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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir zu Daten zur Schadstoff und Lärmbelastung an meiner Adresse:Wiesenacker 36, 22523 Hamburg
Konkret interssiert mich:
a) Verkehrslärm (Straße) tagsüber,
b) Verkehrslärm (Straße) nachts,
c) PM10-Emissionen,
d) PM2.5-Emissionen und
e) Stickstoffdioxid-Emissionen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. November 2016
  • Frist
    24. Dezember 2016
  • 0 Follower:innen
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
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Betreff
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG [#19245]
Datum
22. November 2016 19:56
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir zu Daten zur Schadstoff und Lärmbelastung an meiner Adresse:Wiesenacker 36, 22523 Hamburg Konkret interssiert mich: a) Verkehrslärm (Straße) tagsüber, b) Verkehrslärm (Straße) nachts, c) PM10-Emissionen, d) PM2.5-Emissionen und e) Stickstoffdioxid-Emissionen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist in der BUE eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG [#19245]
Datum
23. November 2016 10:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist in der BUE eingegangen. Mit freundlichen Grüßen

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Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in im Rahmen der Umgebungslärmrichtlinie wurden von der BUE/IB 2 für den Straßenverkehr …
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG [#19245]
Datum
13. Dezember 2016 13:47
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in im Rahmen der Umgebungslärmrichtlinie wurden von der BUE/IB 2 für den Straßenverkehr Berechnungen durchgeführt und im Internet als interaktive Rasterkarte bereitgestellt. Bei den Rasterdaten handelt es sich um einen 24 Stunden-Wert (LDEN) und einen 8 Stunden Nachtwert (Lnight), welche nur als Orientierung herangezogen werden können. Bedauerlicher Weise liegen für den Wiesenacker 36 keine Lärmwerte vor, da hier keine Kartierungspflicht im Sinne des § 4 (1) der 34. BImSchV - Verordnung über die Lärmkartierung - bestand. Ebenso liegen für die von Ihnen genannte Adresse weder Messwerte noch Prognosen zur Belastung mit Luftschadstoffen vor. Vorhandene Messwerte sind grundsätzlich auf der Homepage des Hamburger Luftmessnetzes verfügbar: http://luft.hamburg.de/. Prognosen liegen der BUE nur vor für Straßen mit hoher Verkehrsbelastung bei gleichzeitiger dichter, hoher Randbebauung. In derartigen Situationen ist am ehesten mit einer Überschreitung der Grenzwerte für Luftschadstoffe zu rechnen. Grund sind die hohen Emissionen von Schadstoffen aus dem Straßenverkehr und der Umstand, dass eine enge Bebauung den Abtransport dieser Stoffe behindert. Eine solche Situation ist an der von Ihnen genannten Adresse nicht gegeben, was für eine verhältnismäßig gute Luftqualität unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte in Ihrer Straße spricht. Die in dem Tool des ADFC verwendeten Daten entstammen einer Prognose für das Jahr 2015, die im Jahr 2011 von der damaligen Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt beauftragt wurde. Diese Daten sind auf keinen Fall mit Messergebnissen gleichzusetzen, wie es der Schritt 3 "Ergebnisse" in dem Tool benennt. Mit freundlichen Grüßen