Antrag nach dem IFG/UIG/VIG: Änderung personenbezogener Angaben (Lebenslauf / Vita) der Mitglieder des Deutschen Bundestags

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin freier Journalist und Publizist. Ich recherchiere derzeit zu den Mitgliedern des Deutschen Bundestages. Dies ist eine redaktionelle Anfrage, deren Ergebnisse (Ihre Antworten) ich redaktionell verwerten werde. Im Rahmen meiner Recherche habe ich mehrere Fragen, um deren Beantwortung ich Sie ersuchen möchte.

Mit ist bewusst, dass der Deutsche Bundestag auf der Internetseite www.bundestag.de und im Amtlichen Handbuch biographische Informationen, die er von den Abgeordneten erhält, veröffentlicht. Mir ist ebenfalls bewusst, dass jedes Mitglied des Bundestages ist für seine Angaben, die er gegenüber dem Bundestag macht, selbst verantwortlich ist. Mir ist ebenfalls bewusst, dass wenn es Zweifel an Darstellungen gibt, sich die Bundestagsverwaltung mit dem jeweiligen Mitglied des Bundestages in Verbindung setzt. Mit ist ebenfalls bewusst, dass für einen Abgeordneten, sobald er gewählt ist, Artikel 38 GG (freies Mandat, also nicht an Aufträge und Weisungen gebunden und nur dem eigenen Gewissen unterworfen) und das Abgeordnetengesetz gelten und dass der rechtliche Status eines Bundestagsabgeordneten nicht mit dem eines Arbeitnehmers zu vergleichen ist. Erlauben Sie mir daher die Vorbemerkung, dass meine Anfrage diese Aspekte nicht berührt.

Viel mehr geht es mit um die interne Dokumentation der Arbeit Ihrer Behörde, die, so ist mir aus gut informierten Kreisen Ihrer Behörde bekannt, gegeben ist. Dass Sie meine Anfrage womöglich nicht beantworten wollen, spielt hierbei jedoch keine Rolle. Sie sind dazu per Gesetz verpflichtet. Aus diesem Grund weise ich Sie darauf hin: Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Bitte beantworten Sie mir folgende Fragen:

1. Gibt es Mitglieder des Deutschen Bundestags, welche der Bundestagsverwaltung seit dem 19. Juli Änderungen zu ihren personenbezogenen Angaben (Lebenslauf / Vita) mitgeteilt haben; wenn ja, um welche Mitglieder des Deutschen Bundestags und welche Angaben handelt es sich im Detail?

2. Wurden diese Änderungen seitens der Bundestagsverwaltung auf ihre Richtigkeit geprüft; wenn nein, warum nicht? Bitte beantworten Sie dies für jede erfolgte Änderung.

3. Wurden dies geänderten Informationen bereits veröffentlicht; wenn ja, wann, veranlasst durch wen und an welcher Stelle / an welchen Stellen?

