigkeit des Landgerichts als Rechtsprechungsorgan, so dass ein entsprechender Informationsanspruch nach dem IZG-SH nicht besteht. Allerdings findet am Landgericht Itzehoe jedes Jahr eine Jahrespressekonferenz statt, in deren Rahmen die Gerichtsverwaltung verschiedene Informationen zur Geschäftslage an den zum hiesigen Landgerichtsbezirk gehörenden Gerichten veröffentlicht. Die aktuelle Pressemitteilung zur Jahrespressekonferenz 2021 ist unter dem Link: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/LGITZEHOE/Presse/PI/Presse20210528.html jederzeit abrufbar. Möglicherweise sind Ihnen die daraus zu entnehmenden Informationen behilflich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Sc…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Antrag nach dem IFG/UIG/VIG“ [#195418]
Datum
3. August 2021 12:00
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Schleswig-Holstein (IZG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/195418/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil auch anonymisierte gerichtlichen Informationen enorme Wichtigkeit für die Öffentlichkeit haben und die Informationen anders nicht zu bekommen sind. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 195418.pdf - 2021-07-09_1-image001.gif Anfragenr: 195418 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195418/
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Betreff versteckt
Datum
4. August 2021 08:39
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr Antragsteller/in bitte entschuldigen Sie, dass ich mich erst jetzt zu der Angelegenheit äußere. Allerdings…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Antrag nach dem IFG/UIG/VIG“ [#195418]
Datum
17. August 2021 11:51
Status
Sehr Antragsteller/in bitte entschuldigen Sie, dass ich mich erst jetzt zu der Angelegenheit äußere. Allerdings muss ich der angefragten Stelle grundsätzlich zustimmen, dass nach § 2 Abs. 4 Nr. 3 IZG-SH "Gerichte, Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsbehörden, soweit sie als Organe der Rechtspflege tätig sind oder waren" nicht zu den informationspflichtigen Stellen gehören. Dabei muss beachtet werden, dass diese Ausnahme nur gilt, soweit sie auch tatsächlich als Organe der Rechtspflege tätig sind und waren. So ist eine Gefährdung der Rechtspflege nicht zu erwarten, wenn Informationen z. B. über die personelle Ausstattung der Gerichte, die Materialbeschaffung oder die Verwaltung der Liegenschaften begehrt werden (vgl. Karg, PdK SH A-16). Ihre Fragen beziehen sich jedoch nach meinem Verständnis auf Umstände rund um konkrete Gerichtsverfahren und den damit verbundenen Aufwand. Es sind keine Fragen etwa zur generellen personellen Ausstattung. Was der Rückmeldung der Behörde fehlt, ist die Rechtsbehelfsbelehrung nach § 6 Abs. 4 IZG-SH. Die Behörde ist jedoch nach dem Verständnis gar keine informationpflichtige Stelle, so dass ggf. diese Regelung nicht für sie gilt. Dies ist strittig, so dass ich diesbezüglich die Behörde auch nochmal anschreiben kann. Aber auch ohne die Belehrung steht Ihnen der Rechtsweg natürlich offen (dann sogar länger als die normale Monatsfrist). Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen