Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Verkehrsverflechtungsprognose 2030 – Netzumlegungen –
Belastungskarten Straße, Schiene, Wasserstraße (Lose 4-6) vom 31. August
2015, die im Auftrag des BMVI erstellt wurde, sind auf Seite 8 in Abb. 3 die
Verkehrsbelastungen Schiene kartographisch dargestellt. Bitte übermitteln
Sie mir die dieser Karte zugrundeliegenden:
* Zugzahlen gesamt
* sowie getrennt für die Zugkategorien Schienengüterverkehr (SGV) und
Schienenpersonenverkehr (SPV)
* sowie für die Kategorie SPV die Zugzahlen aufgeschlüsselt nach den
Zuggattungen Fernverkehr, Regionalverkehr und Nahverkehr
für folgende Streckenabschnitte:
1. Köln – Bingen – Nierstein – Ludwigshafen/Mannheim
2. Köln – Rüdesheim – Nierstein
3. Troisdorf – Siegen
4. Troisdorf – Limburg – Wiesbaden
5. Glauburg-Stockheim – Nidderau – Bad Vilbel
6. Hagen – Siegen – Gießen – Friedberg – Hanau – Kahl – Würzburg
7. Kassel – Marburg – Gießen
8. Kassel – Bebra – Fulda – Hanau – Offenbach – Frankfurt/M.
9. Fulda – Hanau – Maintal West – FF Süd – FF Stadion – Kelsterbach
10. Friedberg – Bad Vilbel – FF Galluswarte – Frankfurt/M Hbf – Neu
Isenburg – Mannheim
11. FF Galluswarte – FF Niederrad – Zeppelinheim
12. FF Höchst – FF Mz-Landstraße – FF Niederrad – FF Stadion – Zeppelinheim
13. FF Höchst – FF Griesheim – FF Niederrad
Bitte geben Sie die Zahlen jeweils als Summe für beide Richtungen an.
Falls es für Sie einfacher ist, eine Gesamtübersicht für Deutschland zu
liefern, so nehme ich diese und suche mir dann die Einzelwerte zu den
Strecken selbst heraus.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des
Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie §
3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des §
2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der
gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im
Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines
Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens
gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen
und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens
handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10
IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C
6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz
2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so
schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu
machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie,
ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu
unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail)
gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke
Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum18. Juni 2017
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21. Juli 2017
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