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. November 2016
  • Frist
    10. Dezember 2016
  • 2 Follower:innen
Pascal Hesse ([recherche|kollektiv] — Investigative Recherchen im Journalismus)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin freier Journalist und Publizist. Ich recherchiere derzeit zu den Mitgliede…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Pascal Hesse ([recherche|kollektiv] — Investigative Recherchen im Journalismus)
Betreff
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG: Änderung personenbezogener Angaben (Lebenslauf / Vita) der Mitglieder des Deutschen Bundestags [#18992]
Datum
8. November 2016 11:36
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin freier Journalist und Publizist. Ich recherchiere derzeit zu den Mitgliedern des Deutschen Bundestages. Dies ist eine redaktionelle Anfrage, deren Ergebnisse (Ihre Antworten) ich redaktionell verwerten werde. Im Rahmen meiner Recherche habe ich mehrere Fragen, um deren Beantwortung ich Sie ersuchen möchte. Mit ist bewusst, dass der Deutsche Bundestag auf der Internetseite www.bundestag.de und im Amtlichen Handbuch biographische Informationen, die er von den Abgeordneten erhält, veröffentlicht. Mir ist ebenfalls bewusst, dass jedes Mitglied des Bundestages ist für seine Angaben, die er gegenüber dem Bundestag macht, selbst verantwortlich ist. Mir ist ebenfalls bewusst, dass wenn es Zweifel an Darstellungen gibt, sich die Bundestagsverwaltung mit dem jeweiligen Mitglied des Bundestages in Verbindung setzt. Mit ist ebenfalls bewusst, dass für einen Abgeordneten, sobald er gewählt ist, Artikel 38 GG (freies Mandat, also nicht an Aufträge und Weisungen gebunden und nur dem eigenen Gewissen unterworfen) und das Abgeordnetengesetz gelten und dass der rechtliche Status eines Bundestagsabgeordneten nicht mit dem eines Arbeitnehmers zu vergleichen ist. Erlauben Sie mir daher die Vorbemerkung, dass meine Anfrage diese Aspekte nicht berührt. Viel mehr geht es mit um die interne Dokumentation der Arbeit Ihrer Behörde, die, so ist mir aus gut informierten Kreisen Ihrer Behörde bekannt, gegeben ist. Dass Sie meine Anfrage womöglich nicht beantworten wollen, spielt hierbei jedoch keine Rolle. Sie sind dazu per Gesetz verpflichtet. Aus diesem Grund weise ich Sie darauf hin: Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Bitte beantworten Sie mir folgende Fragen: 1. Gibt es Mitglieder des Deutschen Bundestags, welche der Bundestagsverwaltung seit dem 19. Juli Änderungen zu ihren personenbezogenen Angaben (Lebenslauf / Vita) mitgeteilt haben; wenn ja, um welche Mitglieder des Deutschen Bundestags und welche Angaben handelt es sich im Detail? 2. Wurden diese Änderungen seitens der Bundestagsverwaltung auf ihre Richtigkeit geprüft; wenn nein, warum nicht? Bitte beantworten Sie dies für jede erfolgte Änderung. 3. Wurden dies geänderten Informationen bereits veröffentlicht; wenn ja, wann, veranlasst durch wen und an welcher Stelle / an welchen Stellen? Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.
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Deutscher Bundestag
Ihr IFG-Antrag vom 07.11.2016 Sehr geehrter Herr Hesse, Ihr Antrag auf der Grundlage des Informationsfreiheitsges…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 07.11.2016
Datum
21. November 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hesse, Ihr Antrag auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) vom 7. November 2016 ist bei der Bundestagsverwaltung eingegangen. Er wird derzeit geprüft und zeitnah bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Deutscher Bundestag
Ihr IFG-Antrag vom 07. November 2016 Sehr geehrter Herr Hesse, mit Ihrer E-Mail vom 7. November 2016 bitten Sie u…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 07. November 2016
Datum
22. Dezember 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hesse, mit Ihrer E-Mail vom 7. November 2016 bitten Sie unter Bezugnahme auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) um Beantwortung verschiedener Fragen. 01. Angaben zu Lebenslauf oder Vita von Mitgliedern des Deutschen Bundestages werden im Amtlichen Handbuch verzeichnet. Dieses wird in zwei Teilen editiert. Der zweite Teil enthält die ,,Veröffentlichungspflichtigen Angaben". Weitere, wie insbesondere auch rein biografische Angaben, werden im ersten Teil verzeichnet. Die Angaben der beiden Teile werden von unterschiedlichen Organisationseinheiten innerhalb der Verwaltung des Deutschen Bundestages gepflegt. Beide Teile können Angaben enthalten, die einem Lebenslauf / einer Vita zuzurechnen wären. Das Amtliche Handbuch wird ca. alle 6 Monate durch Ergänzungslieferungen modifiziert. In der Zeit vom 1. März bis zum 4. Oktober 2016 wurden Änderungen zu biografischen Angaben von rund 100 Mitgliedern des Deutschen Bundestages an die Verwaltung des Deutschen Bundestages gemeldet. Die im genannten Zeitraum erfolgten Änderungen der Biografien sind in der 6. Ergänzungslieferung des Amtlichen Handbuchs der 18. Wahlperiode enthalten. Ferner wurden die Änderungen auf der Internetseite des Deutschen Bundestages in den entsprechenden Biografien unter dem Link: http://www.bundestag.de/abgeordnete18/ veröffentlicht. Eine Übersicht über die von Ihnen begehrten Informationen liegt nicht vor. Die vorgelegten Änderungswünsche werden nicht chronologisch verzeichnet, sondern nach Aufnahme in die Ergänzungslieferung in der Akte des jeweiligen Mitglieds des Deutschen