Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Verkehrsverflechtungsprognose 2030 – Netzumlegungen –
Belastungskarten Straße, Schiene, Wasserstraße (Lose 4-6) vom 31. August
2015, die im Auftrag des BMVI erstellt wurde, sind auf Seite 8 in Abb. 3 die
Verkehrsbelastungen Schiene kartographisch dargestellt. Bitte übermitteln
Sie mir die dieser Karte zugrundeliegenden:

* Zugzahlen gesamt
* sowie getrennt für die Zugkategorien Schienengüterverkehr (SGV) und
Schienenpersonenverkehr (SPV)
* sowie für die Kategorie SPV die Zugzahlen aufgeschlüsselt nach den
Zuggattungen Fernverkehr, Regionalverkehr und Nahverkehr
für folgende Streckenabschnitte:

1. Köln – Bingen – Nierstein – Ludwigshafen/Mannheim
2. Köln – Rüdesheim – Nierstein
3. Troisdorf – Siegen
4. Troisdorf – Limburg – Wiesbaden
5. Glauburg-Stockheim – Nidderau – Bad Vilbel
6. Hagen – Siegen – Gießen – Friedberg – Hanau – Kahl – Würzburg
7. Kassel – Marburg – Gießen
8. Kassel – Bebra – Fulda – Hanau – Offenbach – Frankfurt/M.
9. Fulda – Hanau – Maintal West – FF Süd – FF Stadion – Kelsterbach
10. Friedberg – Bad Vilbel – FF Galluswarte – Frankfurt/M Hbf – Neu
Isenburg – Mannheim
11. FF Galluswarte – FF Niederrad – Zeppelinheim
12. FF Höchst – FF Mz-Landstraße – FF Niederrad – FF Stadion – Zeppelinheim
13. FF Höchst – FF Griesheim – FF Niederrad

Bitte geben Sie die Zahlen jeweils als Summe für beide Richtungen an.

Falls es für Sie einfacher ist, eine Gesamtübersicht für Deutschland zu
liefern, so nehme ich diese und suche mir dann die Einzelwerte zu den
Strecken selbst heraus.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des
Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie §
3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des §
2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der
gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im
Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines
Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens
gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen
und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens
handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10
IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C
6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz
2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so
schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu
machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie,
ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu
unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail)
gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke
Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. Juni 2017
  • Frist
    21. Juli 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, in der Verkehrsverflechtungsprognose 2030 – Netzumle…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG [#23006]
Datum
18. Juni 2017 14:33
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, in der Verkehrsverflechtungsprognose 2030 – Netzumlegungen – Belastungskarten Straße, Schiene, Wasserstraße (Lose 4-6) vom 31. August 2015, die im Auftrag des BMVI erstellt wurde, sind auf Seite 8 in Abb. 3 die Verkehrsbelastungen Schiene kartographisch dargestellt. Bitte übermitteln Sie mir die dieser Karte zugrundeliegenden: * Zugzahlen gesamt * sowie getrennt für die Zugkategorien Schienengüterverkehr (SGV) und Schienenpersonenverkehr (SPV) * sowie für die Kategorie SPV die Zugzahlen aufgeschlüsselt nach den Zuggattungen Fernverkehr, Regionalverkehr und Nahverkehr für folgende Streckenabschnitte: 1. Köln – Bingen – Nierstein – Ludwigshafen/Mannheim 2. Köln – Rüdesheim – Nierstein 3. Troisdorf – Siegen 4. Troisdorf – Limburg – Wiesbaden 5. Glauburg-Stockheim – Nidderau – Bad Vilbel 6. Hagen – Siegen – Gießen – Friedberg – Hanau – Kahl – Würzburg 7. Kassel – Marburg – Gießen 8. Kassel – Bebra – Fulda – Hanau – Offenbach – Frankfurt/M. 9. Fulda – Hanau – Maintal West – FF Süd – FF Stadion – Kelsterbach 10. Friedberg – Bad Vilbel – FF Galluswarte – Frankfurt/M Hbf – Neu Isenburg – Mannheim 11. FF Galluswarte – FF Niederrad – Zeppelinheim 12. FF Höchst – FF Mz-Landstraße – FF Niederrad – FF Stadion – Zeppelinheim 13. FF Höchst – FF Griesheim – FF Niederrad Bitte geben Sie die Zahlen jeweils als Summe für beide Richtungen an. Falls es für Sie einfacher ist, eine Gesamtübersicht für Deutschland zu liefern, so nehme ich diese und suche mir dann die Einzelwerte zu den Strecken selbst heraus. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Antrag nach dem IFG/UIG/VIG“ vom 18.06.2017 (#…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG [#23006]
Datum
25. Juli 2017 22:21
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Antrag nach dem IFG/UIG/VIG“ vom 18.06.2017 (#23006) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 23006 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>