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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

1. Das Strategiepapier (in Form eines Handbuchs), das die Werbeagentur "Serviceplan Public Opinion" für die "Kommunikationsarbeit im Zusammenhang mit dem 'neuen Personalausweis'" für das BMI und die Mitarbeiter der Personalausweisbehörden entwickelt hat.

2. Die "14 goldenen Regeln" als Leitlinien für die dazugehörige Kommunikationsarbeit.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Falls Ihrer Ansicht nach Gründe des Verschlusssachenschutzes einer Veröffentlichung entgegenstehen, bitte ich um eine Begründung, insbesondere inwiefern die Veröffentlichung der Informationen mindestens nachteilig wäre, woraus sich diese Nachteile ergeben und inwiefern sich die Nachteile in diesem Fall von anderen Fällen, in denen ein Informationszugang zu gewähren ist, unterscheiden.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten sowei den Grund für die Entstehung der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Mai 2013
  • Frist
    29. Juni 2013
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Das Strategie…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Datum
27. Mai 2013 14:35
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Das Strategiepapier (in Form eines Handbuchs), das die Werbeagentur "Serviceplan Public Opinion" für die "Kommunikationsarbeit im Zusammenhang mit dem 'neuen Personalausweis'" für das BMI und die Mitarbeiter der Personalausweisbehörden entwickelt hat. 2. Die "14 goldenen Regeln" als Leitlinien für die dazugehörige Kommunikationsarbeit. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Falls Ihrer Ansicht nach Gründe des Verschlusssachenschutzes einer Veröffentlichung entgegenstehen, bitte ich um eine Begründung, insbesondere inwiefern die Veröffentlichung der Informationen mindestens nachteilig wäre, woraus sich diese Nachteile ergeben und inwiefern sich die Nachteile in diesem Fall von anderen Fällen, in denen ein Informationszugang zu gewähren ist, unterscheiden. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten sowei den Grund für die Entstehung der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitsgesetz Kurzfassung: Zunächst wurde der Antrag - wie erwartet - abgelehnt mit der Begründung, …
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz
Datum
30. September 2013
Status
Anfrage abgeschlossen
Kurzfassung: Zunächst wurde der Antrag - wie erwartet - abgelehnt mit der Begründung, dass es sich um eine Verschlusssache handele. Das kannte ich schon. Ich habe daraufhin Widerspruch eingelegt und die Beantwortung ließ auf sich warten. Dem Widerspruch wurde schließlich stattgegeben. Der Anfrage wird stattgegeben, die VS-Einstufung wurde aufgehoben.

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Kommunikationsregeln
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Kommunikationsregeln
Datum
23. Oktober 2013
Status
Anfrage abgeschlossen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.