Bundestages abgelegt. Zur Ermittlung der Daten zum gewünschten Zeitraum ab dem 19. Juli müssten demnach allein im Parlamentsarchiv rund 100 Akten gezogen und ausgewertet werden. Ferner ist nicht auszuschließen, dass die Änderungswünsche schützenswerte personenbezogene Daten im Sinne von § 5 Abs. 1 und 2 IFG enthalten. Gemäß § 5 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 IFG dürfen personenbezogene Daten nur nach Einwilligung der betroffenen Dritten herausgegeben werden. Da eine Einwilligung der Abgeordneten nicht vorliegt, wäre ihnen im Rahmen eines Drittbeteiligungsverfahrens im Sinne von § 8 Abs. 1 IFG innerhalb eines Monats Gelegenheit zur Stellungnahme zu gewähren. Sind Daten Dritter betroffen, ist der Antrag nach § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG zu begründen. Soweit Sie die Durchführung des Drittbeteiligungsverfahrens wünschen, bitte ich daher um entsprechende Begründung Ihres Antrags. Weiterhin möchte ich darauf hinweisen, dass sowohl die Durchführung etwaiger Drittbeteiligungsverfahren als auch die Ermittlung der von Ihnen begehrten Informationen mit einem deutlich erhöhten Verwaltungsaufwand verbunden wäre, der gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 IFG gebührenpflichtig ist. Für Anfragen, deren Bearbeitung mit einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand verbunden ist, können je nach Arbeit saufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 erhoben werden. Die Gebühren werden nach der IFGGebV auf der Basis der in der Begründung zur IFGGebV enthaltenen pauschalen Personalkostensätze ermittelt. Auf der Grundlage des § 10 IFG i.V.m. §§ 1, 2 IFGGebV und der Anlage 1 Teil A, 1.3 zu § 1 Abs. 1 IFGGebV würden hinsichtlich Ihres Antrages für einen Mitarbeiter des mittleren Dienstes Gebühren in Höhe von 30 Euro je Stunde, des gehobenen Dienstes Gebühren in Höhe von 45 Euro je Stunde und für einen Mitarbeiter des höheren Dienstes in Höhe von 60 Euro je Stunde anfallen. 02. Biografische Daten sind freiwillige Angaben, zu deren Angabe die Mitglieder des Deutschen Bundestages nicht verpflichtet sind. Werden keine Angaben gemacht, bleibt es zum Beispiel ausschließlich bei den vom Bundeswahlleiter bereitgestellten Daten. Eine Prüfung dieser Angaben oder der Änderungswünsche durch die Verwaltung des Deutschen Bundestages auf Ihre Richtigkeit erfolgt nicht. Nach Rücksprache mit den Mitgliedern des Deutschen Bundestages werden lediglich offensichtliche Fehler, wie zum Beispiel Zahlendreher bereinigt oder Änderungen wegen Platzmangels vorgenommen, da für jedes Mitglied des Deutschen Bundestages maximal eine Seite zur Verfügung steht. 03. Eine Veröffentlichung der modifizierten Biografien ist mit der 6. Ergänzungslieferung zum Amtlichen Handbuch der 18. Wahlperiode erfolgt. Das Amtliche Handbuch ist eine Verlagspublikation und wird im Auftrag des Präsidenten des Deutschen Bundestages durch das Parlamentsarchiv erstellt und durch Ergänzungslieferungen aktualisiert. Des Weiteren werden die Änderungen der Biografien jeweils zeitnah auf der Seite www.bundestag.de veröffentlicht. Hinsichtlich Punkt 1 Ihres Antrags bitte ich bis zum 4. Januar 2017 um Stellungnahme, ob Sie in Anbetracht der genannten Gebührenfolge Ihren Antrag nach dem IFG aufrechterhalten möchten. Für diesen Fall bitte ich um eine entsprechende Begründung Ihres Antrags. Mit freundlichen Grüßen
Pascal Hesse ([recherche|kollektiv] — Investigative Recherchen im Journalismus)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Pascal Hesse ([recherche|kollektiv] — Investigative Recherchen im Journalismus)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Antrag nach dem IFG/UIG/VIG: Änderung personenbezogener Angaben (Lebenslauf / Vita) der Mitglieder des Deutschen Bundestags“ [#18992]
Datum
15. Februar 2018 17:05
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/18992 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil eine Auskunftspflicht nach dem IFG/UIG/VIG vorliegt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Pascal Hesse Anfragenr: 18992 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Pascal Hesse ([recherche|kollektiv] — Investigative Recherchen im Journalismus)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Pascal Hesse ([recherche|kollektiv] — Investigative Recherchen im Journalismus)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Antrag nach dem IFG/UIG/VIG: Änderung personenbezogener Angaben (Lebenslauf / Vita) der Mitglieder des Deutschen Bundestags“ [#18992]
Datum
15. Februar 2018 17:09
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/18992 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil eine Auskunftspflicht nach dem IFG/UIG/VIG vorliegt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Pascal Hesse Anfragenr: 18992 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
13. März 2018 07:06
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
677,8 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-736/001 II#0578 Sehr geehrter Herr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage »Antrag nach dem IFG/UIG/VIG: Änderung personenbezogener Angaben (Lebenslauf / Vita) der Mitglieder des Deutschen Bundestags« [#18992] # 15-736/001 II#0578
Datum
7. Mai 2018 09:56
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
775,7 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-736/001 II#0578 Sehr geehrter Herr Hesse, anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Mit freundlichen Grüßen